Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

@euromann
Bei mir kam der CN nur einmal raus. 😒


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euromann
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Seltsam, hab es auch übers GKP gemacht 🤔
Welche Informationen und Dokumente müssen den Sendungen beigefügt werden?
DHL Paket International:

Zollinhaltserklärung CN23 (2-fache Ausführung)
Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke (2-fache Ausführung)
Ggf. Ausfuhrbegleitdokument
Ggf. Präferenznachweis
EDI-Daten
www.dhl.de/brexit
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Kam’s bei dir 2x raus oder hastes 2x ausgedruckt?
euromann
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Es kam zweimal raus (also das popup-Fenster mit dem PDF hatte zwei Seiten, die identisch waren)
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Hmmm
wgg
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Ich habe heute meine GB-EORI erhalten. Nun fehlt die IX noch. Ganz ohne Steuernummer.
[/quote]


Die Notwendigkeit einer GB EORI versteh ich nicht wirklich. Es sollte doch die DE EORI genügen.

https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... er-4347058


Wann benötigen Importeure/Exporteure eine GB EORI und wann eine DE EORI Nummer?
Bei Zollanmeldungen für Importe in das oder Ausfuhren aus dem Vereinigte(n) Königreich benötigen Unternehmen zukünftig eine "GB EORI Nummer". Diese kann hier beantragt werden.
Bei Zollanmeldungen für Importe in die oder Exporte aus der EU muss z.B. eine "DE EORI Nummer" angegeben werden. Diese kann hier benatragt werden.


https://www.bergische.ihk.de/system/rss ... litik#page

Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Ab dem 1. Januar 2021 werden folgende Zollbestimmungen relevant:
Ausfuhr nach Großbritannien
Beantragung der EORI-Nummer:
Zunächst müssen Unternehmen für jeden Import und Export von Waren über eine europäische EORI-Nummer (Nummer zur Identifizierung und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten) verfügen. Eine britische EORI-Nummer ist dagegen nicht erforderlich.
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Du brauchst für GB eine GB-EORI um die Zollabfertigung in GB zu starten. Das will England so. Die Deutschen wollen die EORI garnicht bis 1000€ erst ab 1000 Euro für die Ausfuhr.

Den Deutschen ist die GB-EORI egal, den Briten die EU-EORI. Sowie den Nordiren beide EORI egal. Dafür gibts dann die IX-EORI.
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Malik
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Eine GB-EORI kann man in 2 Minuten online beantragen und es kostet nichts. Wozu also die Diskussionen? Beantragen, drantackern, fertig.
Ich verkaufe Kondome. Noch Fragen?

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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Am besten ich druck mir Eoriaufkleber.
Dann Kleb ich die überall hin und wer auch immer sucht die richtige aus. :-)
jordan-jojel
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 30. Dez 2020 15:10 Der ganze Witz liegt in den Termen supply VAT = "gewöhnliche" Mehrwertsteuer und import VAT = Einfuhrumsatzsteuer.
So sehe ich das - ohne Gewähr:

Unter 135 GBP Warenwert der Sendung:
1- Der Verkäufer zieht mit der Bestellung die 20% "gewöhnliche" Mehrwertsteuer ein und muss diese ans HMRC abführen - dafür ist eine VAT-Registrierung erforderlich
  • Der britische Zoll prüft dann wohl nur oberflächlich/stichprobenartig, ob die Rechnung die richtigen ID-Nummern (EORI, UStID, ...) und die britische VAT enthält.
2- Im Marktplatz-Fall (eBay, Amazon) zieht der Marktplatz diese VAT ein und führt sie ab. VAT-Registrierung des Verkäufers nicht zwingend notwendig.
  • Wie das mit den Zollpapieren dann funktioniert, ist (mir) unklar. Formal gibt es dann nämlich 2 Rechnungen:
    - eine Netto-Rechnung Verkäufer->Marktplatz und eine Brutto-Rechnung Marktplatz->Kunde. Keine Ahnung, was man da angeben und mitschicken muss.

Über 135 GBP Warenwert der Sendung:
1a- Ein förmliches Import-Verfahren wird durchgeführt. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt beim Grenzübertritt (=Import) an und kann durch einen Logistik-Dienstleister (UPS, ...) abgewickelt werden. Der Logistiker führt diese ab und berechnet sie anschließend (+Service-Fee) an den Verkäufer durch.

