Amazon-Händler, welche Warenlager in Polen nutzen, sind aktuell dem Risiko ausgesetzt, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Der Grund dafür ist, dass vielen Händlern bislang nicht bewusst war, dass in Polen spätestens seit dem 01.01.2018 monatlich ein sogenanntes Standard Audit File for Tax (SAF-T) – eine besondere Form der Umsatzsteuer-Erklärung – abgegeben werden muss.
Die Nicht-Abgabe sanktioniert das zuständige Finanzamt in Polen nun mit der Androhung von Strafverfahren und erheblichen Strafzahlungen.
In unserem aktuellen Blogpost findet ihr dazu den Erfahrungsbericht eines Händlers, der sich dieser Pflicht nicht bewusst war.
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Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Händler in Polen wegen falscher Erklärungen
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Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Händler in Polen wegen falscher Erklärungen
Zuletzt geändert von fossi am 1. Dez 2018 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Händler in Polen wegen falscher Erklärungen
Einerseits sind sich Händler dessen nicht bewusst. Andererseits ignorieren sellerforum Mitglieder gerne auch mal Regeln hier im Forum.
Unterschied: Derart deftige Sanktionen wie in Polen gibt es hier nicht.
Unterschied: Derart deftige Sanktionen wie in Polen gibt es hier nicht.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Händler in Polen wegen falscher Erklärungen
Ist ein kaputtes Impressum auch ein Straftatbestand?
https://www.taxdoo.com/docs/de/impressum.php
404 Not Found
https://www.taxdoo.com/docs/de/impressum.php
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Re: Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Händler in Polen wegen falscher Erklärungen
@dibi
Link aus Posting 1, dort dann auf Impressum (ganz unten)
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Re: Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Händler in Polen wegen falscher Erklärungen
Meiner Meinung nach ist das nur Panikmarketing. Mein Steuerberater für Polen hat es auch übersehen. Es kam im April ein Einschreiben des polnischen FA, dass die SAF-T Meldung nicht gemacht wurde. Da stand noch nichts von einer Strafe drin. Das Schreiben habe ich dem Stb geschickt, der hat die Meldung nachgeholt und damit war die Angelegenheit erledigt.
Vermutlich wird das beim betroffenen Verkäufer genauso gelaufen sein, nur wird er dann das Schreiben direkt in Ablage P geworfen haben.
Vermutlich wird das beim betroffenen Verkäufer genauso gelaufen sein, nur wird er dann das Schreiben direkt in Ablage P geworfen haben.
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