Moin,
da waren doch gerade tatsächlich mal zwei Zöllner hier und haben ein Paket für den Schweiz-Export angeschaut.
War alles ok, nur - was mir nicht bekannt war - fallen für den Besuch wohl Gebühren an.
Weiß da gerade jemand, mit wieviel ich da zu rechnen habe?
Gruß
Tony
Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
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Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Die Beschaukosten sind doch unabhängig vom Warenwert.maddinsen hat geschrieben:Wie hoch war der Wert der versendeten Ware?
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
regalboy hat geschrieben:Ca. 110,- Euro.
Das wäre krass.
Wert war 3,2 k.
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Die können wirklich ohne Auftrag von dir einfach vorbeikommen und das in Rechnung stellen?
Na dann geh doch mal bei denen vorbei, bringe irgendwelche Papiere hin und stelle denen das dann auch in mindestens gleicher Höhe in Rechnung.
Na dann geh doch mal bei denen vorbei, bringe irgendwelche Papiere hin und stelle denen das dann auch in mindestens gleicher Höhe in Rechnung.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Du hast die Pflicht, die Ware am Amptsplatz / Zollamt zu gestellen.hkhk hat geschrieben:Die können wirklich ohne Auftrag von dir einfach vorbeikommen und das in Rechnung stellen?
Na dann geh doch mal bei denen vorbei, bringe irgendwelche Papiere hin und stelle denen das dann auch in mindestens gleicher Höhe in Rechnung.
Der Zoll ist so nett, dir eine Vereinfachung zu bieten - er kommt zu dir in die Firma dafür.
Dabei entstehen aber Kosten, die dann berechnet werden.
(Wobei sich die Kosten in Anfahrtspauschale und Beschauzeit aufteilen, da aber die Beschauzeit ja auch am Amptsplatz anfallen würde wäre es wohl gerechter, wenn lediglich die Anfahrtspauschale berechnet werden würde.)
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
will bloß wissen, bei was für einem warenwert die anrücken.regalboy hat geschrieben:Die Beschaukosten sind doch unabhängig vom Warenwert.maddinsen hat geschrieben:Wie hoch war der Wert der versendeten Ware?
nicht ganz bei trost, der laden.
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Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Das wundert mich jetzt auch. Eigentlich muss die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes immer seperat beantragt ( und dann auch bezahlt ) werden. Das die "einfach so" vorbeikommen habe ich noch nie gehört.
Habe ständig Postsendungen/Pakete ins Nichtgemeinschaftsgebiet, bei niedrigen warenwerten wird bei meinem Zollamt auch oft auf die Gestellung völlig verzichtet.
Habe ständig Postsendungen/Pakete ins Nichtgemeinschaftsgebiet, bei niedrigen warenwerten wird bei meinem Zollamt auch oft auf die Gestellung völlig verzichtet.
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Siehst du. Vielleicht kommt der Verkäufer ja täglich am Zollamt vorbei, so dass es für ihn einfacher ist.regalboy hat geschrieben:
Du hast die Pflicht, die Ware am Amptsplatz / Zollamt zu gestellen.
Der Zoll ist so nett, dir eine Vereinfachung zu bieten - er kommt zu dir in die Firma dafür.
Dabei entstehen aber Kosten, die dann berechnet werden.
(Wobei sich die Kosten in Anfahrtspauschale und Beschauzeit aufteilen, da aber die Beschauzeit ja auch am Amptsplatz anfallen würde wäre es wohl gerechter, wenn lediglich die Anfahrtspauschale berechnet werden würde.)
Wenn die also zu dir kommen, dann ist das wohl nicht irgendwo geregelt. Die dürfen dann nicht einfach MEHR verlangen als vor Ort.
Meine Meinung. Kenne aber die Zoll-Bestimmungen diesbezüglich nicht.
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Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... ?nn=237622Auf Antrag nach § 9 (2) AWV kann die Ausfuhrzollstelle allerdings eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zulassen.
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Auf Antrag.degraf hat geschrieben:http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... ?nn=237622Auf Antrag nach § 9 (2) AWV kann die Ausfuhrzollstelle allerdings eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zulassen.
Wenn kein Antrag erfolgt, würde ich die Mehrkosten nicht bezahlen.
