Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

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Ralf
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Hobbyzubehör hat geschrieben:Ansonsten - Du kannst nicht einfach eine Urkunde fälschen - denn m.E. wird es zur Urkunde, wenn Du DPAG dahin schreibst.
Hä? :gruebel:

Barcode mit Versandscan und "Deutsche Post AG". Urkunde? Fälschen? Ach ja - ist heiß heute ...


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Hobbyzubehör
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Ralf hat geschrieben: Barcode mit Versandscan und "Deutsche Post AG". Urkunde? Fälschen? Ach ja - ist heiß heute ...
Ich bin jetzt kein RA, aber ein Barcode, der dem der DPAG nachempfunden ist und mit deren Namen zusammen verwendet wird? Was ist das dann? Völlig legal? Anderer Straftatbestand - oder nur Wettbewerbsvergehen?

Jedenfalls bin ich mir sicher, dass das so nicht passt - ob es nun "Urkundenfälschung" heisst oder nicht.

Mit dem Scan und der falschen Angabe DPAG kannst Du ja durchaus auch im ungünstigen Fall die Sortiermaschinen durcheinander bringen. Ich könnte mir gut vor stellen, dass das rechtlich ähnlich zu werten ist wie gefälschte Paketmarken - die werden auf jeden Fall von DHL als Urkundenfälschung angezeigt.

Du kannst ja auch keine Lieferscheine und Rechnungen im Namen anderer ohne deren Erlaubnis ausstellen.
Ralf
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Hobbyzubehör hat geschrieben:aber ein Barcode, der dem der DPAG nachempfunden ist
Nö. Die sehen ganz anders aus. Mit dem Argument sind auch EAN Barcodes ein Problem.
Hobbyzubehör hat geschrieben:und mit deren Namen zusammen verwendet wird?
Es wird doch mit der DPAG versendet.
Hobbyzubehör hat geschrieben:Was ist das dann? Völlig legal? Anderer Straftatbestand - oder nur Wettbewerbsvergehen?
Nichts?
Hobbyzubehör hat geschrieben:Mit dem Scan und der falschen Angabe DPAG kannst Du ja durchaus auch im ungünstigen Fall die Sortiermaschinen durcheinander bringen.
Mit dem hier gezeigten ganz gewiss nicht. Was meinst du, wie viele Barcodes so auf Paketen drauf sind und nix mit dem Transporteur zu tun haben?
Die Hanseln in der Filiale meinen dann auch schon mal, dass ich den Amazon-Aufkleber überkleben müsste, weil da ein Barcode drauf ist ... :durchdreh:
Hobbyzubehör hat geschrieben:Ich könnte mir gut vor stellen, dass das rechtlich ähnlich zu werten ist wie gefälschte Paketmarken - die werden auf jeden Fall von DHL als Urkundenfälschung angezeigt.
Ist wirklich heiß heute ...

Also ich sehe da einen Barcode, der für den Versender den Sinn hat, dass er den Versand in seinem eigenen System bestätigt und die Sendung mit der DPAG befördert werden soll ;)

Auf nem anderen steht vielleicht UPS drauf ... :winken:
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mülasu
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Hobbyzubehör hat geschrieben: Ich bin jetzt kein RA, aber ein Barcode, der dem der DPAG nachempfunden ist und mit deren Namen zusammen verwendet wird? Was ist das dann? Völlig legal? Anderer Straftatbestand - oder nur Wettbewerbsvergehen?
Es wird der Name des entsprechenden Versanddienstleisters angegeben.
Selbst ein Wettbewerbsverstoß liegt nicht vor. Man spiegelt dem Kunden ja nur etwas vor, was nicht so ist. - Wenn eine Sendung nicht angekommen ist, wird selbstverständlich Ersatz geliefert!

Das schreckt halt nur die "schlimmen Buben" ab, einen nicht vorliegenden Versandverlust zu reklamieren.

Hobbyzubehör hat geschrieben: Mit dem Scan und der falschen Angabe DPAG kannst Du ja durchaus auch im ungünstigen Fall die Sortiermaschinen durcheinander bringen.
Da weder von EINSCHREIBEN oder ähnlichem die Rede ist, gibt es kein Problem.
Der Barcode besteht im übrigen aus einer Reihe Nullen und der LS-Nummer ;) Die Post verwendet da andere Nummernkreise.
Hobbyzubehör hat geschrieben: Ich könnte mir gut vor stellen, dass das rechtlich ähnlich zu werten ist wie gefälschte Paketmarken - die werden auf jeden Fall von DHL als Urkundenfälschung angezeigt.
Urkundenfälschung / Betrug in DIESEM Falle ja, da die Paketmarke ja auch auch PREPAID-Marke bereits bezahlt ist. - Dein Gedanke würde zutreffen, wenn ich Briefmarken selbst drucken würde ;)
Hobbyzubehör hat geschrieben: Du kannst ja auch keine Lieferscheine und Rechnungen im Namen anderer ohne deren Erlaubnis ausstellen.
Können schon, aber man sollte es nicht saufen - Aber auch das ist ja wieder etwas ganz anderes ;)
Hobbyzubehör
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Ralf hat geschrieben:Also ich sehe da einen Barcode, der für den Versender den Sinn hat, dass er den Versand in seinem eigenen System bestätigt und die Sendung mit der DPAG befördert werden soll ;)
Aber doch nicht, wenn ich den Barcode mit dem Zusatz "Deutsche Post AG" versehe - dann kann man doch wohl kaum argumentieren, dass das ein Barcode aus "dem eigenen System" ist?

