Wollte mal nachfragen ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ist?
In Internet steht nur ab ein Jahresumsatz von mehreren 100.000 €, in andere Quelle steht: Ihr Unternehmen einen für die Branche üblichen Jahresumsatz erzielen wird (im Einzelhandel 250.000 Euro, bei Großhandel und Produktion 400.000 bis 500.000 Euro). es ist aber keine klare Aussage.
Hab keine Angestellte habe und mache alles alleine auch Buchhaltung und so und möchte erstmal doppelten Buchführung und Bilanzierung nicht machen, was beim Eintrag in das Handelsregister Pflicht ist.
Und stimmt das die von Handelskammer selber kommen und werden auf die Eintragungspflicht hinweisen wenn man bestimmte grenze erreicht hat ?
Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
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- fossi
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Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Ab wann der Handelsregistereintrag Pflicht ist, wird durch mehrere Punkte festgehalten, z.B. Umsatz, Mitarbeiter etc.
Da gibt es leider keine exakten Werte, sondern nur grobe Anhaltspunkte.
Die IHK oder ein Notar können das genauer abschätzen.
Aber ehrlich: solange es nicht zwingend z.B. für Banken benötigt wird, lass es, bis einer meckert oder du deutlich diverse Richtwerte überschreitest.
Vorteile hast du als e.K. keine nennenswerten, aber zusätzliche Kosten.
Zur Bilanzierung:
§ 241a Handelsgesetzbuch
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
Da gibt es leider keine exakten Werte, sondern nur grobe Anhaltspunkte.
Die IHK oder ein Notar können das genauer abschätzen.
Aber ehrlich: solange es nicht zwingend z.B. für Banken benötigt wird, lass es, bis einer meckert oder du deutlich diverse Richtwerte überschreitest.
Vorteile hast du als e.K. keine nennenswerten, aber zusätzliche Kosten.
Zur Bilanzierung:
§ 241a Handelsgesetzbuch
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
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Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Ist heute der 11.11. um 11.11. Uhr und ich habe was nicht mitbekommen ?
Handelsregister bitte bemühen Sie Google.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... sregister/
Steuerrecht ist wieder eine andere Baustelle.
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Steuerrecht ist wieder eine andere Baustelle.
- lallekalle
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Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
ähm - vielleicht bin ich da ein wenig auf dem Holzweg, aber meiner Meinung nach ist die Eintragung ins Handelsregister eine KANN-Option und nicht eine MUSS-Option. Ich würde darauf verzichten, weil es nicht wirklich etwas als Einzelunternehmer bringt - aus meiner Sicht.
Steuerlich kann man ja seine EÜR ja so gestalten, dass man das Bilanzieren herauszögern kann (z.B. ordentlich Weihnachtsshoppen gehen) - jedoch holt es einem früher oder später ein.
Steuerlich kann man ja seine EÜR ja so gestalten, dass man das Bilanzieren herauszögern kann (z.B. ordentlich Weihnachtsshoppen gehen) - jedoch holt es einem früher oder später ein.
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Hättest du mein Beitrag genau gelesen, hättest du festgestellt das ich schon gegooglt habe, in dein Link steht auch diese schwammige Aussage über mehrere 100.000 als Richtwert:foot hat geschrieben: ↑23. Okt 2018 16:01 Ist heute der 11.11. um 11.11. Uhr und ich habe was nicht mitbekommen ?
Handelsregister bitte bemühen Sie Google.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... sregister/
Steuerrecht ist wieder eine andere Baustelle.
an @fossie und @eluno danke für eure Antworten und Tipps es wird langsam zeit für Weihnachtsshoppen das man 60k nicht knacktZur Beurteilung, ob ein Unternehmen ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb und damit eine Eintragung in das Handelsregister erfordert, wird bspw. der Jahresumsatz, das Kapital, die Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Anzahl der Beschäftigten herangezogen. Als Schwellenwert für den Umsatz werden in der Regel mehrere 100.000 € pro Jahr angesetzt
Soweit ich verstanden habe Steuerrecht ist nicht andere Baustelle, da wenn man nach Steuerrecht Bilanzieren muss, muss man auch den Handelsregister nr auch beantragen...
