Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

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movieman
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Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Moin zusammen,

habe mal wieder einen besonderen Schlaumeier, der dank aussterbender Videotheken glaubt, den Versandhandel als kostengünstige Alternative entdeckt zu haben. Auf das Eröffnen eines Rücksende-Antrags wegen "gefällt mir nicht" hatte ich wie üblich darauf verwiesen, dass ein Widerruf selbstverständlich möglich ist. Wie bei neuen Medien-Artikeln üblich, allerdings nur, wenn die Ware noch versiegelt ist. Darauf antwortet der Kunde wie folgt:
ich habe die Ware schon aus der Versiegelung genommen gehabt. Amazon nimmt diese Ware aber dennoch immer retour. Soweit ich den europäischen Gesetzestext richtig verstehe ist das auch kein Widerspruch zum Rücktrittsrecht (was so viel heißt wie: das Rücktrittsrecht müsste dennoch bestehen).
Der Unterschied zwischen Widerrufs- (muss nicht begründet werden) und Rücktrittsrecht (es muss ein begründeter Mangel bzgl. der Lieferung vorliegen) ist mir bekannt. Habe nur keine Lust eine Brieffreundschaft zu starten. Deshalb wäre ich für Tipps dankbar, wie ihr mit so einem Kunden umgeht.


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latifahmaus
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Normalerweise steht ja sowas in der WR-Belehrung:

"Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Darauf verweisen, Ende.
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movieman
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

latifahmaus hat geschrieben: 8. Nov 2018 10:06 Normalerweise steht ja sowas in der WR-Belehrung
....
Darauf verweisen, Ende.
So wurde das dem Kunden bereits ursprünglich kommuniziert. Worauf er eben mit der Mail reagierte, dass er ja immer noch ein Rücktritts-Recht hätte.
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miezekatze
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

https://www.internetrecht-rostock.de/wi ... siegel.htm

Soweit ich das verstehe kommt es drauf an ob die Versieglung deutlich zu erkennen ist oder ob wir hier nur von der Folie reden. Im zweiten Fall hast du wohl Pech gehabt.

Ansonsten käme einem da ja nur die Idee mit "wir sind aber nicht Amazon" zu antworten, ist aber vermutlich eher kontraproduktiv.
Gamer
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

genau: die Einschweissfolie ist leider keine "Versiegelung"
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movieman
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

@miezekatze: In dem von Dir verlinkten Artikel geht es um eine Abmahnung, weil ein Händler seine Widerrufserklärung mit dem Beispiel "Cellophan-Hülle" erweitert hatte.
Abgemahnt wurde die Klausel: "Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Software (...), sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z. B. Software-CD´s, bei denen die Cellophan-Hülle geöffnet wurde.)"
Darum geht es aber gar nicht. Sondern darum, dass der Kunde aufgrund des erloschenen Widerrufsrechts dann eben vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte.
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Rex
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Auf was für einen ominösen Gesetzestext bezieht der Kunde sich denn?

Es geht doch letztendlich darum, ob Nichgefallen bei einem Film ein Rücktrittsrecht begründet.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dann könnte man bei jedem Buch, Computerspiel und vielem mehr mit der gleichen Begründung vom Kauf zurücktreten. Da dies in der Praxis so nicht stattfindet, wird es sicher auch irgend eine Rechtsgrundlage geben die genau dies ausschließt.

Oder anders herum, wenn es eine solche Rechtsgrundlage für einen Rücktritt geben würde, dann hätten wir sicher schon davon gehört, weil dies dann von Kunden schon häufig genutzt werden würde.

Indirekte Schlussfolgerung :wink:
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lallekalle
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Von welchem Rücktrittsrecht sprecht ihr? MIr ist nur das Widerrufsrecht bekannt.
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fussel
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Das wollte ich auch eben schreiben.
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Rex
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Seid ihr beiden gerade die typischen nichtlesenden Montagskunden?

