Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

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Ehrengast
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Ich frage mich ja, ob man einfach so in den AGB (auch unter Kaufleuten) geltendes Recht aushebeln kann.

HGB zum Thema Wertersatz bei Verlust der Ware beim Frachtführer:
Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. 2Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
https://dejure.org/gesetze/HGB/429.html


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marcibet
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Ehrengast hat geschrieben: 6. Dez 2021 11:11 Ich frage mich ja, ob man einfach so in den AGB (auch unter Kaufleuten) geltendes Recht aushebeln kann.

HGB zum Thema Wertersatz bei Verlust der Ware beim Frachtführer:
Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. 2Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
https://dejure.org/gesetze/HGB/429.html
Natürlich ist der "Wert des Gutes" für den Käufer sein Kaufpreis (solange dieser höher liegt als der eigentliche Zeitwert).
Aber es geht hier um eine Transportversicherung die der Händler abschließt, wo wiederrum natürlich SEIN Kaufpreis maßgeblich ist... was anderes wäre es wenn der Kunde eine Transportversicherung abschließen würde und er sich um den Transport kümmert.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Wolkenspiel
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Der Versanddienstleister hat eine Transportversicherung abgeschlossen. Ich habe eine Vereinbarung über die AGB mit diesem und für den ist der Verlust genau das, was in der Rechnung an den Kunden steht. Natürlich ist es im Interesse von DPD und Hermes, dass die Beträge im Verlustfall möglichst gering gehalten werden, damit die Versicherungsprämien nicht steigen. Und da macht es für DPD natürlich Sinn, irgendeinen Quatsch zu vereinbaren.
DHL ist das egal und die haben eine Versicherung, die sie auch bezahlen können. Deshalb müssen die so einen Unfug nicht vereinbaren und erstatten das, was in der Verkaufsrechnung an den Kunden steht. Meinen Verlust zu beziffern ist nicht Aufgabe von DPD, sondern der Verlust ergibt sich aus dem Verkauf. Aber das darf ja jeder sehen, wie er will. Ich würde mich solchen AGB jedenfalls nicht unterwerfen.
Roemer
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Wie gesagt, DHL reguliert üblicherweise keine Transportschäden (spart besonders Versicherungsbeträge). Da muß man schon klagen.
Der Rest ersetzt den EK. Wer mehr will darf auch klagen.

Da empfehle ich eine eigene Transportversicherung massgeschneidert abzuschließen. :-)
marcibet
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Wolkenspiel hat geschrieben: 6. Dez 2021 12:31 Der Versanddienstleister hat eine Transportversicherung abgeschlossen. Ich habe eine Vereinbarung über die AGB mit diesem und für den ist der Verlust genau das, was in der Rechnung an den Kunden steht. Natürlich ist es im Interesse von DPD und Hermes, dass die Beträge im Verlustfall möglichst gering gehalten werden, damit die Versicherungsprämien nicht steigen. Und da macht es für DPD natürlich Sinn, irgendeinen Quatsch zu vereinbaren.
DHL ist das egal und die haben eine Versicherung, die sie auch bezahlen können. Deshalb müssen die so einen Unfug nicht vereinbaren und erstatten das, was in der Verkaufsrechnung an den Kunden steht. Meinen Verlust zu beziffern ist nicht Aufgabe von DPD, sondern der Verlust ergibt sich aus dem Verkauf. Aber das darf ja jeder sehen, wie er will. Ich würde mich solchen AGB jedenfalls nicht unterwerfen.
In dem Fall wäre für dich ja ein Versicherungsfall besser als der eigene Verkauf. Wird sicher nicht zurückgegen, es wird niemals zu einem Gewährleistungsfall kommen, es hat dir keine Transportkosten gekostet und der eigentliche Kunde kriegt seine Ware trotzdem weil du diese dann einfach erneut versendest (also zwei mal die volle Marge). Mit meinem Rechtsverständnis ist das definitiv nicht vereinbar, durch eine Versicherung sollte man keinen Gewinn erzielen, sondern nur seinen versicherten tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen. Aber gut, kann jeder so sehen wie er es für richtig hält, solange sein Vertragspartner mitspielt.
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roman
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Wolkenspiel hat geschrieben: 6. Dez 2021 12:31 DHL ist das egal und die haben eine Versicherung, die sie auch bezahlen können.
...
Aber das darf ja jeder sehen, wie er will. Ich würde mich solchen AGB jedenfalls nicht unterwerfen.
Fast ziemlich exakt das selbe hat hier jemand gepostet als das mit GLS vor ein paar Jahren hier Thema war. Er versendet mit DPD und würde es sich nienienie von DPD gefallen lassen nicht den VK ersetzt zu bekommen.
Wäre interessant was der Bursche jetzt macht, wo DPD das jetzt auch so handhabt. Ob er hier eine Sonderregelung mit DPD aushandeln konnte?

