Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

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roman
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Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

AUSLANDS-Einschreiben:

- Kunde bestreitet Sendungserhalt, lt. Tracking jedoch zugestellt
- Wir leiten Nachforschung ein, schreiben als Anmerkung dazu dass Kunde - trotz Tracking - Sendungserhalt bestreitet
- Nach ein paar Wochen kommt gewohntes Nachforschungsergebnis und es wird mitgeteilt dass die Sendung lt. ausländischer Postgestellschaft an Empfänger oder Empfangsberechtigten ausgeliefert wurde. Auf unsere Anmerkung wurde nicht eingegangen.
- Habe dann an letter.inquiries @ deutschepost.de den Sachverhalt - inkl. sämtlicher Bearbeitungsnummern geschrieben. Ist jetzt 1 Monat her, es kam keine Rückmeldung

Kennt hier jemand einen Weg von der Post auch eine Reaktion zu erhalten? (wir sind normaler Schalter-/Onlinekunde, haben daher keinen Großkundenbetreuer)
Es geht eh "nur" um rund 50 Euro Haftung, trotzdem will man halt ein bisl ernstgenommen werden.
Dass auch mal ein Einschreiben falsch zugestellt werdne kann, ist ja kein Ding der Unmöglichkeit.


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qds1
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschre

Moin.

Meines Erachtens nach wird die Post da auch nicht viel machen. Der Nachweis der Einlieferung ist erfolgt, der Rest ist der Post völlig Wurst. Naja, wenn der Kunde den Erhalt bestreitet, ist rein theoretisch er in der Pflicht das zu beweisen, denn du hat ja den Beleg der Einlieferung jetzt sogar doppelt.

Ich bin ja auch eher geneigt dem Kunden zu glauben, denn die Post hat auch bei uns manchmal echt Mist gebaut. Aber da kann man nichts machen, leider.

Wenn du das für sinnvoll hältst, kannst du den Kunden doppelt beliefern, musst du selbst sehen. Gibt auch seitens der Kunden Schlitzohren.
Viel Erfolg :winken:
roman
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschre

Klar, ob der Kunde wirklich die Wahrheit sagt, kann ich nicht überprüfen.
Rein gefühlsmäßig vermute ich eher dass der Kunde in dieser Angelegenheit jedoch die Wahrheit sagte.

Die Wahl dem Kunden zu erstatten hat Paypal bereits "netterweise" übernommen. Anders gesagt: Kunde hat Fall eröffnet und auch Recht bekommen.

Dass sich die Post taub stellt, ist halt nicht toll. Die Zustellung wird ja auch nicht nachgewiesen. Irgendeine Ablieferungbeleg etc. Fehlanzeige. Es wird bloß brieflich mitgeteilt/behauptet dass die Sendung an einen Empfänger oder einen Empfangsberechtigten zugestellt wurde.
Ralf
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschre

Ich hatte so einen Fall mal vor einigen Jahren mit einer Sendung nach Wien. Lt. Tracking zugestellt, aber die Kundin bestritt den Empfang. Bei der Post Nachforschungsantrag gestellt und die Kundin hat dann von denen ein Schreiben bekommen und bestätigt, die Sendung nicht erhalten zu haben. Danach wurde erstattet.
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malschauen
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschre

Ich hatte mal ein nachverfolgbares/versichertes internationales DHL-Päckchen nach Frankreich verschickt, was abhanden gekommen ist. Lt. AGB von DHL muss die internationale Nachforschung und ggf. die Erstattung innerhalb von 2 Monaten abgewickelt sein.
Ich hatte DHL darauf hingewiesen, dass bei überschreiten der Frist ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt würde, was dann aber nicht mehr erforderlich war, da die Schadensregulierung erfolgt ist.

Leider nutzt die Post/DHL die Regulierungsfrist manchmal bis zum Ende aus. Ob ein Richter eine derart lange Regulierungsfrist akzeptieren würden, die in den AGB festgesetzt worden ist, kann ich aber nicht beurteilen.
roman
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

@malschauen
Dass die Auslands-Nachforschungen meist 2-3 Monate dauern, ist mir ja egal.
Das ganze ist eh nur mehr Nachlauf, denn dem Kunden hat man die Ware zwischenzeitlich eh schon nochmals geschickt oder erstattet.
Ich "warte" ja nicht wirklich auf die Kohle, nur irgendwann soll sie halt kommen.
In der Praxis läuft es übrigens so: Die deutsche Post schickt eine Nachricht (in manche Länder werden da noch richtige Papierbriefe geschickt) an die ausl. Postgestellschaft. Manche Länder antworten, viele auch wiederum per Brief der nach Deutschland geschickt wird. Das dauert halt. Postgesellschaften vieler Länder beantworten solchen Anträge auch gar nicht. Und solange keine Antwort eintrifft, nützt die DE-Post halt die 2-Monats-Frist voll aus. Und danach bleibt es - mangels Antwort aus dem Ausland - ungeklärt, und wird sozusagen im Zweifel erstattet.