Habe dazu noch was gefunden:

http://dejure.org/gesetze/StGB/268.html

das ist zwar dann nicht direkt der Paragraph Urkundenfälschung, könnte aber durchaus zutreffend sein.

Jedenfalls hätte ich dazu schon lieber eine Auskunft von z.B. jessicaxxl, bevor ich sowas mache.
Ralf
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Du verrennst dich da. Da könnte auch genau so gut stehen "000123455676 zum Versand durch Deutsche Post".

Da wird nichts verfälscht. In dem Barcode ist die Lieferscheinnummer des Versenders codiert. Da hält der seinen Scanner drauf und dann ist im System hinterlegt, dass das Teil versandfertig ist. Und außerdem kommt das dann in die gelbe Kiste ...

Auf anderen Sendungen steht vielleicht UPS statt DPAG drauf. Gleiches Verfahren, kommt aber dann in die braune Kiste ...
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jessikaxxl
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

mülasu hat geschrieben:Als Beispiel unsere Variante:

Bild

Kannst auch noch einen Stempel machen mit "Zustellung dokumentiert" und einem Senkel von dir dahinter ;)
...das ist unzulässig. Der Aufkleber ist nicht von der Deutschen Post AG und zulässig wird das auch nicht dadurch, daß die Sendung mit der Deutschen Post versandt wird.
miezekatze
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Danke. Aber Interessant wie hier miteinandern umgegangen wird, obwohl man offensichtlich im Unrecht ist (bzw. offensichtlich nicht genau weiss ob man Recht hat) :roll:
Hobbyzubehör
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Vielen Dank, jessicaxxl. (Ich habe ihn per PN gebeten, seine Meinung hier kundzutun, weil mir das keine Ruhe gelassen hat).
jessikaxxl
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

...unter anderem unzulässig wegen

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html
Hobbyzubehör
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Kleine Zusatzfrage: Ohne "Deutsche Post AG" wäre es aber zulässig, richtig? (Also ein Barcode mit der Beschriftung "Versandscan")
jessikaxxl
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

ja
derHändler
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Ist ja auch logisch, aus dem Gesichtspunkt der Markennutzung. Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht seine Marke zu benutzen. Erschöpfung tritt für die Briefmarken natürlich ein, denn die bringt er ja zu dem Zweck auch in Verkehr.
Deshalb kann ich aber mit seinem Zeichen nicht machen was ich will.

Pragmatisch: Sendungs-ID / Tracking-ID oder sowas
dahinter schreiben. §268 StGB ist schon deshalb nicht einschlägig, weil nach Absatz 2 nur solche gemeint sind, die einen Beweis in rechtlich erheblicher Weise darstellen sollen.
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Ralf
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

derHändler hat geschrieben:Ist ja auch logisch, aus dem Gesichtspunkt der Markennutzung.
Unter dem Aspekt hatte ich das gar nicht gesehen ... :oops:

Wegen Irreführung oder technischer Gründe ist es ja unproblematisch.
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derHändler
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Re: Mein neuer Onlineshop - Wie versenden?

Hm, um das Haar total zu spalten. Also nehmen wir den Fall, dass Tracking-ID ohne Postzusatz und im Angebot des Verkäufers steht "versicherter Versand mit Sendungsverfolgung", vielleicht weil auch bei Amazon / Ebay so eingestellt.

Da könnte man natürlich auch sagen, dass der Kunde getäuscht wird und eine Leistung angeboten, welche nicht geliefert wird. Zu recht kann man - zumindest als Kunde - davon ausgehen, dass eine Sendung mit ID "irgendwie sicherer" ist, nicht so schnell verloren geht, oder zumindest auch planbar ist. Unabhängig von der Frage des Schadenersatzes kann es ja für den Kunden auch wichtig sein im Zweifel Gewissheit zu haben wo es ist usw.

Eine solche Täuschung könnte ja durchaus wettbewerbswidrig sein, oder als Täuschung zur Erlangung eines finanziellen Vorteils auch strafrechtlich relevant sein.
Nur so akademisch diskutiert jetzt. :)
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