Reden wir weiter was Du machst wenn DHL auch von VK auf EK umstellt.

PS: Im übrigen zweifle ich daran dass die Paketdienste im Hintergrund diese Schäden bei Dritten weiterversichern. Was hätte es für einen Sinn? Die Versicherungsgesellschaft würde zwecks Marge die Prämie höher gestalten als die Schadenssumme. Eine (möglichst schikanöse) Eigenregulierung scheint hier die günstige Lösung zu sein.
roman
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

marcibet hat geschrieben: 6. Dez 2021 13:04 In dem Fall wäre für dich ja ein Versicherungsfall besser als der eigene Verkauf.
Man kann das aus verschienen Seiten betrachten.

Viele gibt es eh nimmer die den Rechnugnsbetrag ersetzen. Deutsche Post/DHL und die österr. Post fallen mir ein.
DPD und GLS jedenfalls nicht, Hermes weiß ich nicht.

Im Endeffekt ist es - auch wenn der Rechnungsbetrag ersetzt wird - alles andere als ein Geschäft. Die Abwicklung ist idR aufwendig und langatmig bis irgendwann tatsächlich Geld kommt.
Und wenn mal eines kommt, hat es eh zwischenzeitlich x Fälle gegeben bei denen Ansprüche abgelehnt wurden oder die man wegen Aussichtslosigkeit gar nicht eingerecht hat.

Abgesehen davon ist es in der Regel ja nicht so dass man tatsächlich nochmals die Ware (kostenpflichtig) an den Kunden schicken konnte. Oft wurde das Geschäft aufgelöst (Marktplatzkonflikt, Widerruf...)

Insgesamt halte ich das Thema massiv überbewertet. Wieviele Pakete gehen dann tatsächlich verloren und werden erstattungsfähig? Bei DHL haben wir im Inland - ganz grob geschätzt - vielleicht pro 5.000 Sendungen mal einen Verlust.
Lediglich Ins Ausland oder bei anderen Paketdiensten ist es höher.
mahaby
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Wolkenspiel hat geschrieben: 5. Dez 2021 10:20 ...
Ich verkaufe ein teures Produkt sagen wir mal selten und Hermes verschlampt es und ich bekomme ich es beim Hersteller nicht mehr nach und soll jetzt auf den Gewinn verzichten? ...
Mit 'selten' musst Du aufpassen bei den Brüdern aus der Logistikbranche. Ich hatte vor Jahren mal eine Anfrage bei GLS ob Sie antiquarische Bücher befördern würden. Nein würden Sie nicht machen.

GLS befördert keine "Sammlergegenstände", was auch immer GLS darunter versteht.
Alleine die ebay Rubrik Sammeln und Seltenes listet Artikel in Millionen Stückzahlen, ebenso
die Bücher Rubrik.
Dies alles will GLS nicht befördern?
Ebenso will GLS keine Auskunft darüber geben, was Sammlergegenstände in der Meinung von GLS
sind.
Dadurch ist es völlig intransparent für mich. Wie soll ich also wissen, welche Art von Waren
oder Artikeln gegen die GLS AGB verstossen?
Der eine sammelt Kaffesahne Deckelchen, der andere Bierdeckel oder Kartenspiele, es gibt
Menschen die sammeln Smartphones, Taschenrechner oder Radios. Im Prinzip kann man alles
sammeln.