- Technokrat
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Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Wobei das mit der doppelten Buchführung jetzt auch nicht ein sehr großes Problem ist. Ich mache auch EÜR und SKR03 aber die Buchführung läuft ohnehin bereits doppelt, eine Umstellung auf Bilanz wäre quasi ein Anruf bei Steuerberater. Zumindest rein von der Buchführung her
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Mag sein, mache auch EÜR SKR03/SKR04 über orgaMax, aber bis jetzt ohne Steuerberater bei doppelten Buchführung ist Steuerberater aber pflicht soweit ich weißTechnokrat hat geschrieben: ↑23. Okt 2018 16:54 Wobei das mit der doppelten Buchführung jetzt auch nicht ein sehr großes Problem ist. Ich mache auch EÜR und SKR03 aber die Buchführung läuft ohnehin bereits doppelt, eine Umstellung auf Bilanz wäre quasi ein Anruf bei Steuerberater. Zumindest rein von der Buchführung her
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Oder wird hier Eintrag ins Handeslregister mit Bilanzierung verwechselt?
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Mit Eintrag ins Handeslregister ist Bilanzierung und doppelte Buchführung Pflicht, dadurch ist Steuerberater Pflicht oder bin ich falsch informiert ?
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Du brauchst für eine Bilanzierung keinen Steuerberater.
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Man muss aber keinen HR Eintrag haben ...
Hier flatterte auch gerade die Aufforderung rein, zum 1.1.2019 eine Bilanz zu erstellen, weil 2017 über der Grenze verdient wurde. Hab dort angerufen und mitgeteilt, dass das in 2019 nicht mehr passieren wird, weil ein Geschäftsfeld entfällt (ist tatsächlich so). Soll ich so schreiben und dann wird wohl darauf verzichtet werden. Also noch ordentlich Gewinn in 2018 machen ...
Hier flatterte auch gerade die Aufforderung rein, zum 1.1.2019 eine Bilanz zu erstellen, weil 2017 über der Grenze verdient wurde. Hab dort angerufen und mitgeteilt, dass das in 2019 nicht mehr passieren wird, weil ein Geschäftsfeld entfällt (ist tatsächlich so). Soll ich so schreiben und dann wird wohl darauf verzichtet werden. Also noch ordentlich Gewinn in 2018 machen ...
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
- lallekalle
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Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Da bist Du aber früh dran mit Jahresabschluss / Steuermeldungen. Mein Steuerberater macht das immer zum 30.12.
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Ich habe keinen Steuerberater und war dieses Jahr ausnahmsweise mal etwas früher dran.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Du bist "veraltet" informiert. Das war mal früher so. Inzwischen gibts den §241a HGBMit Eintrag ins Handeslregister ist Bilanzierung und doppelte Buchführung Pflicht, dadurch ist Steuerberater Pflicht oder bin ich falsch informiert ?
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
Mal zusammengefasst:
- Im HGB selbst sind keine festen Grenzen definiert ab wann eine Handelsregistereintragung nötig ist. Da steht nur eine schwammige Definition: "Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert." Man kann aber davon ausgehen, dass allerspätestens wenn die Grenzen in §241a HGB überschritten sind das angenommen wird.
- Man wird NICHT (mehr) automatisch buchführungspflichtig sobald man einen Handelsregistereintrag hat.
- Die Buchführungspflichtig nach Steuerrecht ist übrigens völlig unabhängig geregelt von der Buchführungspflicht nach Handelsrecht. Nach Steuerrecht wird man buchführungspflichtig erst wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Das Finanzamt fordert einen auf, sobald die Gewinngrenze von 60.000 EUR bzw. die Umsatzgrenze von 600.000 EUR überschreitet.
Das ist aber ganz unabhängig von den Regelungen im HGB und in § 141Abgabeordnung geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html
- Buchführungspflichtig nach Handelsrecht!, wird man aber automatisch, sobald die Gewinngrenzen in §241a HGB überschritten werden, auch ohne Aufforderung. D.h. wer die Grenzen überschreitet müsste eigentlich eine Handelsbilanz auffstellen.
