ES ist wirklich eine Unverschämtheit dass die Deutsche Post/dhl sich das recht nimmt unbeauftragt die Verzollung durchzuführen obwohl viele es selbst beim zoll machen möchten. Deshalb habe ich folgende Anfrage an die Deutsche Post / DHL gesendet(per e-mail) u.a. an die Pressestelle aber bisher keine Antwort erhalten (etwas abgeändert):
Deutsche Post DHL Group
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Sehr geehrtes Pressestelle-Team der Deutschen Post/DHL
Da der dp-dhl-Kundenservice zur einer fachlichen d.h. auf Paragrafen incl. tiefgreifender Rechtsgundlage gestützten ausführlichen Antwort nicht fähig ist und als Standardantwort immer nur folgendes mitgeteilt wird: "tut uns leid können wir nicht ändern der dp-dhl-kornzern möchte die Auslagepauschale punkt Schluss aus" wende ich mich an sie.
es betrifft die u.a. Sendungsnummer: LZ123456789US
Wie geht die deutsche post mit folgen FALL um ?:
Wie sie bestimmt wissen verlang die Deutschepost/Dhl seit den 1 März eine Auslagepauschale (6euro)
ich möchte aber ausdrücklich NICHT das die Deutschepost/Dhl die Zollgebühren auslegt d.h. die "Filiale/der postbote" die Zollgebühren eintreibt dies ist gegen meinen WILLEN. Mein WILLE ist die Selbstverzollung beim zuständigen Binnenzollamt(XY).
Nach telefonischer Absprache mit dem Zoll soll ich der Deutschepost/Dhl verbieten einen Antrag auf "Anmeldung zum (zollrechtlich) Freien-Verkehr" beim Frankfurter-Zoll zu stellen was ich hiermit für die sendungsnummer: LZ123456788US auch tue. Damit mein WILLE d.h. die gewünschte Selbstverzollung zu Geltung kommt muss von der Deutschen Post/DHL beim Frankfurter-Zoll stattdessen ein "Antrag auf/zum Versand (zum Binnenzollamt)" gestellt werden. Nur somit erreicht mein Paket das Binnenzollamt in "Stadt XY" und ich kann selbst verzollen.
Die Deutschepost/dhl-gruppe kann nicht argumentieren Sie sei gesetzlich dazu verpflichtet es kann doch nicht sein dass man sich bei Ihren Tochterunternehmen der "DHL-express" durch Umwege die Auslagepauschale dort heißt sie "Kapitalbereitstellungsprovision" umgehen kann auch als privatkunde (stichwort: DHl-express-rechunungskunde - SEPA Mandatsverwaltung der DPDHL - Abbuchung der Einfuhrumsatzsteuer von meinem Konto)
Auch die Verbraucher zentrale sah das schon 2003 ähnlich:
http://web.archive.org/web/200601070255 ... m58_03.pdf
Hiermit verweigere ich der Deutschenpost/Dhl die vollmacht der Verzollung. Es ist mein Wille!
Es gibt keinen erteilten Importauftrag bei der Deutschenpost/DHL. falls doch widerspreche ich diesen jetzt.
Unten füge ich ein schreiben an das ich auch an den zoll gesendet habe zu ihrem eigenen Interresse sollten sie auch davon Kenntnis haben zumal mein eigener Antrag eventuell noch früher beim zoll eingegangen ist als "irgendein" Antrag der Deutschenpost/Dhl an den zoll.
Was passiert eigentlich wenn meine Sendung d.h. auch zukünftigen Sendungen sich grade im Landeanflug in Frankfurt befinden und ich ZUERST denn Zoll UNTEN gestellten Antrag (siehe ANLAGE)überreiche noch bevor die DeutschePost/dhl einen Antrag beim zoll stellen konnte? Spätestens wenn die Sendung in Frankfurt ankommt wird die deutsche post einen Antrag auf "Anmeldung zum (zollrechtlich) Freien-Verkehr" stellen doch der zoll wird DANN der deutschen post meinen ZUERST Eingeganen Antrag vorzeigen(ANLAGE s.u.). Wie reagiert die Deutschepost/DHL? wird sie gegen meinen willen ihren eigenen Antrag durchboxen wollen? und das obwohl oben genannter Text schon einen Tag zuvor der deutschen post/dhl bekannt war?
mit freundlichen grüßen
xxx
ANLAGE:
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Hahnstraße 68 - 70
60528 Frankfurt am Main
Betreff: Hiermit beantrage ich die Umlagerung der Sendung mit der sendungsnummer LZ416400965US zum örtlich zuständigen Zollamt. Ebenso stelle ich hiermit einen Antarg auf Selbstverzollung der Sendung mit der gleichen sendungsnummer LZ123456789US.
Empfänger der sendung: Mustermann musterhausen
Hiermit verweigere ich der Deutschenpost/Dhl die vollmacht der Verzollung. Es ist mein Wille!
Es gibt keinen erteilten Importauftrag bei der Deutschenpost/DHL. falls doch widerspreche ich diesen jetzt.
Nur einen Antrag auf "Anmeldung zum Versand (zum Binnenzollamt)" der von der deutschen post/dhl gestellt wurde kann ich als Empfänger akzeptieren.
Eine Akzeptierter Antrag der Deutschen Post/DHL zur "Anmeldung zum (zollrechtlich) Freien Verkeher" würde meine gewünschte Selbstvezollung (s.o) verhindern dies darf nicht sein.
Ich möchte meine Sendung selber verzollen, ich verstehe, dass ich dadurch Anmelder im Zollverfahren werde und sämtliche Verpflichtungen von der deutschen post auf mich übergehen.
Meine frage ist auch ob ich (privatperson) dazu zwingend diesen (atlas)Internetantrag:
www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do ausfüllen und an ihr zollamt zusenden muss? Ich möchte unbedingt das Paket beim Binnenzollamt persönlich in Musterhausen abholen.
mit freundlichen grüßen
Mustermann