Auf mehrmalige Nachfrage wie GLS bitte Sammlergegenstände und Kunstgegenstände definiert kam letztlich nur die freche Antwort, ich solle von weiteren Anfragen absehen.
Seitdem ist der Laden für mich gestorben. keine Ahnung wie es bei DPD oder Hermes ist, aber mit "selten" sollte man allgemein vorsichtig sein, da sie dir eben wieder einen Strick drausdrehen können.
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Wolkenspiel
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Selten heißt, dass man ein Parfum für 150 Euro nicht so oft verkauft wie eines für 30 Euro. Das hat mit Antiquitäten und Sammlergegenständen nichts zu tun. Und wenn ich ein letztes Exemplar da stehen habe und froh bin, dass endlich jemand gekauft hat, dann möchte ich den Gewinn auch behalten. Und nicht darauf verzichten müssen, weil der Versanddienstleister das Ding verschlampt hat und jetzt nur noch den EK erstattet.
mahaby
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

ich bin ja bei dir, aber die Logistiker können das anders interpretieren, und sagen, wenn Du das Parfüm nicht mehr nachbekommst beim hersteller und es nur noch am Sammlermarkt zu bekommen ist, dann können die Dir das durchaus unterstellen wenn sie gerade nicht in Zahlungslaune sind. Nur ist es heute ja leider so, dass die alles auf eine Klage ankommen lassen, und man keinen Anwalt mehr findet der auf geringer Streitwertbasis was macht. Und mit Honorarvereinbarung kannst Dir heutzutage Dein Recht evtl. teuer erkaufen, hast aber kein Geld in der Kasse.
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Wolkenspiel
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Vergiss doch mal den Sammlermarkt. Der hat doch damit gar nichts zu tun. Ich habe keine gebrauchten Sammlerstücke. Ich habe ein Produkt, das sehr hochpreisig ist, das sich deshalb nicht super verkauft. Die Marke nehme ich aus dem Sortiment. Wenn ich das letzte Exemplar verkaufe, lasse ich mir vom Versanddienstleister doch den Gewinn nicht wegnehmen, weil der seine Arbeit nicht gemacht hat.
Ist ja auch egal, bisher erstattet DHL den Nettobetrag der Kundenrechnung und gut is. Schauen wir mal, wie lange noch.
NEO123
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Wir haben jetzt zwei Fälle wo ich in einem Satz auf §437 HGB hingewiesen habe und um entsprechende Erstattung bitte.

Mal sehen wie die darauf reagieren
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starfire
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Ich sehe das genauso, es ist ganz klar der netto VK-Preis zu erstatten.
Manche Teile habe ich lange auf Lager bis die verkauft werden. In der Zeit fallen Lagerkosten an.
Und dann soll der EK vor von vor mehreren Jahren gelten.
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Merlin84
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Also DPD wird von Tag zu Tag immer untragbarer, immer werden neue Zuschläge erfunden und nun ist das die neuste Krönung der ganzen Sache.

Wir könnten nicht mal wenn wir wollten den genauen Einkaufspreis nachweisen da wir die unsere Ware in Paketen kaufen eine Aufschlüsselung einzelner Positionen finden nicht statt.

Wir haben aktuell einige Reklamationen offen wo überall ein Nachweis über den Einkauf verlangt wird, kann das wirklich rechtens sein?!
COD
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

NEO123 hat geschrieben: 11. Dez 2021 08:49 Wir haben jetzt zwei Fälle wo ich in einem Satz auf §437 HGB hingewiesen habe und um entsprechende Erstattung bitte.

