Feiertagsbezahlung Minijobber?

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welpe
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Was passiert aber wenn du Sie an einem anderen Tag in der Woche dann reinholst wegen dem Feiertag?

Dann wurde sie ja mehr als 45 Stunden haben und damit mehr als 450 Euro verdienen?


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rechnungspapier
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Das geht natürlich nicht. Sie muss zu Hause bleiben und ich muss arbeiten oder andere Minijobber einstellen.
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Verkäuferperformance
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Habe vor drei Wochen noch mit der Minijobzentrale deswegen telefoniert. Ich habe auch zwei 450-Euro-Leute, die im Vertrag "3 tage wöchentlich mit je drei Stunden" vereinbart haben. Da diese Tage stets die gleichen drei Wochentage betrifft, sind Feiertage definitiv zu bezahlen, und zwar mit den drei vereinbarten Stunden, genauso wie ein Urlaubstag.

Man sagte mir, mein Problem wäre bei einer Überprüfung nicht mal, das wir es anders als vorgeschrieben handhaben würden. Wer z. B. sagt "Urlaub, krank und Feiertage gibbet nich, wer nicht kommt, ist nicht da." bekommt ein Problem, wenn er den vorgeschriebenen Urlaub nicht bezahlt und der Mitarbeiter womöglich noch 2 unbezahlte Wochen Krankheit nachweist - dann hat man bei Umlegung auf das ganze Jahr schnell gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, und dann ginge es rund.

Sehr gefährlich sei auch die Zahlung von Strich Mindestlohn, also EUR 8,84 - fehlt später im Jahr auch nur eine Stunde = Verstoß gegen das Mindestlohngesetz...
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welpe
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Was für ein Quatsch. Wenn ich also Minijobber nur am Montag Freitag brauche und dann ein Feiertag am Montag ist bin ich am Arsch?

Dann dürfen die am Dienstag länger arbeiten.


Dann muss ich eig. 2-3 einstellen und dann nach Zufall rotieren so das keiner einen festen Arbeitstag hat.
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Verkäuferperformance
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

welpe hat geschrieben: 7. Nov 2018 16:19 Was für ein Quatsch. Wenn ich also Minijobber nur am Montag Freitag brauche und dann ein Feiertag am Montag ist bin ich am Arsch?
Ein Ausweg wäre m. E., im Arbeitsvertrag keine Arbeitstage zu definieren (auch kein "drei Tage wöchentlich zu je drei Stunden" oder "montags, freitag und ein dritter Tag", was wohl auch geht) , sondern "Wochenstunden" oder "Tagesstunden". In der Folge wird nur gearbeitet, wenn tatsächlich Arbeit anfällt, was an Feiertagen natürlich nicht passiert. Dann muß man aber darauf achten, daß Wochentage nicht regelmäßig werden, also nicht dauernd der Montag ein Arbeitstag ist - was bei drei Wochentagen mit anfallender Arbeit schwer werden dürfte...

Und: Ich könnte mir vorstellen, dass das Modell "2 Minijobber sorgen für unregelmäßige Arbeitstage des jeweils anderen" schnell erkannt würde...

---->Minijobzentrale fragen :daumenhoch:
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malschauen
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Mein Arbeitgeber hat u. a. 2 verschiedene Teilzeitmodelle:
1. Fester freier Tag in der Woche. Sollte der freie Tag in der Woche auf einen Feiertag fallen, so hat der Arbeitnehmer Pech gehabt. Fällt der Feiertag auf einen anderen Tag in der Woche, so hat der Arbeitnehmer Glück gehabt, weil er dann 2 freie Tage in dieser Woche hätte.
2. Flexibler Arbeitszeitvertrag. In diesem Fall wird eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt (z. B. gut 30 Stunden/Woche). Dadurch wird jeder Wochentag mit gut 6 Stunden gewichtet (5x6=30 Stunden). Möchte der Arbeitnehmer nun einen freien Tag haben, so muss dieser gut 6 Stunden seiner Gleitzeit opfern. Feiertage zählen ebenfalls gut 6 Stunden und müssen nicht rausgearbeitet werden. Dadurch hat der Arbeitnehmer also an einem Feiertag weder einen Gleitzeit-Verlust, noch einen Gleitzeit-Gewinn.

