Servus,
kleine Frage:
Mit dem neuen Gesetz darf man ja nicht mehr Kunden anders behandeln (andere Preise) wenn man in deren Länder auch verschickt... wie sieht es aber aus wenn in diesen Ländern für das Produkt auf einmal abgaben herrschen?
Z.B.
Produkt kostet in Deutschland gerade so 35€
Aber in Österreich ist dies ein Abgabepflichtiges Produkt wo eine Abgabe von 12€ auf dieses Produkt gezahlt werden muss
deswegen haben Österreichische Händler dieses Produkt teurer im Angebot - wenn ich jetzt nach Österreich aber verschicke darf ich diese Abgabe ja nicht mit Einberrechnen sondern muss den gleichen Netto Preis machen so wie ich das verstanden habe
Weiß da jemand wie es bei solchen Produkten aussieht?
Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
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- Registriert: 11. Mai 2018 22:38
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Ich habe gelesen, das es länderspezifische Unterschiede nicht betrifft. Auch wir haben Geräte die z.b nicht nach GB geliefert werden können. Einerseits weil das Netzteil nicht passt, andererseits weil das Funksystem unterschiedlich dort ist und in den Datenblättern eindeutig steht das nur DACH und Benelux zugelassen ist. ITK hat mir bestätigt das man da Lieferbeschränkungen haben kann trotz Geoblockingverbot.
Da gab’s auch was mit Pfand in den Ländern. Finde es aber gerade nicht. Deine Abgabe wäre vielleicht sowas wie Dosenpfand zu betrachten.
Da gab’s auch was mit Pfand in den Ländern. Finde es aber gerade nicht. Deine Abgabe wäre vielleicht sowas wie Dosenpfand zu betrachten.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Meiner Auffassung nach musst du für einen bestimmten Artikel in alle EU-Länder die exakt gleichen Versandkosten verlangen, kannst aber beliebig Lieferländer ausschließen. Abweichungen in einzelnen Ländern sind offensichtlich unzulässig. Du kannst also diese Abgabe nicht in die Versandkosten einpreisen und auch nicht in den normalen Nettopreis.
Ich sehe in diesem Fall tatsächlich nur die Möglichkeit, diesen Artikel nicht nach Österreich zu verschicken oder die Abgabe beim Verkauf nach Österreich in den allgemeinen Artikelpreis einzukalkulieren.
Alternativ kannst du natürlich eine Shopseite speziell für Kunden aus Österreich anbieten (www.shop.at) und dort andere Preise verlangen und den Artikel aus dem deutschen Shop (www.shop.de) nicht nach Österreich versenden. Das Problem an der Sache ist, dass www.shop.at dann unter Österreichisches Recht fällt und du sämtliche Rechtstexte, Pflichtangaben etc. anpassen musst.
Du musst aber sicherstellen, dass jeder EU-Bürger Zugang zu jedem deiner EU-Shops hat und sich dort auch registrieren und bei dir zu den jeweiligen Bedingungen kaufen kann und auch eine Rechnung mit seiner EU-Adresse bekommt, aber du musst deswegen nicht in dieses Land liefern. Er muss den Transport an seine gewünschte Lieferadresse dann selbst organisieren, falls er außerhalb deines Liefergebietes liegt.
Falls mir etwas entgangen ist, würde ich mich ggf. für eine Richtigstellung bedanken, aber so habe ich die Verordnung verstanden.
Ich kann den Artikel unter
https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html
sehr empfehlen. Für mein Geschäft hat er jegliche Unklarheiten über das ganze Thema beseitigt.
Ich sehe in diesem Fall tatsächlich nur die Möglichkeit, diesen Artikel nicht nach Österreich zu verschicken oder die Abgabe beim Verkauf nach Österreich in den allgemeinen Artikelpreis einzukalkulieren.
Alternativ kannst du natürlich eine Shopseite speziell für Kunden aus Österreich anbieten (www.shop.at) und dort andere Preise verlangen und den Artikel aus dem deutschen Shop (www.shop.de) nicht nach Österreich versenden. Das Problem an der Sache ist, dass www.shop.at dann unter Österreichisches Recht fällt und du sämtliche Rechtstexte, Pflichtangaben etc. anpassen musst.
Du musst aber sicherstellen, dass jeder EU-Bürger Zugang zu jedem deiner EU-Shops hat und sich dort auch registrieren und bei dir zu den jeweiligen Bedingungen kaufen kann und auch eine Rechnung mit seiner EU-Adresse bekommt, aber du musst deswegen nicht in dieses Land liefern. Er muss den Transport an seine gewünschte Lieferadresse dann selbst organisieren, falls er außerhalb deines Liefergebietes liegt.
