bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
lallekalle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2438
Registriert: 14. Jun 2014 12:50
Land: Deutschland

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

@baron:

Mal eine ganz blöde Frage.... bist Du denn in der IT-Branche schon drin, d.h. verkaufst Du dort aktiv, oder möchtest Du dort erst starten?


3 Monate gratis Händlerbund
baronvonvestholm
Beiträge: 223
Registriert: 11. Mai 2018 22:38

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

man kann schon sagen das ich drinn bin, bin ein bekannter fuchs kann man sagen, der nun die zweite selbstständigkeit aufbauen möchte mit Einzelteilverkauf aber vor allem mit der Produktion ganzer PCs, dazu natürlich meine bekanntheit nutzen um das voll in fahrt bringen
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6591
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

einerseitz könnte ich die palette an zahlungsanbieter anbieten und dafür die produkte um 2% teurer machen, was bei einem 1000€ warenkorb satte 20€ sind und da sind die meisten wettbewerber billiger
das stimmt wiederrum, bin in ner echten zwickmühler so kurz vor shopstart, ich hab ca 120.000 aktive fans bzw. 600.000 aufrufe im monat und die leute erwarten das beste
Also wenn man Produkte um die 1000 EUR im Internet bestellt, dann sind 20 EUR hin oder her meist nicht das entscheidende Kriterium. Da schauen dann die Leute eher auch auf andere Sachen: Wie vertrauenswürdig sieht der Händler aus, was passiert wenns mal Probleme mit der Ware gibt usw.

Da seh ich bei deinem Geschäftskonzept auch schon das erste Problem: Wenn du die Marge so gering kalkulierst dass du grade mal kostendeckend arbeitest, dann hast du keinerlei Rücklagen für Service und Kulanz drin.

Und ich muss ehrlich sagen: Wenn du tatsächlich eine potentielle Kundenbasis hast - 120.000 aktive Fans / 600.000 Aufrufe im Monat und dann tatsächlich Wettbewerb über den Preis machst - sorry aber mit Verlaub - da wärst du ja bescheuert! Das ist doch grade zu ideal um andere Alleinstellungsmerkmale in den Vordergrund zu stellen als den Preis: Fachkompetenz, Service usw...

Schließlich bist du dann nicht auf Amazon und musst über den Preis in die Buy Box.

Und was glaubst du denn was da bei deiner Fanbasis los ist, wenn mal ne Warenlieferung beim Paketdienstleister verschwindet und du dir nicht leisten kannst zeitnah ne Ersatzlieferung zu senden weil du drauf angewiesen bist, dass das Paket wieder auftaucht bzw. du die Erstattung bekommst. Da wird die Fanbasis schnell zum Albtraum und du hast nen Riesenshitstorm am Hals und du bist schnell weg vom Fenster.
baronvonvestholm
Beiträge: 223
Registriert: 11. Mai 2018 22:38

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

ich weiß was dann los ist - hatte vor 2 jahren nen werbedeal mit einem shop der hauptsächlich dropshipping betrieben hat, das ergebnis war katastophal (in der IT ein No-go), obwohl ich sehr gut verdient habe durch den deal, ich musste ihn meinen fans zu liebe kündigen

aber am ende möchte ich halt wirklich gut sein, und nicht nur viele verkäufe haben dadurch das ich ne base habe die kauft

ich werde z.b. bei zusatzservices wesentlich günstiger sein als der günstigste shop in dem bereich (also die günstigsten produkte), dafür werden halt die produkte nicht ganz so billig sein sollen aber natürlich auch konkurrenzfähige preise haben

was manche machen, versandrabatt bei vorkasse, also z.b. bei vorkasse 3,99€ versand und bei sofort und paypal usw. dann 8,99€, das könnte auch eine option sein

was ich natürlich auch machen könnte, erstmal nur eine andere zahlungsart anbieten als überweisung und bar bei abholung, z.b. das ich erstmal nur paypal dazu anbiete das ich schneller bessere konditionen bekomme, wäre das ne gute idee?
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

baronvonvestholm hat geschrieben:was ich natürlich auch machen könnte, erstmal nur eine andere zahlungsart anbieten als überweisung und bar bei abholung, z.b. das ich erstmal nur paypal dazu anbiete das ich schneller bessere konditionen bekomme, wäre das ne gute idee?
Nein.
Dann bedienst Du genau das Betrügerklischee, vor dem alle Vebraucher in den Gazetten (zu recht) gewarnt werden: Kaufe nie in einem Shop, der nur Vorkasse anbietet. Und schon gar keine höherpreisigen Produkte. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, PP anzubieten, dann hast Du einfach das falsche Konzept, wie schon von anderen ausgeführt.
Und "bessere Konditionen" bei Paypal heißt nicht wirklich bessere Konditionen. Die Unterschiede sind doch marginal und spielen unterm Strich fast keine Rolle.
Benutzeravatar
lallekalle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2438
Registriert: 14. Jun 2014 12:50
Land: Deutschland

