Hä?Hobbyzubehör hat geschrieben:Ansonsten - Du kannst nicht einfach eine Urkunde fälschen - denn m.E. wird es zur Urkunde, wenn Du DPAG dahin schreibst.
Barcode mit Versandscan und "Deutsche Post AG". Urkunde? Fälschen? Ach ja - ist heiß heute ...
Hä?Hobbyzubehör hat geschrieben:Ansonsten - Du kannst nicht einfach eine Urkunde fälschen - denn m.E. wird es zur Urkunde, wenn Du DPAG dahin schreibst.
Ich bin jetzt kein RA, aber ein Barcode, der dem der DPAG nachempfunden ist und mit deren Namen zusammen verwendet wird? Was ist das dann? Völlig legal? Anderer Straftatbestand - oder nur Wettbewerbsvergehen?Ralf hat geschrieben: Barcode mit Versandscan und "Deutsche Post AG". Urkunde? Fälschen? Ach ja - ist heiß heute ...
Nö. Die sehen ganz anders aus. Mit dem Argument sind auch EAN Barcodes ein Problem.Hobbyzubehör hat geschrieben:aber ein Barcode, der dem der DPAG nachempfunden ist
Es wird doch mit der DPAG versendet.Hobbyzubehör hat geschrieben:und mit deren Namen zusammen verwendet wird?
Nichts?Hobbyzubehör hat geschrieben:Was ist das dann? Völlig legal? Anderer Straftatbestand - oder nur Wettbewerbsvergehen?
Mit dem hier gezeigten ganz gewiss nicht. Was meinst du, wie viele Barcodes so auf Paketen drauf sind und nix mit dem Transporteur zu tun haben?Hobbyzubehör hat geschrieben:Mit dem Scan und der falschen Angabe DPAG kannst Du ja durchaus auch im ungünstigen Fall die Sortiermaschinen durcheinander bringen.
Ist wirklich heiß heute ...Hobbyzubehör hat geschrieben:Ich könnte mir gut vor stellen, dass das rechtlich ähnlich zu werten ist wie gefälschte Paketmarken - die werden auf jeden Fall von DHL als Urkundenfälschung angezeigt.
Es wird der Name des entsprechenden Versanddienstleisters angegeben.Hobbyzubehör hat geschrieben: Ich bin jetzt kein RA, aber ein Barcode, der dem der DPAG nachempfunden ist und mit deren Namen zusammen verwendet wird? Was ist das dann? Völlig legal? Anderer Straftatbestand - oder nur Wettbewerbsvergehen?
Da weder von EINSCHREIBEN oder ähnlichem die Rede ist, gibt es kein Problem.Hobbyzubehör hat geschrieben: Mit dem Scan und der falschen Angabe DPAG kannst Du ja durchaus auch im ungünstigen Fall die Sortiermaschinen durcheinander bringen.
Urkundenfälschung / Betrug in DIESEM Falle ja, da die Paketmarke ja auch auch PREPAID-Marke bereits bezahlt ist. - Dein Gedanke würde zutreffen, wenn ich Briefmarken selbst drucken würdeHobbyzubehör hat geschrieben: Ich könnte mir gut vor stellen, dass das rechtlich ähnlich zu werten ist wie gefälschte Paketmarken - die werden auf jeden Fall von DHL als Urkundenfälschung angezeigt.
Können schon, aber man sollte es nicht - Aber auch das ist ja wieder etwas ganz anderesHobbyzubehör hat geschrieben: Du kannst ja auch keine Lieferscheine und Rechnungen im Namen anderer ohne deren Erlaubnis ausstellen.
Aber doch nicht, wenn ich den Barcode mit dem Zusatz "Deutsche Post AG" versehe - dann kann man doch wohl kaum argumentieren, dass das ein Barcode aus "dem eigenen System" ist?Ralf hat geschrieben:Also ich sehe da einen Barcode, der für den Versender den Sinn hat, dass er den Versand in seinem eigenen System bestätigt und die Sendung mit der DPAG befördert werden soll
...das ist unzulässig. Der Aufkleber ist nicht von der Deutschen Post AG und zulässig wird das auch nicht dadurch, daß die Sendung mit der Deutschen Post versandt wird.mülasu hat geschrieben:Als Beispiel unsere Variante:
Kannst auch noch einen Stempel machen mit "Zustellung dokumentiert" und einem Senkel von dir dahinter
Unter dem Aspekt hatte ich das gar nicht gesehen ...derHändler hat geschrieben:Ist ja auch logisch, aus dem Gesichtspunkt der Markennutzung.
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