Falls mir etwas entgangen ist, würde ich mich ggf. für eine Richtigstellung bedanken, aber so habe ich die Verordnung verstanden.
Ich kann den Artikel unter
https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html
sehr empfehlen. Für mein Geschäft hat er jegliche Unklarheiten über das ganze Thema beseitigt.
Zuletzt geändert von DerRobert am 29. Okt 2018 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Das mit den Versandkosten ist noch nicht durch. Solange die Paketdienste ins Ausland teurer sind, ....
Aber genau das will die EU nicht. Du kannst es dem Kunden anbieten, aber der Kunde muss der Weiterleitung explizit zustimmen. Braucht er aber nicht.Alternativ kannst du natürlich eine Shopseite speziell für Kunden aus Österreich anbieten (www.shop.at) und dort andere Preise verlangen und den Artikel aus dem deutschen Shop (www.shop.de) nicht nach Österreich versenden. Das Problem an der Sache ist, dass www.shop.at dann unter Österreichisches Recht fällt und du sämtliche Rechtstexte, Pflichtangaben etc. anpassen musst.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Du kannst für nationale Sendungen natürlich andere Versandkosten verlangen, als ins EU-Ausland. Das ist so in der Verordnung berücksichtigt, aber für alle von deinem Standort abweichenden EU-Länder bzw. Länder des europäischen Wirtschaftsraumes müssen die gleichen Versandkosten gelten. Das ist natürlich schlecht, weil es da z.B. bei DHL auch zwei oder drei verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Preisen gibt.
Inwieweit da noch etwas an der Verordnung geändert wird, weiß ich nicht, da sie ja am 3.12.2018 in Kraft tritt.
Edit:
Ein interessantes Thema.
Nach Art. 4 Abs. 2ff in
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32018R0302
kann man durchaus länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen, also auch abweichende Preise in verschiedenen Lieferländern, z.B. schon durch die abweichende MwSt. oder im Falle der Buchpreisbindung muss dieses ja zwingend möglich sein. Dann sollte das doch auch für diese je nach Lieferland ggf. anfallenden Abgaben für bestimmte Güter gelten.
Es ist keine Diskrimierung von Personen, wenn Österreicher, Deutsche, Italiener, Kroaten etc. mit gewünschtem Lieferland Österreich alle gleichermaßen diesen höheren Preis zahlen müssen und sollte damit zulässig sein und dem Konzept der Verordnung entsprechen.
Inwieweit da noch etwas an der Verordnung geändert wird, weiß ich nicht, da sie ja am 3.12.2018 in Kraft tritt.
Eine automatische Weiterleitung ist nicht ohne Weiteres gestattet, aber du darfst den Kunden bitten, deinen verlinkten österreichischen Shop zu besuchen, in welchem er sich deinen Artikel direkt nach Hause liefern lassen kann.
Edit:
Ein interessantes Thema.
Nach Art. 4 Abs. 2ff in
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32018R0302
kann man durchaus länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen, also auch abweichende Preise in verschiedenen Lieferländern, z.B. schon durch die abweichende MwSt. oder im Falle der Buchpreisbindung muss dieses ja zwingend möglich sein. Dann sollte das doch auch für diese je nach Lieferland ggf. anfallenden Abgaben für bestimmte Güter gelten.
Es ist keine Diskrimierung von Personen, wenn Österreicher, Deutsche, Italiener, Kroaten etc. mit gewünschtem Lieferland Österreich alle gleichermaßen diesen höheren Preis zahlen müssen und sollte damit zulässig sein und dem Konzept der Verordnung entsprechen.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Das lese ich aber anders. Zumindest in dem von Dir geposteten Link.
Da steht ja, man kann für Lieferland Italien Versandkosten XY bestimmen.
Die Versandkosten nach Italien müssen ebenfalls XY betragen wenn die Bestellung jedoch jemand aus - beispielsweise - Malta absetzt (jedoch mit Lieferland Italien!).
Dass die Versandkosten für die Lieferung nach Malta nicht höher sein dürfen als z.B. nach Italien kann ich da aber nirgends lesen. Oder habe ich was übersehen?
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Ne, du hast das schon richtig gelesen. Man muss alle gleich behandeln, d.h. jeder zahlt für den Versand in ein bestimmtes Land, z.B. Italien oder Spanien den gleichen Preis, egal aus welchem Land er bestellt. Aber du musst nicht für die gleichen Versandkosten den Versand nach Deutschland oder Spanien anbieten oder gar einen einheitlichen Preis für alle europäischen Länder.Oder habe ich was übersehen?