Ich selbst bin eine 80% Teilzeitkraft und arbeite pro Woche meistens gut 30 Stunden und habe mich für das 2. Modell entschieden. Der Grund für das 2. Modell ist der, dass ich bei meinem Arbeitgeber flexibel eingesetzt werden kann. Dadurch kann ich z. B. beim Geschäftsjahresabschluss 5 Tage pro Woche voll arbeiten und das Gleitzeitkonto steigt entsprechend. Bei weniger Arbeitsanfall kann ich die Gleitzeit abfeiern.
Meistens arbeite ich 4 Tage pro Woche und arbeite an diesen 4 Tagen jeweils ca. 7,5 Stunden/Tag. Dadurch habe ich dann ca. 6 Stunden Gleitzeit/Woche rausgearbeitet.
Wenn ich Urlaub nehme, so kostet mich dies 5 Tage pro Woche, sofern kein Feiertag in der Woche enthalten sein sollte.

Das 2. Modell könnte man auch auf diesen Thread anwenden, indem man die 45 Stunden je Monat auf die Wochenanzahl in dem Monat umlegt und die Zahl durch 2 teilt, damit man die durchschnittlichen Stunden pro Arbeitstag ermitteln kann.
Philipp
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

malschauen hat geschrieben: 7. Nov 2018 17:10 2. Flexibler Arbeitszeitvertrag. In diesem Fall wird eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt (z. B. gut 30 Stunden/Woche). Dadurch wird jeder Wochentag mit gut 6 Stunden gewichtet (5x6=30 Stunden). Möchte der Arbeitnehmer nun einen freien Tag haben, so muss dieser gut 6 Stunden seiner Gleitzeit opfern. Feiertage zählen ebenfalls gut 6 Stunden und müssen nicht rausgearbeitet werden. Dadurch hat der Arbeitnehmer also an einem Feiertag weder einen Gleitzeit-Verlust, noch einen Gleitzeit-Gewinn.
Genau so handhabe ich das auch. Macht auch die Rechnerei wegen Urlaubstagen einfacher und es gibt kein "Pech gehabt Feiertag"
ReginaSF
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Ich stelle mir ab und an die Frage, zu welchen Bedingungen ich gerne und motiviert arbeiten würde. Diese Bedingungen lassen ich dann auch Mitarbeitern zugute kommen. Also: Feiertage werden natürlich als normale Arbeitszeit bezahlt. Der Neue hat beispielsweise auch ab 1.11. (Feiertag) seinen Arbeitsvertrag und nicht erst ab 2.11.2018.

Ich finde es eigentlich ganz schick, dass man sich mit sowas anerkannt positiv von anderen Arbeitgebern abgrenzen kann.
regalboy
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

eluno hat geschrieben: 7. Nov 2018 14:02
rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:55 Ich hatte eigentlich vorgehabt, den Stundenlohn aller Mitarbeiter ab nächstes Jahr von 10 auf 11 Euro zu erhöhen.
Ich mache Sachzuwendungen bis 44 EUR im Monat um meinen Mitarbeitern was gutes zu tun. Ich bezahle auch 10 EUR / Stunde. Bei 11 EUR würden die Aushilfen weniger Stunden arbeiten - hier gibts wenig Personal. Somit mache ich eine Sachzuwendung und gleiche damit einen höheren Lohn aus. Vielleicht ist so etwas auch eine Option.
Aufpassen, dass man dann bei den Minijobbern mit den Sachzuwendungen nicht über die 450,- Euro kommt....
(oder hat mich da mein Steuerberater falsch beraten?)
welpe
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Also muss man nur ein Vertrag ohne geregelte Arbeitstage machen und alles ist in Ordnung?
malschauen
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

welpe hat geschrieben: 7. Nov 2018 18:54 Also muss man nur ein Vertrag ohne geregelte Arbeitstage machen und alles ist in Ordnung?
In meinem Teilzeit-Vertrag wird "Montag-Freitag flexibel" aufgeführt. Außerdem wurde darin die Wochenarbeitszeit mit 30,09 Stunden, sowie die Monatsarbeitszeit mit 130,39 Stunden festgehalten und natürlich noch das entsprechende Brutto-Gehalt/Monat.