(Bis 2015 waren die Grenzen übrigens nach Steuerrecht und Handelsrecht noch unterschiedlich hoch)
Was passiert in der Praxis wenn man sich nicht eintragen lässt und die Buchführungspflichten ignoriert? Eigentlich erstmal nicht viel. Relevant -ggf auch strafrechtlich - kann es aber im Fall einer Insolvenz werden, wenn laut HGB bereits Buchführungspflicht bestand aber keine Bücher geführt wurden.
Insgesamt hat man meiner Meinung nach heute mehr Vorteile von einem Eintrag: Man kann eine Firmenbezeichnung führen, sein Unternehmen unter der Firma vererben und verkaufen, Prokura erteilen und die Reputation ist ein bisschen besser denke ich als bei einem reinen Einzelunternehmer. Seit die automatische Bilanzierungspflicht weggefallen ist gibts eigentlich nicht mehr so viele Gründe sich nicht eintragen zu lassen.
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Nach meinem Kenntnisstand ist Eintrag ins HR bei einem Einzelunternehmer nie Pflicht, auch wenn man mehrere Mio. EUR Umsatz macht
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Das ist falsch, den wie bereits gesagt, die Eintragung ist Pflicht sobald ein "kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb" erforderlich ist. Davon kann man bei mehreren Mio. Umsatz ausgehen.Nach meinem Kenntnisstand ist Eintrag ins HR bei einem Einzelunternehmer nie Pflicht, auch wenn man mehrere Mio. EUR Umsatz macht
Da gibts verschiedene Anhaltspunkte, z.B. Mitarbeiterzahl, Umsatz, Gewinn, Anzahl Standorte. D.h. es gibt da einen gewissen Ermessenspielraum, aber spätestens wenn Bilanzierungspflicht besteht ist der Käse eigentlich auf jeden Fall gegessen. Manche IHKs gehen z.B. schon bei 5 Mitarbeitern oder 250.000 Umsatz von einer Eintragungspflicht aus.
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... tleInText3
Allerdings ist es in der Praxis so, das sich eigentlich niemand groß drum kümmert. Theoretisch kann ein Zwangsgeld bis zu 5000 EUR verhängt werden um jemanden zur Eintragung zu zwingen, ich hab aber noch nie von so einem Fall gehört und ich kenne auch einige Betriebe mit hohen Umsätzen die nicht eingetragen sind.
Da müsste vermutlich schon irgendjemand eine Beschwerde einreichen.
Im übrigen unterliegt man sowieso kraft Gesetz dem HGB - auch ohne Eintragung - sobald man Kaufmann mit kauffmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb ist. D.h. das hat dann ganz praktische Auswirkungen z.B. auf die Fristen zur Mängelrüge:
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html
Dann gelten nämlich nicht mehr die langen Fristen des BGB.
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Oh, das da oben war ja mein 3000ster Forenbeitrag. Fast hätt ichs verpasst.
- Technokrat
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- Beiträge: 7007
- Registriert: 8. Mai 2014 12:14
Re: Ab wann ist Eintrag in das Handelsregister Pflicht ?
Ich hab zwar den Thread nur gelesen, aber vielen Dank für eure informativen Beiträge
Ein Handelsregistereintrag ist bei manchen Großhändlern, von denen ich gerne Ware beziehen würde, Voraussetzung, um sich überhaupt registrieren zu können, was bei Rückfrage diesbezüglich bestätigt wurde. (Kein Zugang ohne Handelsregisternummer.) Daher bringt der Eintrag schon gewisse Vorteile mit sich und 200 - 300 Euro wären dagegen nicht nennenswert.
Kommen eigentlich als Einzelunternehmer noch andere Kosten auf einen zu, als die Eintragung für 200 - 300 Euro selbst, wenn man nicht über die Umsatz- und Gewinngrenzen kommt und somit nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist?
Ein Handelsregistereintrag ist bei manchen Großhändlern, von denen ich gerne Ware beziehen würde, Voraussetzung, um sich überhaupt registrieren zu können, was bei Rückfrage diesbezüglich bestätigt wurde. (Kein Zugang ohne Handelsregisternummer.) Daher bringt der Eintrag schon gewisse Vorteile mit sich und 200 - 300 Euro wären dagegen nicht nennenswert.
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