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

baronvonvestholm hat geschrieben:man kann schon sagen das ich drinn bin, bin ein bekannter fuchs kann man sagen, der nun die zweite selbstständigkeit aufbauen möchte mit Einzelteilverkauf aber vor allem mit der Produktion ganzer PCs, dazu natürlich meine bekanntheit nutzen um das voll in fahrt bringen
Alles klar - kein Problem - ich wollte nur darauf hinaus, weil ich ca. 20 Jahre in der IT-Distribution war und deshalb die Branche ganz gut kannte - und vorallem die Margensituation. Einem ich nenne es mal "Neuanfänger" ist es in meinen Augen nicht möglich, konkurrenzfähig die Produkte zu verkaufen.

Mittlerweile bin ich froh, dass ich etwas ganz anderes mache.
Benutzeravatar
dance
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 5660
Registriert: 5. Okt 2007 21:35
Land: Deutschland
Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
Wohnort: Augsburg

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

off-topic Start - Unternehmensberatungsmodus an:

Wenn die "riesige Fan-base" keinen auskömmlichen Verkaufspreis (und Ertrag) sowie die Verwendung von PayPal, einer der gängigsten Zahlarten überhaupt, ermöglicht, dann sind deine Fans und Aufrufe für den geplanten Onlinehandel auch nichts wert.
Leider.


Unternehmensberatungsmodus aus - off-topic Ende.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1896
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

baronvonvestholm hat geschrieben:ich habe es ungefähr so kalkuliert das ich erstmal kostendeckend arbeite
Ich würde nie was anfangen von dem ich schon vorab ausgehe dass ich nichts damit verdiene sondern nur Kosten deckend arbeite. Nur weil ich hoffe dass sich das irgendwie positiv entwickelt. Es brauch nur eine Kleinigkeit schief gehen und du machst mit dem Projekt ordentlich Verlust.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28038
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

Ich wüsste echt gerne, was in diese "kostendeckende Kalkulation" mit eingeflossen ist. :gruebel:

Sicher keine Lohn- / Lager- / Softwarekosten usw, wenn es schon an den 2% für vernünftige Zahlarten mangelt...
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
baronvonvestholm
Beiträge: 223
Registriert: 11. Mai 2018 22:38

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

also lagerkosten hab ich im Monat von 975€, da ich den raum aber auch für mein erstes Gewerbe nutze könnte ich auch notfalls 500€ davon auf mein erstes Gewerbe auslagern wenn ich möchte, sonstige fixkosten gerade noch ca 400€ im Monat.

es ist halt so, nach meiner jetzigen Preiskalkulation wäre ich bei Einzelteilen so der dritt oder viert günstigste was okay wäre, wenn ich 2% aufschlage dann nur auf Platz 15-20

wegen der Kalkulation: es gibt bestimmte Produkte daran verdient man nix, wie z.b. Prozessoren da ist kaum was zu holen. Andere Produkte wie zum Beispiel Gehäuse oder Netzteile da geht gut was zum Glück.

Auch werde ich an meinen Eigenproduktionen mehr verdienen, was auch mein Hauptgeschäft werden soll, dort habe ich einen ganz kleinen Prozentualen Gewinn aber Hauptsächlich einen festen Aufpreis, und der feste Aufpreis ist bei egal welcher Preisklasse, also meine Eigenproduktionen werden bei z.b. 500€ als auch 1500€ einen Aufpreis von 40€ haben für meine Arbeitszeit kann man sagen. (Brauche ca 20min Pro Stück)

was ich mir überlegt habe gestern im Bett, Zahlungsarten bis zu einem Bestimmten Preis anzubieten. Also z.b. Paypal bis 500€, Sofort bis 1000€ und alles drüber nur noch Vorkasse und Abholung.

Wenn ich dann bessere Konditionen von Paypal bekomme kann man dann ja irgendwann den maximalwert auf 700€ anheben oder ähnliches.

