BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

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welpe
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Es muss immer die Verpackung in der DU verschickst lizenziert sein.

Verschickst du:

1. Bahlsenkekse in der Originalverpackung die vom Hersteller lizenziert ist brauchst du nicht lizenzieren.

2. Bahlsenkekse in der Originialverpackung aber in einem neuen Karton müsst du den neuen Karton lizenzieren sofern nicht lizenziert.

Eig. ganz einfach.


Das Verpackungsgesetz verpflichtet zur vollständigen Angabe der Markennamen der Produkte wie auch der Versandverpackungen inklusive Füllmaterial. Sofern Ihr Produkt bzw. Ihre Versandverpackung inklusive Füllmaterial gar keinen Markennamen hat, geben Sie bitte den Unternehmensnamen bzw. als nicht ins Handelsregister eingetragener Unternehmer Ihren eigenen Namen ein.


Verschickst du nur in einem neuen eigenen Karton und der ist nicht lizenziert -> nur Firmenbezeichnung eingeben oder eigenen Namen.

Verschickst du im Karton vom Markenhersteller -> nachfragen ob die Verpackung lizenziert ist. Wenn nicht Marke eintragen und lizenzieren.


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sj-stamps
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

welpe hat geschrieben: 12. Sep 2018 12:19 .....

Eig. ganz einfach.

...
Genau so würde ich das ganze auch interpretieren ... aber lt. Reclai sollen alle Markennamen angegeben werden.
Die Unklarheit herrscht ja ob man bei den umverpackten Bahlsenkeksen nun für Bahlsen in Erscheinung tritt (also Bahlsen angeben muss) oder nur als "man selbst" (also in meinem Fall halt SJ als Marke angeben muss)
2 meiner Lieferanten konnten mir das auch schon nicht beantworten ob Ihre Verpackungen überhaupt lizensiert sind/werden da der Vertrieb nur an Händler erfolgt. :daumenhoch:
Wie geschrieben ich poste das Ergebnis hier, kann aber dauern, Zitat aus der ersten Antwortmail:
"Aufgrund des großen Anfrageaufkommens benötigen wir für die Beantwortung Ihrer Fragen etwas Zeit. Bitte haben Sie deshalb noch etwas Geduld. "
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Das man die Produktverpackungen nicht lizensieren muss sollte ja eigentlich klar sein, da wie im Beispiel die Bahlsenkekse, ja diese von dem Hersteller eingetütet werden und der diese Tüte dann lizensieren muss.
Vertreibt man unter seiner Eigenmarke Produkte, nehmen wir mal Wolkes Deo, dann müsste sie Ihre Produktverpackung lizensieren.
Kauft man in China eine Palette Gummis und bringt diese in Deutschland unters Volk, dann muss die Verpackung lizensiert werden.
Dazu kommen dann alle Kartonagen, Tüten, Taschen, Seidenpapier die man zum Versand benötigt und beim Verpackungshändler seines Vertrauen eingekauft werden.
Anzugeben sind die Marken, also seine eigene und falls vorhanden die Marken des Kartonherstellers oder falls no name, ebend der eigene Firmenname.
Was mich masslos stört, ist die Tatsache, das Kartons, die in unserem Laden anfallen entweder durch uns weggeworfen werden, da dann lizenzfrei, oder falls umweltfreundlich mehrfach verwendet, dann durch uns lizensiert werden sollen. Ich denke hier werden die meisten dann weggeworfen.
Ökologisch sinnfrei. Ich bezahle doch nicht für bereits einmal benutzte Kartons dann die Lizenz für Andere.
Auch stellt sich mir die Frage, wie das mit den Versand nach Nicht EU und dergleichen ist.
Diese Kartons gehen ja nicht in die deutsche Abfallwirtschaft und sind demnach lizenzfrei ?
Versenden ebenso B2B, auch dann muss nicht lizensiert werden.
Man hat wieder ein Bürokratiemonster erschaffen, bei dem unter dem Strich nichts herauskommen wird, außer einige Arbeitsstellen in der LUCID und eine Menge Aufwand.
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Vio
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