PS: Aber bei Dir geht es um einen "normalen" Verlust. Bei meinem Thema geht's um was anderes (offiziell zugestellt, jedoch bestreitet der Empfänger den Erhalt)

Hatte in meiner Causa 2x die Post unter der Nachforschungs-Mailadresse angeschrieben. Meine Mails wurden nie von der Post beantwortet.
Vermutlich müsste man einen "richtigen" Brief nach Bonn schicken um eine Antwort von der Nachforschungsstelle zu erhalten.
Ist mir aber irgendwie auch zu blöd.
malschauen
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

@roman: In welches Land ist denn die Sendung geschickt worden? Falls es ein Land mit Sendungsverfolgung sein sollte, so würde ich an deiner Stelle definitiv auf die Versicherungssumme bestehen (notfalls mit Fristsetzung und danach ggf. Mahnbescheid an die Post).
Die Post haftet bei einem Auslands-Einschreiben bis 30 SZR (derzeit 36,55 Euro).
2,50 Euro sind ja auch kein Schnäppchen wenn man bedenkt, dass man im Verlustfall nur 36,55 Euro an Versicherung ausbezahlt bekommt.
roman
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

@malschauen
Israel. Ich verstehe aber nicht den Zusammenhang damit, ob das Land Sendungsverfolgung hat oder nicht.

Letzter Tracking-Event bei Israel Post: "Delivered to addressee"
Ergebnis Nachforschung: "wurde am XY an einen Emfpangsberechtigten ausgeliefert"
Im Endeffekt habe ich nicht mehr als die formlose E-Mail des Kunden in dem er bestreitet dass er trotzdem die Sendung erhalten hat. Vom Kunden bekomme ich sicher auch keine weiteren Erklärungen (eidesstattliche etc.), denn er hat mittels Ebay-Konflikt sein Geld zurückbekommen, da Ebay Einschreiben ja nur beschränkt als gültigen Versandbeleg anerkennt.

Das mit den SZR ist mir bekannt. Ich glaub die Versandkosten kommen noch separat dazu, denn bei Sendungen die über der Haftungsgrenze lagen habe ich bislang immer so ca. 45 Euro erhalten.
malschauen
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

roman hat geschrieben: 13. Aug 2018 17:21 Israel. Ich verstehe aber nicht den Zusammenhang damit, ob das Land Sendungsverfolgung hat oder nicht.
Die Deutsche Post unterscheidet zwischen Einwurfeinschreiben (Dokumentation des Zustellers über den Einwurf in den Briefkasten) und Übergabeeinschreiben (Unterschrift von dem Kunden bei Übergabe).
Ich vermute, dass es deshalb auf der Webseite der Deutschen Post:
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe ... ional.html
Unterschiede bei der Anzeige von Einschreiben in den Bemerkungen mit Sendungsverfolgung, bzw. ohne Sendungsverfolgung je nach Zielland gibt.

Der Preis des internationalen Einschreibens von 2,50 Euro deutet aber eher auf ein Übergabeeinschreiben hin. Jedenfalls würde ich an deiner Stelle die Versicherungssumme von der Post fordern, sofern die Sendung nicht mehr auftauchen sollte.
roman hat geschrieben: 13. Aug 2018 17:21Das mit den SZR ist mir bekannt. Ich glaub die Versandkosten kommen noch separat dazu, denn bei Sendungen die über der Haftungsgrenze lagen habe ich bislang immer so ca. 45 Euro erhalten.
Ja, die Versandkosten werden zusätzlich erstattet.
roman
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Re: Reklamation zu Nachforschungsantrag - Deut.Post Einschreiben

Einwurfeinschreiben gibt es nur im Inland.
Im Ausland handelt es sich generell um Übergabeeinschreiben, bzw. erfolgt die Zustellung so, wie im jeweiligen Zielland vorgesehen (also üblicherweise per Unterschrift).
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