Versandvergünstigungen soll es dann ja sowieso für Vorkasse geben um die Vorkasse "attraktiver" zu machen. Ist auch gängig bei der Konkurrenz das es bei Vorkasse günstigeren Versand gibt
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

baronvonvestholm hat geschrieben: Wenn ich dann bessere Konditionen von Paypal bekomme kann man dann ja irgendwann den maximalwert auf 700€ anheben oder ähnliches.
Von was für besseren Konditionen sprichst Du denn immer? Wir reden hier von einem Unterschied von 2,5 % zu 1,49 %. Das ist wie gesagt marginal und in die nächste Stufe kommst Du nur mit erheblich mehr Umsatz. Umsatz, der ausschließlich bei PP stattfindet. Und ohne PP hast Du dort NULL Umsatz.
Du musst mindestens 25k Umsatz über PP machen, um überhaupt zukünftig auf einen Prozentsatz zu kommen, der momentan berechnet wird.
Zahlartkosten sind Kosten, die Du decken musst. Dein Businessplan ist dahingehend fehlerhaft. Ohne PP geht da nix. Kein normaler Kunde gibt vierstellige Beträge an einen unbekannten Händler ohne Versicherung.
Benutzeravatar
lallekalle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2438
Registriert: 14. Jun 2014 12:50
Land: Deutschland

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

Ich selbst habe ja ein wenig Erfahrung in der IT-Branche - was Du noch berücksichtigen solltest, da ich davon ausgehe, dass Du Komplettrechner verkaufen möchtest (z.B. Gaming-PCs).

- Es gibt ein Widerrufsrecht auf die Kisten. Was machst Du wenn ein Kunde die Ware zurücksendet? Bei den niedrigen Margen und dem generellen Preisverfall hast du hier definitiv direkt einen Verlust an der Backe und vielleicht Hardware, die Du direkt nicht mehr los wirst.
- GEMA-Gebühren (ZPÜ) hast du noch vergessen in Deiner Kalkulation. Das sind glaube ich auch 12.xx EUR.
- Du musst die RMA-Abwicklung noch mit einkalkulieren
- Du musst möglichen Support nach dem Motto "ich hab da mal ne Frage" einkalkulieren
- Du musst mögliche Betrugsversuche mit einkalkulieren (z.B. Tausch Alt-für-Neu)

und so weiter und so weiter. Ganz ehrlich: Ich kenne die Branche, und ich weiß, wie die Margen sind. Diese sind einfach beschissen. Schlimmer gehts nur noch, wenn Du Prepaid-Handykarten oder Apple-Macbooks verkaufen möchtest.

Kalkuliere bitte das alles ganz genau durch... ich würde ganz klar schauen, dass du einen deutlichen Mehrwert zu Deinen Produkten bieten kannst, und somit nicht direkt mit den billigsten der billigsten konkurrieren musst und mehr Luft hast. Nur bei Standard-Ware (wie z.B. Prozessoren) dann achtet der Kunde halt nur auf den Preis und da bist du in der Regel weg vom Fenster. Wenn ein Kunde 1 Prozessor z.B. an Dich zurücksendet, musst du 20-50 verkaufen, um die Kosten wieder einzuspielen.

Achso - und das Thema "Abholung" würde ich komplett überdenken. Ich biete mit meinen Geschenkartikel hier gar keine Abholung an, obwohl ich der einzigste im Umkreis von 100km bin, der diese Produkte anbietet. Abholer kosten Zeit. Viel Zeit. Vorallem stehen Abholer auch direkt mal vor der Türe, wenn etwas nicht klappt, oder sie nicht weiterwissen. Meist unangemeldet. Und kosten dann noch viel mehr Zeit.

Es hängt ja von Deinem Konzept ab, aber ich würde das alles überdenken. Sowohl das Thema Abholer, wie auch das Thema Hardware verkaufen - da würde ich eher eine Kooperation mit einem Shop wie Alternate, Mindfactory oder ähnlich eingehen.
baronvonvestholm
Beiträge: 223
Registriert: 11. Mai 2018 22:38