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Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
1.000,- Euro ist die Grenze, wo man keine Zollanmeldung / Gestellung machen muss.regularwheel hat geschrieben:Das wundert mich jetzt auch. Eigentlich muss die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes immer seperat beantragt ( und dann auch bezahlt ) werden. Das die "einfach so" vorbeikommen habe ich noch nie gehört.
Habe ständig Postsendungen/Pakete ins Nichtgemeinschaftsgebiet, bei niedrigen warenwerten wird bei meinem Zollamt auch oft auf die Gestellung völlig verzichtet.
Darüber muss man die Zollanmeldung machen und die Ware beim Zollamt gestellen.
Also muss man mit der Ware hinfahren, zu den Zollbeamten und die Papiere fertig machen lassen.
Beschauen müssen die Zollbeamten die Ware dabei nicht, sie können es aber tun (kostenfrei).
Damit sich der Versender aber den Transport der Ware zum Zollamt sparen kann kann er die Beschauung außerhalb vom Amtsplatz am Vortag des Versand beantragen.
Die Beantragung ist kostenfrei.
Dann kommen bei x% halt die Zollbeamten vorbeischauen, ob alles mit der Ware seine Richtigkeit hat (richtige Ware angemeldet, Menge richtig, keine illegalen Exporte).
Für diesen Service "der Zollbeamte kommt raus" muss man dann halt bezahlen.
Kommen sie nicht raus = keine Gebühren.
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die "einfach so" vorbei gekommen sind.
Ich habe gestern eine Zollanmeldung gemacht und eine "Gestellung ausserhalb des Amtplatzes" beantragt. Natürlich hätte ich auch selber zum Zollamt fahren können.
War halt das erste mal, dass die tatsächlich vorbei gekommen sind.
Ansonsten hat regalboy schon alles gut erklärt.
Ich habe gestern eine Zollanmeldung gemacht und eine "Gestellung ausserhalb des Amtplatzes" beantragt. Natürlich hätte ich auch selber zum Zollamt fahren können.
War halt das erste mal, dass die tatsächlich vorbei gekommen sind.
Ansonsten hat regalboy schon alles gut erklärt.
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Tony hat geschrieben:Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die "einfach so" vorbei gekommen sind.
Ich habe gestern eine Zollanmeldung gemacht und eine "Gestellung ausserhalb des Amtplatzes" beantragt. Natürlich hätte ich auch selber zum Zollamt fahren können.
War halt das erste mal, dass die tatsächlich vorbei gekommen sind.
Ansonsten hat regalboy schon alles gut erklärt.
Du hast nirgendwo geschrieben, dass du das beantragt hast, im Gegenteil, das klang so, als wunderst du dich, dass die vorbeigekommen sind.Tony in seinem Eingangspost hat geschrieben: da waren doch gerade tatsächlich mal zwei Zöllner hier und haben ein Paket für den Schweiz-Export angeschaut.
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Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Auch wenn man beantragt, daß der Zoll ausrücken möge - die kommen eigentlich NIE. Und bewilligen ohne Sicht.
Daher war der Threadersteller wohl überrascht.
Wo steht eigentlich, daß das Geld kostet wenn die auf Antrag ausrücken ?
Der Roemer
Daher war der Threadersteller wohl überrascht.
Wo steht eigentlich, daß das Geld kostet wenn die auf Antrag ausrücken ?
Der Roemer
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Hier.degraf hat geschrieben:http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... ?nn=237622Auf Antrag nach § 9 (2) AWV kann die Ausfuhrzollstelle allerdings eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zulassen.
Aber war mir auch nicht bekannt.Sofern eine Kontrolle der Zollstelle vorort stattfindet, können Kosten anfallen.
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Ich bin mal gespannt.
Unsere Ausgangszollstelle ist hier nur die Strasse runter, 5 Minuten entfernt.
(Im Gegensatz zu unserer Eingangszollstelle, da darf ich dann immer 35 km hin fahren )
Unsere Ausgangszollstelle ist hier nur die Strasse runter, 5 Minuten entfernt.
(Im Gegensatz zu unserer Eingangszollstelle, da darf ich dann immer 35 km hin fahren )
Re: Zoll - Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes
Zoll ist im Gebäude neben an ... einfach nur mim Hubwagen über die Laderampe durchs nächste Rolltor rein.
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