sj-stamps hat geschrieben: 12. Sep 2018 12:40 Die Unklarheit herrscht ja ob man bei den umverpackten Bahlsenkeksen nun für Bahlsen in Erscheinung tritt (also Bahlsen angeben muss) oder nur als "man selbst" (also in meinem Fall halt SJ als Marke angeben muss)
Wenn ich das auf meinen Bereich übertrage, müsste ich in dem einen Fall alle existierenden Verlagsnamen eintragen, in deren Namen alle jemals gedruckten Bücher erschienen sind - das kann nicht sein.
Also ok - da es sich um Bürokratie handelt möchte ich umformulieren in - ich halte das für eher unwahrscheinlich.
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Vio hat geschrieben: 12. Sep 2018 13:16
sj-stamps hat geschrieben: 12. Sep 2018 12:40 Die Unklarheit herrscht ja ob man bei den umverpackten Bahlsenkeksen nun für Bahlsen in Erscheinung tritt (also Bahlsen angeben muss) oder nur als "man selbst" (also in meinem Fall halt SJ als Marke angeben muss)
Wenn ich das auf meinen Bereich übertrage, müsste ich in dem einen Fall alle existierenden Verlagsnamen eintragen, in deren Namen alle jemals gedruckten Bücher erschienen sind - das kann nicht sein.
Also ok - da es sich um Bürokratie handelt möchte ich umformulieren in - ich halte das für eher unwahrscheinlich.
Nein musst du nicht.
Produktverpackungen, die von einem anderen Hersteller stammen, sind auch von diesen zu lizensieren, es sei denn die Verlage haben die Bücher alle für Vio gedruckt und du bringst Sie unter das Volk.
Du müsstest in diesem Fall nur den Polsterumschlag (Versandverpackung ) lizensieren, indem du das Buch versendest.
Hat dieser Umschlag einen Markennamen, wie Packfrei, Packhorst oder so, dann ist der einzutragen, kaufst du in der Bucht ist hier dein Name einzutragen. Falls Packhorst seine Kartonagen lizensiert und du das schriftlich :konfuzius: hast musst du nicht lizensieren, andernfalls bist du in der Pflicht im Zweifel noch einmal Gebühr zu zahlen.
So verstehe ich das :gruebel: und so werden wir das auch machen.
Üsomat
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Kurze Frage um sicher zu gehen, dass ich es verstanden habe:
Ich kaufe meine Luftpolstertaschen bei Packhorst.
Packhorst steht aber nicht auf den Taschen drauf. Die Taschen sind also nicht als Produkt von Packhorst erkennbar.
Ich gebe daher bei der Registrierung den Unternehmensnamen an.
So richtig?
welpe
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Sofern Packhorst sie nicht lizenziert hat ja.
Üsomat
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Sehr gut. Endlich ist Licht im Dunkeln :)
welpe
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Lustig wird es aber wenn die Firma lizenziert und dann wieder nicht. Eig. Ist der wirklich sichere Weg alles zu lizenzieren.
bcksbx
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

FBA-Ware. Wer bringt den Kram in Umlauf? Ich oder Amazon?

(Übrigens ist alles was der Endkunde bei sich zuhause in den Müll wirft eine Verkaufsverpackung. Also Umverpackung, Lupo oder Versandkarton, keine Transportverpackung)
mwp
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Mal so eine Frage: Woher soll der Hersteller wissen, in welches Land der Händler die Ware verkauft? Können ja nicht wissen, ob ich nach DE, AT oder außerhalb verkaufe. Innerhalb der EU muss schließlich in dem Land lizenziert werden, wo die Ware an den Endkunden geht, da bringt es gar nichts, wenn Bahlsenkekse in DE lizenziert sind, das Päckchen aber nach AT geht, oder sehe ich das falsch?
welpe
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Amazon lizenziert die Umverpackung. Die Produktverpackung sofern es entsorgt wird muss du lizenzieren.

Der Hersteller wird vermutlich nur für sein Land lizenzieren.

An sich kann es sein das du eine lizenzierte Verpackung bekommst die aber nur für Deutschland lizenziert ist. Wenn du jetzt nach Österreich verschickst bist du wieder abmahnbar.

Egal wie: Alles lizenzieren ( außer Amazon-Umverpackung bei FBA) ist am sichersten.
foot

Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

welpe hat geschrieben: 17. Sep 2018 14:46 Amazon lizenziert die Umverpackung. Die Produktverpackung sofern es entsorgt wird muss du lizenzieren.

Der Hersteller wird vermutlich nur für sein Land lizenzieren.