Kunde A aus Italien will lieferung nach Spanien
Kunde B aus Spanien will Lieferung nach Frankreich
Kunde C aus Spanien will Lieferung nach Spanien.
Kunde A und C müssen den gleichen Preis für die Lieferung nach Spanien bekommen auch wenn sie aus verschiedenen EU Ländern stammen, Kunde B kann für die Lieferung nach Frankeich einen anderen Preis zahlen als die anderen für die Lieferung nach Spanien.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Oh super, du hast Recht. Das hatte ich wohl überlesen.
Es müssen nur die Versandkosten nach Italien in einem Shop immer gleich sein. Es muss nur egal sein, aus welchem Mitgliedsstaat man kommtDie (höheren) Versandkosten nach Italien müssen aber EU-weit einheitlich sein und dürfen nicht je danach variieren, aus welchem Land der Kauf getätigt wird.
Damit wäre mein letztes Problem mit der Verordnung beseitigt, weil es echt Mist wäre, wenn man für Zypern oder Norwegen nicht mehr verlangen dürfte, als für Österreich, weil ich da ja bei DHL auch mehr zahlen muss.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Was ich ein bisschen unklar finde sind die Zahlungsarten. Theoretisch müsste ich ja jetzt jedem Kunden die Zahlung mit Sofortüberweisung ermöglichen, das wird aber nur für ein paar Länder unterstützt.
Problematisch für mich sind auch die Lastschriften... Da frag ich mich ob es erlaubt ist wenn ich die Beschränkung auf das Lieferland beziehe.
D.h. jeder darf per Lastschrift bezahlen, egal aus welchem Land er bestellt - vorausgesetzt die Lieferung geht nach Deutschland.
Problematisch für mich sind auch die Lastschriften... Da frag ich mich ob es erlaubt ist wenn ich die Beschränkung auf das Lieferland beziehe.
D.h. jeder darf per Lastschrift bezahlen, egal aus welchem Land er bestellt - vorausgesetzt die Lieferung geht nach Deutschland.
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Ich denke mal, bei der Sofortüberweisung sollte der letzte Satz unter Absatz 33 anwendbar sein, auch wenn sich das möglicherweise auf Lastschriften bezieht:
Das mit der Lastschrift geht nur entweder ganz oder gar nicht, solange die Bank im Zielland die Authentifizierungsanforderungen nach EU-Richtlinien erfüllt, was innerhalb der EU hoffentlich auf jede Bank zutrifft und die Zahlung in deiner akzeptierten Währung erfolgt:
Zahlungsarten sind in Artikel 5 geregelt:Eine unterschiedliche Behandlung sollte sich jedoch nur auf objektive und hinreichend gerechtfertigte Gründe stützen.
Das mit der Lastschrift geht nur entweder ganz oder gar nicht, solange die Bank im Zielland die Authentifizierungsanforderungen nach EU-Richtlinien erfüllt, was innerhalb der EU hoffentlich auf jede Bank zutrifft und die Zahlung in deiner akzeptierten Währung erfolgt:
Einem Anbieter ist es untersagt, im Rahmen der von ihm akzeptierten Zahlungsmethoden aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden, des Standorts des Zahlungskontos, des Ortes der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsorts des Zahlungsinstruments innerhalb der Union unterschiedliche Bedingungen für einen Zahlungsvorgang anzuwenden, sofern:
a) der Zahlungsvorgang über eine elektronische Transaktion durch Überweisung, Lastschrift oder ein kartengebundenes Zahlungsinstrument innerhalb derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie erfolgt
Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Kann mir bitte jemand sagen, ob das "verordnungskonform" ist?:
Wir liefern innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Für Auslandslieferungen nach Österreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Dänemark beträgt die Versandkostenpauschale 9,95€
Für Auslandslieferungen nach Frankreich, Großbritanien und Polen beträgt die Versandkostenpauschale 12,95€
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Re: Geoblocking verbot - wie sieht es mit Länderspezifischen abgaben aus?
Im Prinzip ist die Regel ganz einfach: Solange du deine Versandkosten nach Lieferadresse bestimmst und nicht nach der Rechnungsadresse bzw. Herkunft des Kunden ist eigentlich alles ok.Kann mir bitte jemand sagen, ob das "verordnungskonform" ist?
Mir fällt jetzt auf Anhieb sowieso kein Grund ein, wieso man einem französischen Kunden für eine Lieferung nach Spanien einen anderen Preis berechnen sollte als einem spanischen Kunden für eine Lieferung nach Spanien.
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