1b- Der Verkäufer darf theoretisch den Import auch in Eigenregie durchführen. Dafür ist wieder eine VAT-Registrierung erforderlich.
  • Der Käufer zahlt brutto, die eingenommene USt. fließt entweder über den Logistiker oder die eigene VAT-Anmeldung an den Fiskus ab.
2- Im Falle des Postversands (nur "Post", nicht UPS, ...) greifen die Verträge des Weltpostvereins. Dadurch wird der Käufer zum Importeur und Royal Mail kassiert den Kunden ab.
  • Der Käufer zahlt netto, die USt. wird vom Postboten kassiert und entsprechend abgeführt. Das ist mit Abstand der verwirrendste Fall.
3- Im B2B-Fall wird ebenfalls ein förmliches Import-Verfahren durchgeführt. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt beim Grenzübertritt (=Import) statt und kann durch einen Logistik-Dienstleister (UPS, ...) abgewickelt werden. Der Logistiker führt diese ab und berechnet sie vor Auslieferung (+Service-Fee) an den Business-Käufer durch.
Ich hatte soeben den ersten eBay Verkauf nach UK. Meine Rechnungssoftware EasyBill hat keine Rechnung, sondern nur einen Lieferschein erstellt.
Eine Besonderheit betrifft Verkäufe, bei denen Marktplätze wie Amazon oder eBay involviert sind. In diesen Fällen muss bei Lieferungen mit einem Nettowarenwert unter 135 GBP die Umsatzsteuer vom Marktplatz abgeführt werden. Das bedeutet, dass in diesen Fällen der Marktplatz auch die Rechnung an den Käufer ausstellen muss. Für Verkäufe unterhalb dieser Schwelle erstellen wir in diesem Fall keine Rechnung, für Verkäufe mit einem Nettowarenwert über 135 GBP wird eine Rechnung mit englischer Umsatzsteuer von uns erstellt.
eBay hat die "MwSt. (von eBay einbehalten)" Erstellt eBay jetzt eine Rechnung für den Kunden? Ich sehe nur den Hinweis "**Gesamtbetrag einschl. der von eBay einbehaltenen MwSt. Wir haben diesen Betrag eingezogen und führen ihn an die britischen Steuerbehörden ab."
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Frage: gilt Fall 2 auch für DHL?
Ansonsten gilt für uns nur Fall 3.
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MrChad
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

jordan-jojel hat geschrieben: 6. Jan 2021 16:15 eBay hat die "MwSt. (von eBay einbehalten)" Erstellt eBay jetzt eine Rechnung für den Kunden? Ich sehe nur den Hinweis "**Gesamtbetrag einschl. der von eBay einbehaltenen MwSt. Wir haben diesen Betrag eingezogen und führen ihn an die britischen Steuerbehörden ab."
Alles bisschen unklar zur Zeit.

Im Prinzip ...
... wird für die VAT-Abrechnung angenommen ("fingiert"), dass du die Ware netto (ex. VAT) an eBay verkauft hast und eBay sie anschließend an den Kunden brutto (incl. VAT) weiterverkauft. Dadurch wird eBay für die VAT verantwortlich

- Dafür müssten sie dir eigentlich eine Rechnung zur Verfügung stellen, die du dann außen auf das Paket draufpappen musst. M.W. macht Amazon das so.

- Irgendwie solle es auch mit einer "magischen" GB-Umsatzsteuer-Nummer gehen, die man im Adressfeld eintragen soll, siehe
viewtopic.php?f=9&t=57066&p=691776&hilit=paypal#p691776

- Oder mit einem Aufkleber ("VAT paid at checkout") oder einem tollen elektronischen Trick, den bisher noch niemand gesehen hat ("electronically tagged"), siehe
https://www.avalara.com/vatlive/en/vat- ... ports.html
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MrChad
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

fonprofi hat geschrieben: 6. Jan 2021 16:47 Frage: gilt Fall 2 auch für DHL?
Ansonsten gilt für uns nur Fall 3.
Gemeint ist:
2- Im Falle des Postversands (nur "Post", nicht UPS, ...) greifen die Verträge des Weltpostvereins. Dadurch wird der Käufer zum Importeur und Royal Mail kassiert den Kunden ab.
  • Der Käufer zahlt netto, die USt. wird vom Postboten kassiert und entsprechend abgeführt. Das ist mit Abstand der verwirrendste Fall.
M.E. eine böse Falle.

Wenn du über "DHL" ein Paket-International buchst, dann bekommst du ein Label von "Deutsche Post". Auch die entsprechenden "DHL"-Rechnungen stellt "Deutsche Post" aus.
Ich nehme an, das machen sie, um diese Pakete nach den Regeln des Weltpostvereins über die Grenze zu schleusen, d.h. der Empfänger wird zum "importer of record" und Schuldner der Einfuhrabgaben, siehe Schweiz usw.

In deinem B2B-Fall ist das nicht so schlimm, weil der Empfänger sowieso die Steuern und Zölle tragen soll. Wie er das dann mit der Reverse Charge usw. macht, muss er dann selbst rausfummeln.

