Hallo,
ja, es gibt kein Umweltplastikamt. Es handelt sich aufgrund der Umstände selbstverständlich um eine rechtstheoretische allgemeine Frage:
Angenommen das "Umweltplastikamt" hätte bisher z. B. die Herstellung / Handel und Import von Waren, die aus dem Kunstoff "X-5000" hergestellt sind, verboten.
Seit dem 01.08.2020 wäre dies erlaubt und vom "Umweltplastikamt" wurde extra eine Pressemitteilung verfasst, dass die Waren aus dem Kunststoff "X-5000" nun frei gehandelt werden dürfen.
Also flix einen Container Ware bestellt und nun beim Zoll:
Zollbeamter: Können wir nicht abfertigen, Kunststoff X-5000 ist verboten.
Händler: Ja, das war er in der Vergangenheit, aber das Umweltplastikamt hat zum 01.08.2020 den Handel mit dem Kunststoff X-5000 erlaubt. Hier, schauen Sie sich auf der Website vom Umweltplastikamt das passende Merkblatt an.
Zollbeamter: Naja, weiß nicht. Muss ich beim Umweltplastikamt nachfragen, ob das jetzt wirklich erlaubt ist.
5 Tage vergehen, bevor der Zollbeamte die Bestätigung vom Umweltplastikamt erhält und die Sendung verzollt.
Entstandener Schaden u.a. erhöhte Lagerkosten im Hafen, Splittung von Bestellungen => doppelte Versandkosten, Umsatzverlust durch Stornierung von Bestellungen, etc.
Gibt es in sochen offensichtlichen Fällen eine Schadensersatzpflicht durch die Behörden?
Viele Grüße
Johannes
Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
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Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
Ich weiß halt nicht, in weit der Zoll "generell" auch klare Sachverhalte prüfen darf, oder ob man ein Recht auf eine "umgehende" Bearbeitung / Freigabe der Ware hat.
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Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
5 Tage? Das ist gar nichts. Sei froh das es so schnell gegangen ist. Hier hat sich der Beamte bemüht das schnell abzuwickeln.
Wir warteten z.B. bei einer Zeitschaltuhr mit Lithiumakku mehrere Wochen.
Ich glaube nicht das der Zoll haftbar gemacht werden kann, da es ja seine Aufage ist genau zu prüfen und sich ggf.
Rückzuversichern. Ein Hinweis auf einer Homepage ist da denke ich mal nicht der offizielle Dienstweg.
5 Tage könnte ja auch das Schiff verspätung haben, z.b. im Sturm ...
Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
Da fallen aber keine Lagerkosten im Hafen etc. anKometenscheif hat geschrieben: ↑9. Okt 2020 09:17
5 Tage könnte ja auch das Schiff verspätung haben, z.b. im Sturm ...
Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
Das ist doch heute Standard oder nicht? Schikane ohne Ende.
- kiu
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Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
Ich denke auch, dass du bei fünf Tagen schon gut bedient bist. Das gleiche neulich bei einer Container-Beschau gehabt. Die hat erst eine Woche später stattgefunden, weil angeblich kein freier Zöllner da war. Dann wurde nicht mal ausgeladen. Wie hier jmd. bereits gesagt hat: reine Schikane und Gelddruckmaschine. Die kleinen Späßchen kosten dann jedes Mal mindestens 1000€.
Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
Ja mit 5 Tagen bist du da gut dabei.
Da fällt mir ein ich könnte mal wieder beim Finanzamt bzgl. meiner Lohnsteueranrufungsauskunft von Januar nachfragen, da gab es bis heute keine Auskunft .....
Da fällt mir ein ich könnte mal wieder beim Finanzamt bzgl. meiner Lohnsteueranrufungsauskunft von Januar nachfragen, da gab es bis heute keine Auskunft .....
Lou mi sa.
Re: Verzögerung durch Behörden bei glasklaren Sachverhalten
Für mich ist das dein unternehmerisches Risiko. Der Zoll muss die Ware in einem angemessenen Zeitraum prüfen. Solange der Zollbeamte nicht erst nach Wochen beim Plastikamt nachfragt, ist er doch allen Pflichten nachgekommen. Das Plastikamt hat ja scheinbar auch sehr zeitnah geantwortet. Finde ich total fair. Ich würde mir eher mal die Höhe der Lagerkosten etc. anschauen und ggf. da näher drangehen.
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