An sich kann es sein das du eine lizenzierte Verpackung bekommst die aber nur für Deutschland lizenziert ist. Wenn du jetzt nach Österreich verschickst bist du wieder abmahnbar.

Egal wie: Alles lizenzieren ( außer Amazon-Umverpackung bei FBA) ist am sichersten.
Wenn ich sowas lese muss ich nur den Kopf schütteln.

Produktverpackungen muss man nicht lizensieren. Dafür ist der Hersteller verantwortlich, der das Produkt in den Markt bringt.
Hier ist keine Markenangabe erforderlich.
Ausnahme: Eigenmarken, Produkte, die durch Euch in den deutschen Markt gelangen.
Hier ist Markenangabe erforderlich.

Umverpackungen, aus Folie, Karton, Auftsteller ect., die zum Schutz bei Transport gelten sind im B2B nicht zu lizensieren.
Also auch nicht bei den Versand zu Amazon.
Erst wenn du diese Umverpackungen zum Versand verwendest an Endverbraucher B2C musst du zahlen.

Verkaufsverpackungen, wie Tüten, Taschen usw. musst du lizensieren.
Ausnahmen: z.B. die klassische Edekatüte, wenn die von Edeka schon lizensiert ist. Nachweis erforderlich.

Versandverpackungen, Lupos, Kartons, Briefumschläge sind zu lizensieren, wenn Sie an deutsche Endverbraucher abgegeben werden.
Ausnahmen: bereits vom Verpackungshersteller lizensiert, Nachweis erforderlich.
Hier ist als Marke der eigene Name anzugeben, wenn du lizensieren musst.

Es handelt sich um ein rein deutsches Gesetz, hat also mit EU und Weltversand nichts zu tun.
Mal ganz davon abgesehen, da man eigentlich in jedem europäischen Land Gebühren bezahlen muss.

Versendet man also in die Schweiz ist unserer Auffassung nach keine Lizenzgebühr abzuführen, da es sich nicht um eine Rechtsgeschäft mit einem deutschen Endverbraucher und auch nicht um die Abgabe in das duale System handelt.
welpe
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

welpe hat geschrieben: 17. Sep 2018 14:46 Amazon lizenziert die Umverpackung. Die Produktverpackung sofern es entsorgt wird muss du lizenzieren.
Gilt natürlichen für Eigenmarken oder beim import.
Betty 71
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Hallo ,
ich blicke hier gar nicht mehr durch !
Verkaufe kleine Druckartikel , diese versende ich in A4 oder A5 Umschlägen.
Diese kaufe ich immer bei verschiedenen Händlern , je nach Angebot .
Was muss da nun machen ? Was kotet das lizensieren ? Ich finde leider nix auf der Seite.
Landbell zahle ich ja eh schon seit Jahren , aber hier komme ich nicht weiter.
Danke für eure Hilfe
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Nico-2012
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Betty 71 hat geschrieben: 19. Sep 2018 16:54 Was muss da nun machen ? Was kotet das lizensieren ? Ich finde leider nix auf der Seite.
Landbell zahle ich ja eh schon
https://www.verpackungsregister.org/inf ... erung/faq/

Registrierung im neuen Register ist kostenlos. Landbell, oder einen alternativen Anbieter, musst du allerdings weiter bezahlen.
bcksbx
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Betty 71 hat geschrieben: 19. Sep 2018 16:54
Was muss da nun machen ?
Ich habe das so verstanden und so wurde es mir auch erklärt: Bei Lucid registrieren, man erhält nach einiger Zeit eine Nummer und die gibt man an, in diesem Falle Landbell weiter und zahlt wie bisher dorthin. Die Portale haben derzeit momentan das Problem, dass sie sich noch nicht auf die Entgegennahme der Nummern eingerichtet haben. Aber ist ja auch noch Zeit.
Betty 71
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Danke für eure Hilfe.
Was kommt denn an Extra Kosten auf mich zu ?
Zusätzlich zu Landbell ?
Ich habe das alles paar mal gelesen , aber nix zu den Kosten gefunden ....grübel
bcksbx
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Keine zusätzlichen Kosten, es geht nur darum, dass auch wirklich gesichert ist, dass alle für ihre Verpackungen zahlen.
Betty 71
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Re: BMU: Verpackungsgesetz - Start des Verpackungsregisters LUCID

Super ! Vielenh Dank euch allen ☺
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