Im B2C-Fall ergibt sich ganz klar, dass man für DDP-Sendungen den Paketdienst von "Deutsche Post/DHL" nicht nutzen kann und teuer auf "DHL Express" (die können DDP !) oder andere zurückgreifen muss.
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

MrChad hat geschrieben: 6. Jan 2021 18:32 d.h. der Empfänger wird zum "importer of record" und Schuldner der Einfuhrabgaben, siehe Schweiz usw.
Wobei wir mit der Schweiz null Probleme haben. Die Käufer wissen, das die Sendungen versteuer werden. Die sind damit aufgewachsen.
Du meinst wahrscheinlich, das die Engländer das nicht gewöhnt sind und überrascht über den Zuschlag?
Auf der anderen Seite sparen die B2C-Leute die 19% MwSt, und zahlen 20% VAT plus Zoll, der aber - soweit ich sehen kann - meistens Zollfrei ist.
Rein rechnerisch zahlen die 0,84% etwa Aufpreis, oder täusche ich mich da?
regularwheel
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Was mache ich nun wenn ein Brite in meinem deutschen Onlineshop für unter 135 GBP bestellt? Jetzt müsste ich mich ja zwangsweise in UK für VAT registrieren lassen da ich für die VAT haftbar bin? Das geht mir nicht aus dem Kopf. Das müsste dann ja auch für ALLE anderen Länder der Wekt gelten aus denen jemand nach UK verkauft: USA, Australien, Südafrika...ob die sich da alle registrieren? Das wären am Ende ja mehr Firmen als es im gesamten Königreich gibt....
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MrChad
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

regularwheel hat geschrieben: 6. Jan 2021 18:43 Was mache ich nun wenn ein Brite in meinem deutschen Onlineshop für unter 135 GBP bestellt? Jetzt müsste ich mich ja zwangsweise in UK für VAT registrieren lassen da ich für die VAT haftbar bin?
So ist es ...
regularwheel hat geschrieben: 6. Jan 2021 18:43 Das müsste dann ja auch für ALLE anderen Länder der Wekt gelten aus denen jemand nach UK verkauft: USA, Australien, Südafrika...ob die sich da alle registrieren? Das wären am Ende ja mehr Firmen als es im gesamten Königreich gibt....
Global Britain eben ...

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Du wirst lachen:

- Die EU führt (voraussichtlich) am 1. Juli 2021 für alle Drittlands-Importe das gleiche System ein. Dann müssen die Brits das gleiche machen - nur andersrum.
- Und die Chinesen und die Schweizer und die Amis, und, und, und.
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fonprofi
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Wir haben im Shop einen Hinweis auf den 150€ Mindestwert. Falls doch jemand bestellt, wird’s storniert.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

fonprofi hat geschrieben: 6. Jan 2021 18:39 Wobei wir mit der Schweiz null Probleme haben. Die Käufer wissen, das die Sendungen versteuer werden. Die sind damit aufgewachsen.
Ganz deiner Meinung. Es ging mir hier um das spezielle "Post"-Importverfahren.
fonprofi hat geschrieben: 6. Jan 2021 18:39 Du meinst wahrscheinlich, das die Engländer das nicht gewöhnt sind und überrascht über den Zuschlag?
Auf der anderen Seite sparen die B2C-Leute die 19% MwSt, und zahlen 20% VAT plus Zoll, der aber - soweit ich sehen kann - meistens Zollfrei ist.
Rein rechnerisch zahlen die 0,84% etwa Aufpreis, oder täusche ich mich da?
Hab ich weiter oben schonmal ausgeführt. Die Sache mit dem stinksauren Nachbarn.

viewtopic.php?f=9&t=57066&p=691804&hili ... ar#p691804

Und ich erwähne nochmal, dass Amazon von seinen Marktplatz-Verkäufern unter allen Umständen DDP verlangt.

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Jetzt gehe ich aber Essen ...
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Jetzt müsste ich mich ja zwangsweise in UK für VAT registrieren lassen da ich für die VAT haftbar bin?
Du kannst Dich einfach für die "Import VAT on Parcels" registrieren. Dann bekommst Du (sofort) eine Steuernummer nach dem Muster "IMxxxxxxxxxS", und rechnest dann vierteljährlch die Umsatzsteuer für eben genau jene unter-135-GBP-Sendungen-aus-dem-eigenen-Shop ab. Wenn man sich das ordentlich aufschreibt/speichert/einmeißelt oder der Shop das ausgeben kann, ist das in 15 Minuten erledigt.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?

Wo meldet man sich „sofort“ an?
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