"Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

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regalboy
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"Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

Hallo,

ein Händler, dem ich einen LiIon Notebook-Akku zur Reparatur einsenden wollte, schreibt:
Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen
Gibt es eine generelle Ausnahme für Privatpersonen?

Vielen Dank

Johannes


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fossi
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Re: "Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

Nö. Gefahrgut ist Gefahrgut und wenn der Versender eine Kennzeichnung vorschreibt, gilt diese für Privat- sowie Gewerbesendungen.

Allgemeine Informationen z.B. der Deutschen Post / DHL dazu: https://www.deutschepost.de/de/g/gefahr ... enden.html
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koshop
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Re: "Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

Ergibt ja auch keinen Sinn. Das ist doch dem Akku egal wenn er sich entzündet ob der von einer Privatperson oder von einem Unternehmen versendet wurde.
Wuehler
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Re: "Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

Eine große Frage stellt sich mir... werde denn Pakete mit Gefahrgutaufkleber anders behandelt wie normale Sendungen?
regalboy
Beiträge: 10026
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: "Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

koshop hat geschrieben: 3. Jan 2019 13:09 Ergibt ja auch keinen Sinn. Das ist doch dem Akku egal wenn er sich entzündet ob der von einer Privatperson oder von einem Unternehmen versendet wurde.
Ergäbe schon Sinn weil es halt verschiedene Anforderungen in vielen Bereichen für private Personen und Gewerbliche gibt.
roman
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Re: "Als Privatperson müssen Sie die Akkus nicht als Gefahrgut kennzeichen"

Wuehler hat geschrieben: 9. Jan 2019 08:22Eine große Frage stellt sich mir... werde denn Pakete mit Gefahrgutaufkleber anders behandelt wie normale Sendungen?
Nicht wirklich.
Es werden aber bestimmte Routen ausgeschlossen dieses oder jendes Gefahrgut nicht erlaubt wäre (möglicherweise keine Flugroute).
Auch müsste sichergestellt sein dass sich in einem Transportfahrzeug nicht zuviel Gefahrgut befindet. Während 1 Paket mit einer Dose Flüssigkeit kein Problem ist, sind 1000 Pakete mit je einer Dose Flüssigkeit möglicherweise zuviel.
Auch muß in vielen Fällen gewährleistet sein dass ein Feuerlöscher mit an Bord ist.

In der Praxis ist's, grade auf der letzten Meile, natürlich oft etwas anders.

PS: Die Pakete müssen übrigens tatsächlich als Gefahrgut aufgegeben werden (üblicherweise kostenpflichtig) damit das im System entsprechend hinterlegt ist. Einfach einen Aufkleber draufpicken reicht üblicherweise nicht.
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