Rumpumpel hat geschrieben: Das ist ein hilfreicher Hinweis, Danke. Wo kann ich mich denn diesbezüglich informieren? Gibt es da eine Anlaufstelle oder ist das für jede Branche unterschiedlich?
Hängt komplett von den Produkten / Branche ab. Wie die Vorgänger geschrieben haben, muss man sich da selbst reinfuchsen, mitlesen und fragen stellen. Gerne in den Plus-Bereichen bei denen die rechtliche Themen besprochen werden können - wobei man klar feststellen muss, dass dieses auch nur Erfahrungsberichte und keine rechtliche Beratung ist. Für eine verbindliche Rechtliche Beratung solltest Du einen Rechtsanwalt kontaktieren, der dann ggfls. auch die Haftung übernimmt.
Was ich mit meinem Post klarmachen wollte: Es ist nicht nur das Importieren und dann teurer verkaufen, was das Geschäft eines Händlers ausmacht, sondern die rechtlichen Faktoren MUSS man zwingend berücksichtigen.
Ich kenne z.B. ein Unternehmen welches Kopfhörer von einem Markenhersteller nach DE importiert hat (war erlaubt, da das Unternehmen Distributor war, der Hersteller sass in einem anderen Europäischen Land, der Händler galt als Inverkehrbringer). Diese Kopfhörer wurden in zahlreichen Etail wie auch Retail-Läden dann verkauft. Anschließend kam ein Wettbewerber der ebenfalls Kopfhörer verkaufte, hat den Distributor der Importeur war, abgemahnt. Grund war eine fehlerhafte Produktkennzeichnung. Ergebnis: ca. 30000 EUR Kosten für den Rechtsstreit, und Rücknahme der Produkte bei ca. 400 Kunden, und aufbereiten von ca. 12000 Kopfhörern. Thema war nach ein paar Monaten erledigt, Kopfhörer wurden wieder verkauft. Dann kam ein weiterer Wettbewerber der abmahnte weil die Garantiebestimmungen einen Fehler enthielten. Das gleiche nochmals von vorne...
Aus dem Bereich Speichermedien (Rohlinge, USB-Sticks, Externe Festplatten, Brenner) ist es so, dass es zahlreiche Firmen nicht mehr gibt, die sich auf diesen Bereich spezialisiert hatten. Der Grund: Die hatten ebenfalls Ware von ausländischen Firmen meist aus Luxemburg oder UK und NL importiert, hatten jedoch nicht gewusst, dass der Importeur Urheberrechtsabgaben auf die Ware abführen muss. Das macht z.B. bei einem USB-Stick 1.xx EUR aus, bei einem DVD Rohling ehemals 17.4 Cent, aktuell 5.55 Cent / Disc. Somit hatten die natürlich einen deutlichen Preisvorteil für die Ware... dann kam die ZPÜ ... und dann durften die schließen und hatten ein Strafverfahren am Hals. Ein "das ham wir aber nicht gewusst, dass da Urheberrechtsabgaben fällig sind" half auch nicht.
Mein Fazit: Im Bereich des Onlinehandels lauern unzählige Gefahren und Risiken - gerade beim Eigenimport von Ware. Das ist alles nicht so einfach, wie z.B. auf zahlreichen Youtube-Videos dargestellt wird.