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

"unbekannt" das ist ja die sache, bin ich ja nicht, ich habe schon eine große vertrauensbasis bevor ich meinen shop gestartet habe

die sache ist, ich will meine eigenanfertigungen so günstig wie möglich machen, weil ich über die jahre immer wieder gegen meine jetzige konkurrenz geschossen habe und von jeglichen kauf abgeraten habe wegen dem preis, weil selber anfertigen dabei einfach viel attraktiver war - wenn allerdings auf einmal durch paypal 20 oder 30€ draufkommen dann schwindet das p/l und ich habe ein lausigeres angebot

die vorwürfe wären schwer, scheinheiligkeit oder genau die dreißtigkeit die ich jahrlang anderen vorgeworfen habe
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

Also hast Du anderen vorgeworfen, eine vernünftige Kalkulation auf die Beine gestellt zu haben. Das rächt sich halt jetzt. :wink:
costumes
Beiträge: 905
Registriert: 1. Jan 2013 13:48
Land: Deutschland
Wohnort: Berlin

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

baronvonvestholm hat geschrieben: die vorwürfe wären schwer, scheinheiligkeit oder genau die dreißtigkeit die ich jahrlang anderen vorgeworfen habe
Zahlungsarten einzupreisen ist keine Dreistigkeit, sondern Dein Überleben im Onlinehandel.
Jetzt verstehst Du hoffentlich die Preise Deiner Konkurrenz und trotzdem versuchst weiter an der Marge zu drehen. Das ist sehr dumm und Deine "Fans" werden es Dir auch nicht danken.
Wenn Deine Produkte so gut sind wie Du behauptest, dann kannst Du auch dementsprechende Preise verlangen!

Ich finde es richtig Klasse, dass ich diese zusätzlichen Gebühren nicht mehr zahlen muß, wenn ich mir was online kaufe. Wir haben in unserem Shop noch nie Gebühren verlangt und trotzdem Gewinne gemacht.
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

Wolkenspiel hat geschrieben:Also hast Du anderen vorgeworfen, eine vernünftige Kalkulation auf die Beine gestellt zu haben. Das rächt sich halt jetzt. :wink:
Ach, wir müssen vielen Aussendienstlern noch Kalkulation im Onlinehandel erklären. Bei einem haben wir sogar mal wirklich Punkt für Punkt aufgeschrieben was übrig bleibt wenn wir für Summe X auf Plattform X verkaufen. Wie in der Berufsschule schön ne Liste gemacht mit Kosten. Der wollte uns nicht glauben das wir da noch drauflegen würden.

Die staunen da oft nicht schlecht. Was eigentlich traurig ist. Wie Amazon möchte ~15 oder mehr % von oben? Retouren kosten Geld? Mitarbeiter und Verpackungsmaterial auch? Versandkosten? Unglaublich. Und am Ende wollen wir auch noch Gewinn haben, Wahnsinn. :durchdreh:
baronvonvestholm
Beiträge: 223
Registriert: 11. Mai 2018 22:38

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

"vernünftige Kalkulation"

damals war es auch so das man noch aufpreise verlangen durfte für die zahlungsarten was in dem bereich standard war

ausserdem ist die kalkulation alles andere als vernünftig wenn man die geschäftsberichte sich mal anschaut von unternehmen wie mifcom, die auch meinen den größten messestand auf der gamescom zu betreiben, ausserdem verschleudern die zu viel geld für werbung, meiner ansicht nach ein no-go wenn man faire preise haben möchte

hab gerade mich mit nem großhändler von mir unterhalten, mit der richtigen beschreibung kann man sich um die "gema gebühr" von fertigen PCs drücken, man muss den PC als Komponentenbundle quasi anbieten und den zusammenbau auch extra aufzählen als intigrierter service. die gema gebühren für die einzelnen komponenten übernehmen sowieso die hersteller, da hat der händler nichts am hut
Benutzeravatar
dance
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 5660
Registriert: 5. Okt 2007 21:35
Land: Deutschland
Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
Wohnort: Augsburg

Re: bei welchem Zahlungsarten ist Aufschlag zulässig?

baronvonvestholm hat geschrieben:... ausserdem verschleudern die zu viel geld für werbung, meiner ansicht nach ein no-go wenn man faire preise haben möchte.....
Marketing (Marketing-Mix) scheint nicht no dein Ding zu sein. Hoffentlich bist du in anderen wichtigen weiteren Bereichen als Unternehmer richtig fit.
baronvonvestholm hat geschrieben:... mit der richtigen beschreibung kann man sich um die "gema gebühr" von fertigen PCs drücken....
Hoffentlich ist das legal und es kommt die Gesellschaft aus dem Herdweg, Stuttgart nicht mit Nachforderungen
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information