Es geht um das gesetzliche Rücktrittsrecht, dies hat der Threadersteller doch in seinen 3 Eingangsposts klar gemacht.
Das es ihm, sowie auch dem Kunden eben nicht um das Widerrufsrecht geht.
(Das kein Widerrufsfall vorliegt hat der Kunde kapiert)

Es geht um das normale Rücktrittsrecht nach BGB.
Im Detail also die Frage, ob das Nichtgefallen eines Filmes einen Sachmangel darstellt, der ein Rücktrittsrecht begründet.
Zuletzt geändert von Rex am 8. Nov 2018 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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koshop
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Es gibt zwar schon ein "Rücktrittsrecht". Von dem kann man aber nur Gebrauch machen wenn einer der in §323 / 324 BGB angegebenen Rücktrittsgründe vorliegen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

https://dejure.org/gesetze/BGB/324.html
§ 324
Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2

Das liegt hier aber offensichtlich nicht vor. Wenn einem Kunden der Film auf der DVD nicht gefällt ist das kein Gewährleistungsfall sondern sein Pech.
meikel
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

@Rex: "Es geht um das normale Rücktrittsrecht nach BGB".
Könntest du bitte den Paragrafen dazu nennen ?
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movieman
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Sodale ...

Ich habe dem guten Kunden jetzt (mit Verweis auf unsere vollständige Widerrufsbelehrung) einfach noch einmal mitgeteilt, dass bei uns entsiegelte Bild-/Tonträger von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Gefolgt von:
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, inwiefern in diesem konkreten Fall das Rückgaberecht nach BGB zum Tragen kommen sollte.
Dann bin ich mal gespannt, wie bzw. ob der Kunde noch reagiert. Ist übrigens ein "Amazon Business-Kunde". :durchdreh:
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Rex
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

@meikel: Hat koshop schon getan. Halt das normale "Rücktritt vom Kaufvertrag" wie man es in jeder kfm. Ausbildung/Studium im 1 Jahr lernt.

@koshop: Ich teile deine Einschätzung. Ist halt die Erfahrung, dass wir einfach schon davon gehört hätten und es von Kunden genutzt werden würde, wenn es in solchen Fällen möglich wäre.

Aber wie würdest du dagegen argumentieren, wenn der Kunde folgenden Standpunkt vertritt:
"Rücktritt vom Kaufvertag wg. vorliegendem Sachmangel: Der Film gefällt nicht. Inhalt erfüllt nicht die durch Angebotsbeschreibung / DVD-Hüllentext gemachten Erwartungen"
-> Nachbessern, Film neu drehen lassen, fällt wohl flach^^

Das gleiche wäre auch auf Bücher übertragbar: Das Buch gefällt nicht. Inhalt erfüllt nicht die durch Angebotsbeschreibung / Klappentext gemachten Erwartungen"
-> Nachbessern, Buch neu schreiben, fällt ebenso flach^^

Sehr theoretisch, aber scheinbar gibt es tatsächlich solche Kunden.

/edit: Genau dies ist scheinbar hier in dem Fall die Frage, dass der Kunde wissen will warum ihm das Rücktrittsrecht nach BGB in dem Fall nicht zusteht.
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fussel
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Rex hat geschrieben: 8. Nov 2018 12:59
Es geht um das normale Rücktrittsrecht nach BGB.
Im Detail also die Frage, ob das Nichtgefallen eines Filmes einen Sachmangel darstellt, der ein Rücktrittsrecht begründet.
Hier geht es aber nicht um Gewährleistung. Nicht gefallen ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.
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koshop
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

"Rücktritt vom Kaufvertag wg. vorliegendem Sachmangel: Der Film gefällt nicht. Inhalt erfüllt nicht die durch Angebotsbeschreibung / DVD-Hüllentext gemachten Erwartungen"
-> Nachbessern, Film neu drehen lassen, fällt wohl flach^^
Grundsätzlich steht man ja nur dafür grade, dass auf der DVD der entsprechende Film drauf ist und sich dieser auch abspielen lässt. Damit ist der Vertrag ja mangelfrei erfüllt.

