Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

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Alexa
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Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Hallo,

Ich frage mich ab wann sind Versanddienstleister eigentlich Haftbar für Schäden die sie anrichten. Im Frühjahr wurden viele unserer Sendungen gestohlen und kamen nicht beim Kunden an. Und jetzt wurden bei Sendungen die Postleitzahlen vertauscht. Die Versicherung hat zwar gezahlt, aber dadurch hatten und haben wir natürlich Probleme mit Kunden, mit Amazon, Verdienstausfall, Kontosperrung in England, verkaufen dadurch jetzt weniger bei Amazon, etc. Und natürlich meint der Versender, das ist alles normal, aber ist es das wirklich? Eure Meinung dazu würde mich jetzt mal interessieren?

Gruss
Alexandra


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regalboy
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Versichert ist ja wenn dann immer nur der eigentliche Schaden.

Und du bist ein handeslrechtlich mündiges Individuum, das sich dann entweder bei hohem Paketwert höherversichert oder Folgeschäden durch eine Drittversicherung mit abschließt (soweit es dies gibt).
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fossi
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Alexa hat geschrieben: 29. Jul 2019 14:31 Hallo,

Ich frage mich ab wann sind Versanddienstleister eigentlich Haftbar für Schäden die sie anrichten.
Das findet sich doch in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. :gruebel:
Verlust, Schaden am Paket usw sind überall bis Summe X drin, aber keinerlei Folgeschäden wie Amz-Kontosperrungen oder Verdienstausfall.

Dieses Risiko liegt nach wie vor beim Versender und wenn die Ware z.B. extrem zeitkritisch ist, muss man eben auf einen Express-Kurier statt Paket ausweichen, sich anderweitig absichern, oder zukünftig einen anderen Logistiker nehmen.
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Alexa
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Hatte ich nicht geschrieben, das massenhaft Sendungen gestohlen wurden, das hat ja nichts mit Zeitkritisch zu tun. Und bevor die das zugegeben haben, das es da ein Problem mit Diebstahl gibt, vergingen schon einige Wochen. Und dann erstmal ja auch versucht das Problem zu vertuschen, was die Sache nicht besser gemacht hatte. Und dafür müssen die nicht haften? Das meinte ich?
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Wolkenspiel
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Nein, müssen sie nicht.
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hkhk
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Wolkenspiel hat geschrieben: 29. Jul 2019 16:41 Nein, müssen sie nicht.
ääh?????

Also bei versicherten Sendungen ja wohl schon.
Aber Alexa hat ha nicht gesagt, um welche Art Sendungen es sich gehandelt hat.

Anfangs hat sie irgendwie geschrieben "Die Versicherung hat zwar gezahlt"...

Diese Art von lückenhaften Mitteilungen ähnelt doch sehr den Mitteilungen von eBay- oder Amazon-Käufern...
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Wolkenspiel
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Wenn sie Kunden verliert, weil die Pakete nicht rechtzeitig ankommen und die Kunden verärgert sind und deshalb ein Verdienstausfall vorliegt, dann haftet selbstverständlich kein Versanddienstleister. Du bist doch lange genug dabei, um DAS zu wissen.
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hkhk
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Du hast aber ja auf den letzten Beitrag "gestohlene Sendungen" geantwortet....


Ansonsten gebe ich dir Recht, was du sagst.
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marcibet
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Wolkenspiel hat geschrieben: 29. Jul 2019 19:02 Wenn sie Kunden verliert, weil die Pakete nicht rechtzeitig ankommen und die Kunden verärgert sind und deshalb ein Verdienstausfall vorliegt, dann haftet selbstverständlich kein Versanddienstleister. Du bist doch lange genug dabei, um DAS zu wissen.
Finde ich eine gewagte Aussage. Selbst wenn der Versanddienstleister eine eventuelle Haftung in den ABG ausgeschlossen hat bleibt es jedem natürlich frei gestellt den Einzelfall zur gerichtlichen Überprüfung zu führen, und gerade bei vorsätzlichem Fehlverhalten zb des Subunternehmers gibt es hier definitiv eine reelle Erfolgsaussicht. Kategorisch würde ich das in keinem Fall ausschließen..
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Wolkenspiel
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Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Das sehe ich anders. Ich kenne keinen Fall. Du? Und wenn nicht, warum ist das wohl so?
Die meisten wehren sich ja sogar erfolgreich gegen die Erstattung von zerstörten Paketen mit dem Hinweis auf unzureichende Verpackung. Wie ist denn unzureichende Verpackung definiert? Das kann man ja nicht wirklich messen.
Ebensowenig kann man den Verdienstausfall messen, der entsteht, wenn ein Kunde abspringt. Oder wenn 5 Kunden abspringen. Wenn es möglich wäre, einen Versanddienstleister in die Pflicht zu nehmen, wäre DHL schon mit Klagen überzogen worden. Hier wird darauf hingewiesen, dass DHL keine Gewähr für eine verbindliche Zustellungszeit angibt. Nach einiger Zeit muss man als Händler eben Ersatz schicken und kann nicht wochenlang darauf warten, ob ein Paket wieder auftaucht. Das ist Usus und jedem Händler klar und wenn man sich richtig verhält, verliert man in der Regel auch keine Kunden.
Man kann natürlich DHL und Co dann verklagen, wenn man das Geld dafür übrig hat. Das wird aber zu keinem Ergebnis führen.
Sellor

Re: Wann sind Versanddienstleister Haftbar?

Ich stimme meinem Vorredner voll zu. DHL verklagen wird nichts bringen. Die halten sich in den Bedingungen doch alles offen.

Man sollte halt immer Material für eine schnelle Ersatzlieferung haben, die die eigentlich versandte Ware dann "überholt".

Wenn Ihr Probleme habt mit Ablehnung wegen unzureichender Verpackung solltet Ihr euch günstig ein Verpackungsgutachten machen lassen.
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