Es gibt zwar noch ein paar rechtliche Aspekte, aber die haben nichts mit der Teilzeitanstellung zu tun, sondern gelten auch für Vollzeit-Arbeitnehmer. So darf man als Arbeitnehmer z. B. nicht beliebig lange pro Tag arbeiten. Die genaue maximale Stundenanzahl pro Tag weiß ich aber nicht auswendig.
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

regalboy hat geschrieben: 7. Nov 2018 17:53
eluno hat geschrieben: 7. Nov 2018 14:02
rechnungspapier hat geschrieben: 7. Nov 2018 12:55 Ich hatte eigentlich vorgehabt, den Stundenlohn aller Mitarbeiter ab nächstes Jahr von 10 auf 11 Euro zu erhöhen.
Ich mache Sachzuwendungen bis 44 EUR im Monat um meinen Mitarbeitern was gutes zu tun. Ich bezahle auch 10 EUR / Stunde. Bei 11 EUR würden die Aushilfen weniger Stunden arbeiten - hier gibts wenig Personal. Somit mache ich eine Sachzuwendung und gleiche damit einen höheren Lohn aus. Vielleicht ist so etwas auch eine Option.
Aufpassen, dass man dann bei den Minijobbern mit den Sachzuwendungen nicht über die 450,- Euro kommt....
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Hat er:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktue ... tandteilen
"Wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt von 450 EUR ein Tankgutschein im Wert von maximal 44 EUR vom Arbeitgeber ausgegeben, liegt keine Überschreitung der Geringfügigkeit vor. Nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IV i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 4 SvEv, § 8 Abs. 2 S. 9 Einkommensteuergesetz bleibt der Tankgutschein außer Betracht."
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

welpe hat geschrieben: 7. Nov 2018 18:54 Also muss man nur ein Vertrag ohne geregelte Arbeitstage machen und alles ist in Ordnung?
Das hat Rex doch oben schon sehr schön und m.E. vollkommen korrekt dargestellt:
"Kommt auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, sowie den gewöhnlichen Ablauf an.

A) Arbeitsvertrag feste Arbeitstage Mo + Mi vereinbart -> Feiertag muss bezahlt werden
B) Arbeitsvertrag umfasst irgendwelche Klauseln bzgl, Anforderung bei Bedarf, Abrechnung auf Stundenbasis, aber Sie hat gewöhnlich über längeren Zeitraum immer Mo + Mi gearbeitet -> Feiertag muss bezahlt werden
C) Arbeitsvertrag umfasst irgendwelche Klauseln bzgl. Anforderung bei Bedarf, Abrechnung auf Stundenbasis. Du forderst Sie zum Beispiel immer 1 Woche vorher für die nächste Woche an. Wichtig: Teilweise verschiedene Tage! -> Feiertag muss nicht bezahlt werden.
Gefühlsmäßig: Wenn du Sie zu ~80% immer für Mo + Mi anforderst, dann wirst du den Feiertag wohl bezahlen müssen.
Musst mal Googeln ob es dazu Gerichtsentscheide gibt. Liegt sicher im Ermessen des Richters ab welcher %-Zahl dieser von regelmäßigen Arbeitstag Mo+Mi ausgeht."

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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

regalboy hat geschrieben: 7. Nov 2018 17:53 Aufpassen, dass man dann bei den Minijobbern mit den Sachzuwendungen nicht über die 450,- Euro kommt....
(oder hat mich da mein Steuerberater falsch beraten?)
lt. meinem bleiben die Sachzuwendungen aussen vor. Ich mache das schon seit ein paar Jahren, bei einer Betriebsprüfung wollte der Betriebsprüfer auch wissen, wo er die übersicht der Sachzuwendungen findet, und hatte nichts beanstandet. Vielleicht hatte er es aber auch nur aus seiner Sicht und nicht aus Sicht des Mindestlohnes/Sozialversicherungsdingens gesehen :)
rechnungspapier
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Was ich aber noch nicht verstanden habe: Wie soll ich denn Urlaub/Krankheit vergüten, wenn Monatsgehalt/Stundenzahl jeden Monat unterschiedlich ist?
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

Meine Mädels (Verpackerinnen) sind teilweise schon über 5 Jahre dabei :-)
AndreM93
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Re: Feiertagsbezahlung Minijobber?

rechnungspapier hat geschrieben: 8. Nov 2018 11:44 Was ich aber noch nicht verstanden habe: Wie soll ich denn Urlaub/Krankheit vergüten, wenn Monatsgehalt/Stundenzahl jeden Monat unterschiedlich ist?
§ 11 Abs. 1 BUrlG: Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt

$ 4 Abs. 1 EntgFG: Das Arbeitsentgelt welches gezahlt worden wäre, wenn der AN nicht Krank wäre.

Ich meine es gibt irgendwo dazu noch ein Urteil, welches bei Krankheit behelfsweise den Schnitt der letzten 12 Monate nimmt...
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