Änderungen beim Zollrecht für Waren mit geringem Wert ab Juni???

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antihirn
Beiträge: 1
Registriert: 5. Jun 2019 12:51
Land: Deutschland

Änderungen beim Zollrecht für Waren mit geringem Wert ab Juni???

Hallo zusammen,

weiß da von Euch jemand mehr darüber? Laut dem Arktikel muss ab Juni jede Importsendung aus nicht EU-Ländern vorab digital vorangemeldet werden!?!

Es gibt diverse Artikel dazu, die sich aber alle auf die Aussagen von einem Walter Trezek, geschäftsführender Gesellschafter der Document Exchange Network GmbH beziehen. Zufälligerweise kann man genau diese Firma mit der Voranmeldung beauftragen.

Auf der Internetseite des Zolls steht die bisherige Regelung mit der 22,- € Grenze.

https://www.haendlerbund.de/de/news/akt ... tW4N3qn2_I

Liebe Grüße und schon Mal vorab vielen Dank!

antihirn


3 Monate gratis Händlerbund
qds1
Beiträge: 553
Registriert: 30. Jun 2016 18:51

Re: Änderungen beim Zollrecht für Waren mit geringem Wert ab Juni???

Tja, solange ich keine anderen Quellen finde, lass ich mich da nicht kirre machen. Wenn du Quellen findest, kannst du sie ja mal posten.
roman
Beiträge: 7151
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Änderungen beim Zollrecht für Waren mit geringem Wert ab Juni???

Reine Vermutung:
Würde sagen hier werden ein paar Themen geschickt vermischt?
Dass die verbindliche digitale Voranmeldung seitens des Weltpostverbands in ein paar Jahren geplant ist, habe ich schon gelesen.
Dass eine neue Richtlinie die Verarbeitung dieser Daten ermöglicht scheint auch plausibel.

Es steht ja nicht dort dass man ab Juni nix mehr ohne Voranmeldung versenden/empfangen kann (auch wenn es auf den ersten Blick suggeriert wird), sondern bloß dass es bald die Möglichkeit geben soll die Daten aus der Voranmeldung zu verarbeiten.

Kann man auch komplett irren, aber mit einer Portion Skepsis ließt es sich halt so.
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