Ein falsche Beschreibung auf dem Klappentext könnte ich mir aber durchaus als Sachmangel vorstellen. Das müssten aber dann schon tatsächliche Fehlbeschreibungen sein und nicht unerfüllte Erwartungen.
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movieman
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

koshop hat geschrieben: 8. Nov 2018 14:19 Ein falsche Beschreibung auf dem Klappentext könnte ich mir aber durchaus als Sachmangel vorstellen. Das müssten aber dann schon tatsächliche Fehlbeschreibungen sein und nicht unerfüllte Erwartungen.
So sehe ich das auch. Wobei es da tatsächlich grenzwertige Situationen gibt. Bei einer DVD hatte es der Hersteller tatsächlich mal geschafft, bis auf die Kurzbeschreibung auf dem Rückencover alle anderen Daten korrekt anzugeben. Im Online-Katalog war der passende Text zum Film. Als wir von einem Kunden auf den Fehler aufmerksam gemacht wurden, haben wir seinerzeit den Titel kurzerhand aus dem Sortiment genommen. Da der Kunde ja den richtigen Film hatte war ihm der Klappentext glücklicherweise egal.
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Naja halt uns auf dem laufenden, ich bezweifle das der Kunde es darauf beruhen lässt :-y
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Rex
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

koshop hat geschrieben: 8. Nov 2018 14:19 Grundsätzlich steht man ja nur dafür grade, dass auf der DVD der entsprechende Film drauf ist und sich dieser auch abspielen lässt. Damit ist der Vertrag ja mangelfrei erfüllt.

Ein falsche Beschreibung auf dem Klappentext könnte ich mir aber durchaus als Sachmangel vorstellen. Das müssten aber dann schon tatsächliche Fehlbeschreibungen sein und nicht unerfüllte Erwartungen.
Ja so würde ich auch argumentieren. Entsprechender Film auf DVD, lässt sich abspielen, angegebene Laufzeit, Sprache, Ländercode, angegebener Inhalt. Alles erfüllt -> Leistung vertragsgemäß erbracht.

Sehe ich auch so, es müssten tatsächlich Schauspieler angegeben sein, die gar nicht mitspielen. Oder in der Beschreibung Inhalt/Handlung aufgeführt, der dann im fertigen Film rausgeschnitten wurden, damit ein Sachmangel vorliegt.
fussel hat geschrieben: 8. Nov 2018 14:12
Rex hat geschrieben: 8. Nov 2018 12:59
Es geht um das normale Rücktrittsrecht nach BGB.
Im Detail also die Frage, ob das Nichtgefallen eines Filmes einen Sachmangel darstellt, der ein Rücktrittsrecht begründet.
Hier geht es aber nicht um Gewährleistung. Nicht gefallen ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.
Doch genau darum ging es.
Gewährleistung ist ja nur ein Oberbegriff, der mehrere Paragraphen umfasst, u.a. die von koshop erwähnten.
Ob nun Sachmangel oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung ist von der Vorgehensweise alles ähnlich -> Nacherfüllung ja/nein -> Rücktrittsrecht

@movieman: Halt uns auf dem Laufenden wie es ausging 8)
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fussel
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Re: Wie geht man mit so einem "Widerruf" um? (entsiegelte DVD)

Rex hat geschrieben: 8. Nov 2018 15:10
fussel hat geschrieben: 8. Nov 2018 14:12
Rex hat geschrieben: 8. Nov 2018 12:59
Es geht um das normale Rücktrittsrecht nach BGB.
Im Detail also die Frage, ob das Nichtgefallen eines Filmes einen Sachmangel darstellt, der ein Rücktrittsrecht begründet.
Hier geht es aber nicht um Gewährleistung. Nicht gefallen ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.
Doch genau darum ging es.
Gewährleistung ist ja nur ein Oberbegriff, der mehrere Paragraphen umfasst, u.a. die von koshop erwähnten.
Ob nun Sachmangel oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung ist von der Vorgehensweise alles ähnlich -> Nacherfüllung ja/nein -> Rücktrittsrecht
Zeig mir mal wo was von Mangel steht. Ich lese da nur: "
movieman hat geschrieben: 8. Nov 2018 10:02 "gefällt mir nicht"
Da würde ich gar nicht mehr reagieren. Hinweis auf das Widerrufsrecht und fertig. Wenn der denkt, klagen zu müssen, soll er das tun. Unsere Richter sind zwar verbraucherfreundlich, aber ich traue denen zu den Unterschied zwischen einem Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes und persönlichen Empfinden zu kennen.
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