DHL meldet "Inhalt beschädigt" - wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

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ujellyx
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DHL meldet "Inhalt beschädigt" - wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

Hallo zusammen,

vor knapp zwei Wochen habe ich über eBay von privat zu privat ein Surface-Tablet verkauft (Warenwert < 500 Euro). Nachdem das Paket bei DHL knapp anderthalb Wochen im Status "In der Filiale eingeliefert" stecken geblieben ist, hat sich soeben der Status in "Der Inhalt der Sendung wurde beschädigt" geändert.

Bei dem Tablet handelt es sich um ein Surface-Gerät, dessen Umverpackung bereits ziemlich robust ist. Ich habe beim Versand dieselbe Verpackung genutzt, die Amazon ursprünglich für den Versand über UPS an mich genutzt hat (frustfreie Verpackung, keine Luftpolster) und diese mit reichlich Klebeband versehen, damit sie von allen Seiten ausreichend verschlossen ist. Bilder von der Verpackung habe ich vor dem Versand natürlich nicht gemacht.

Im Internet habe ich nun einige Horror-Stories darüber gelesen, dass DHL in solchen Fällen gerne die Schuld auf den Versender schiebt mit der Begründung, die Ware sei nicht ausreichend verpackt gewesen. Wie kann ich in meinem Fall nun dagegen argumentieren, sollte DHL diese Masche bei mir versuchen? Und wie soll ich dem Käufer gegenüber nun reagieren? Dieser hat nun bereits einen eBay-Fall eröffnet und bittet um zeitnahe Erstattung des Betrags. Durch den Versandkauf sollte das Versandrisiko durch meine Abgabe beim Versanddienstleister ja auf den Käufer übergegangen sein - außer natürlich DHL schiebt mir die Schuld in die Schuhe. In der Sendungsverfolgung steht, dass sich DHL mit mir in Verbindung setzt, was bisher jedoch leider noch nicht geschehen ist.


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Re: DHL meldet "Inhalt beschädigt" - wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

1.) Schaden bei DHL reklamieren. Was sonst?
2.) Versandrisiko auf den Käufer abwälzen bei c2c - so ganz einfach sicher nicht, aber ebay und Paypal werden Dir dann schon schnell erklären wie es läuft :durchdreh:
roman
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Re: DHL meldet "Inhalt beschädigt" - wie vorgehen, wenn Versanddienstleister Schadensansprüche abweist

Statusmeldungen sind ja auch nicht immer korrekt. Mal ist ein Paket lt. Tracking beschädigt, kommt aber danach trotzdem ohne erkennbare Probleme beim Empfänger an. Von daher ist noch gar nicht erwiesen dass der worstcase eintritt.

Ebay wird den Fall voraussichtlich gegen Dich entscheiden und dem Käufer das Geld zurücküberweisungen.
Da sollte man evtl. darüber nachdenken das freiwillig zu erstatten. Denn wenn es Ebay macht, ist nur der Kaufbetrag futsch, zusätzlich zahlt Ebay auch die Gebühren die Du zuvor bezahlt hast nicht zurück. Daher nicht nur Rückzahlung, sondern Du zahlst noch was drauf.
Das Versandrisiko bei Privatkauf trägt zwar der Empfänger, aber durch die Nutzung von Ebay, Paypal & Co. hast Du, gegenüber Ebay, dieses Risiko sozusagen freiwillig übernommen (am Zivilrechtsweg könnte man sich die Rückzahlung vom Käufer aber wieder zurückholen, muß halt das Gericht mitspielen).

Ob die Verpackung ausreichend war oder nicht, wird Dir mangels Glaskugel niemand beantworten können.
Die Argumentation dass Amazon das Teil auch schon in dieser Verpackung verschickte, muß nichts heißen. Denn grade Amazon verpackt Sendungen manchmal auffallend schlecht.

Es gibt so grobe Richtlinien die man für eine Versandverpackung annimmt: Verpackung und Inhalt soll Sturz von 1 Meter auf einen harten Boden problemlos überstehen, oder die Sendung muß es aushalten wenn andere schwere Pakete auf diese gewuchtet werden.

Das wäre der Dienstweg:
Falls etwas kaputt ist, soll der Empfänger Paketbefund bei DHL einfordern. Dafür muß man es fristgerecht zur Post bringen, die leisten es weiter. Falls der Empfänger die Annahme verweigert, wäre das daher Dein Part.
Ergebnis der Befundung abwarten.
Erst dann, wenn etwas abgelehnt wurde, kann man sich Gedanken über die nächsten Schritte machen.

Nachforschung DHL könnte man auch jetzt schon, ganz unabhängig von der Beschädigungsmeldung, starten, da das Paket ja immerhin überfällig ist.
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