Mal sehen wie die darauf reagieren
Wenn Du eine Antwort hast, würde mich interessieren. Könnte, je nach Warengewicht, durchaus ein guter Weg sein, Hermes regulieren wir nur so.
roman
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

Merlin84 hat geschrieben: 14. Dez 2021 19:29 Also DPD wird von Tag zu Tag immer untragbarer, immer werden neue Zuschläge erfunden und nun ist das die neuste Krönung der ganzen Sache.
Ein Aspekt wird da noch übersehen:

Die Paketpreise steigen seit Jahren im erheblichen Maße (idR über der Inflationsrate), jedoch sind die Maximal-Haftungssummen - soweit ich das mitbekommen habe - seit ewig gleich.
Teilweise wurden die Haftungssummen sogar niedriger ... in der gelebten Praxis wurde die Haftung aufgrund von Schikanen (statt VK nur mehr EK, Beschädigungen fast unmöglich zu regulieren, Schikanöse Abwicklung im Stile von "Amazon-Support"...) sogar noch weiter engeschränkt.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube z.B. bei DHL liegt die Haftungssumme seit der Euroeinführung bei 500 Euro.
Auch bei anderen Paketdiensten oder bei Briefprodukten habe ich seit X-Jahren keine Erhöhung mitbekommen.

Eigentlich sollten diese Haftungssummen in etwa analog zu Versandpreissteigerungen mitgehen, sollten daher innerhalb der letzten 10 Jahre um etwa ein Drittel gestiegen sein.
Jedes Jahr in dem die Haftungsumme nicht erhöht wurde, wurde der Wert der Haftung inflationsbedingt eigentlich um ca. 2% niedriger.

Versender die nur Billigzeugs verschicken kann es egal sein, aber für die anderen ein saurer Apfel.
regalboy
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

marcibet hat geschrieben: 6. Dez 2021 13:04 .... In dem Fall wäre für dich ja ein Versicherungsfall besser als der eigene Verkauf. Wird sicher nicht zurückgegen, es wird niemals zu einem Gewährleistungsfall kommen, .....
Warum sollte es nie zu einem Gewährleistungsfall kommen?

Versandunternehmen verschlammt ein Paket.
Erstattet an den Verkäufer.
Paket wird wiedergefunden und die Ware, die sich ja jetzt im Eigentum des Paketdienst findet!?!, wird verkauft.
Ein Gewährleistungsfall tritt ein.

Oder alternativ der Verkäufer gibt eine Garantie auf all seine Produkte.
Angestellter vom Paketdienst stieht das Paket / den Inhalt.
Das Produkt geht kaputt in der Dieb reicht es beim Verkäufer zur Garantiereparatur ein.
Auch in diesem Fall entstehen dem Verkäufer Kosten, die über den reinen Einkaufswarenwert hinaus gehen.
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Wolkenspiel
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

1. ist der "Versicherungsfall" der Verlust und es geht nicht um Gewährleistungen und 2. hoffe ich nicht, dass irgendjemand, egal wer, meine Pakete verschlammt. Bäh.
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DINa3
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

weiter in die Gegenwart: Heute
Verlustfall bei DPD - sie wollen nach Einkaufsrechnung abwickeln.
Diese ist sehr alt und sehr niedrig: der VK-Preis ist sehr angestiegen
wie sieht es denn aus, wenn ich den Artikel heute kaufe (zu einem viel höheren Preis) und einreiche.
Wird die Rechnung mit dem heutigen Datum akzeptiert?
regalboy
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Re: Neue DPD Vorgehensweise bei Regulierungen - Einkaufsrechnung

DINa3 hat geschrieben: 5. Okt 2023 14:00 weiter in die Gegenwart: Heute
Verlustfall bei DPD - sie wollen nach Einkaufsrechnung abwickeln.
Diese ist sehr alt und sehr niedrig: der VK-Preis ist sehr angestiegen
wie sieht es denn aus, wenn ich den Artikel heute kaufe (zu einem viel höheren Preis) und einreiche.
Wird die Rechnung mit dem heutigen Datum akzeptiert?
Die Verkaufsrechnung einreichen und auf deren Zahlung bestehen ist keine Alternative?
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