Hallo,
Im B2B Export innergemeinschaftlicher Warenverkehr wird zum 31.3.2012 eine neue Bestätigung, die sogenannte Gelangenheitsbestätigung fällig. Diese Bestätigung wird bei Abholung und Anlieferung der Waren gefordert. Bisher war es natürlich auch bereits notwendig die Ausfuhr nachzuweisen, aber nun benötigt man eine weitere Bestätigung.
Vorsicht ist geboten, Waren an Deutsche grenznahe Adressen zu liefern mit Rechnungsstellung an eine EU Firma. Die Ausfuhr wird dabei nicht nachgewiesen, die Umsatzsteuer ist zu bezahlen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... s/045.html
Über die Gelangenheitsbestätigung informieren die Industrie-und Handelskammern. Hier in München ist Assessorin Mutlu Besli, Referat Steuern, Finanzen zuständig.
Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Anbei ein Link mit Muster-Bestätigungen und Check-Liste, vielleicht hilfst ja
http://www.bdo.de/uploads/media/Produkt ... ung_01.pdf
LG
http://www.bdo.de/uploads/media/Produkt ... ung_01.pdf
LG
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Ist nicht der letzte Stand, dass die Einführung bis auf Weiteres verschoben wurde?
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Ich weiß zwar nicht, was eine Gelangenheitsbestätigung ist, sollte es sich aber um eine Gelangensbestätigung handeln, so wurde das hier schon durchgekaut: http://www.sellerforum.de/recht-gesetz- ... 3-s20.html
Der Schwachsinn ist bis zum 30.06.2012 ausgesetzt.
Der Schwachsinn ist bis zum 30.06.2012 ausgesetzt.
- fibergirl
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Sollte sich an diesem Irrsinn bis zum 1.7.2012 nichts ändern, dann wirds unseren in den Binnenmarkt exportienden Onlineshops die Füße weghauen.
Ich sehe noch nicht, dass unsere Warenempfänger, irgendwo tausend Kilometer entfernt, bereitwillig irgendwelche fremdsprachlichen Bescheinigungen ausfüllen, zu deren Unterzeichnung sie nicht verpflichtet sind, und deren Rechtsfolgen sie auch gar nicht durchblicken können.
Da werden wir wohl auf der Umsatzsteuer sitzenbleiben. Oder wir machens kurz 19% teurer und sind dann raus aus dem Markt.
Ich sehe noch nicht, dass unsere Warenempfänger, irgendwo tausend Kilometer entfernt, bereitwillig irgendwelche fremdsprachlichen Bescheinigungen ausfüllen, zu deren Unterzeichnung sie nicht verpflichtet sind, und deren Rechtsfolgen sie auch gar nicht durchblicken können.
Da werden wir wohl auf der Umsatzsteuer sitzenbleiben. Oder wir machens kurz 19% teurer und sind dann raus aus dem Markt.
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Im Moment scheint es bis zum 30.6. eine Übergangsregelung zu geben. Diese Aussage ist von der IHK jedoch unverbindlich.... Ich mach es lieber gleich.
Ich wollte nicht nur ein Fragesteller im Forum sein, sondern aktiv mitwirken. Einige Händler sind mit dem Export im B2B bereits auf die Nase gefallen. Eine Rückzahlung der Umsatzsteuer hat so manchen Betrieb schon ruiniert. Da ich hier im Grenzbereich wohne, weiß ich, wie viele österreichische Gewerbliche sich die Waren an eine Deutsche Adresse schicken lassen um die Versandkosten zu sparen. Der Versender scheint hier grundsätzlich unwissend zu sein. Die IHK verschickt übrigens die kompletten Infos auf Anfrage per Mail. Dabei sind auch die verschiedenen Muster in Deutsch, Französisch, Englisch und ein Formular für den Speditionsversand. Und da wir Zwangsmitglieder bei der IHK sind, sollten die auch etwas für uns tun.
Dies gilt übrigens nicht für den Versand per Paketdienst ins Ausland, sondern nur für die Verbringung und Anlieferung! Also Waren nicht nach Deutschland schicken, sondern direkt zum Kunden. Er muss die teureren Versandkosten akzeptieren.
Ich wollte nicht nur ein Fragesteller im Forum sein, sondern aktiv mitwirken. Einige Händler sind mit dem Export im B2B bereits auf die Nase gefallen. Eine Rückzahlung der Umsatzsteuer hat so manchen Betrieb schon ruiniert. Da ich hier im Grenzbereich wohne, weiß ich, wie viele österreichische Gewerbliche sich die Waren an eine Deutsche Adresse schicken lassen um die Versandkosten zu sparen. Der Versender scheint hier grundsätzlich unwissend zu sein. Die IHK verschickt übrigens die kompletten Infos auf Anfrage per Mail. Dabei sind auch die verschiedenen Muster in Deutsch, Französisch, Englisch und ein Formular für den Speditionsversand. Und da wir Zwangsmitglieder bei der IHK sind, sollten die auch etwas für uns tun.
Dies gilt übrigens nicht für den Versand per Paketdienst ins Ausland, sondern nur für die Verbringung und Anlieferung! Also Waren nicht nach Deutschland schicken, sondern direkt zum Kunden. Er muss die teureren Versandkosten akzeptieren.
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Wo bitte steht das? Nach den (kryptischen) Informationen, die mir von meiner IHK vorliegen, gilt das auch bei Versand per Paketdienst.emaid hat geschrieben:Dies gilt übrigens nicht für den Versand per Paketdienst ins Ausland, sondern nur für die Verbringung und Anlieferung!
Ich mache es mir einfach: Keine USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung mehr.
Etliche "Große" haben bereits erklärt, gegebenenfalls die Versandläger ins Ausland zu verlagern.
- Cornflake
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Aber das ist ja schonmal grundsätzlich falsch ob mit oder ohne neuer Regelung...emaid hat geschrieben:Da ich hier im Grenzbereich wohne, weiß ich, wie viele österreichische Gewerbliche sich die Waren an eine Deutsche Adresse schicken lassen um die Versandkosten zu sparen.
Denn dann iste es eben KEINE Innergemeinschaftliche Lieferung und mit 19" zu versteuern.
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Genau, war es nie, wußten aber viele nicht.Denn dann iste es eben KEINE Innergemeinschaftliche Lieferung und mit 19" zu versteuern.
Ich hatte vorher unrecht. Es trifft auch den Versand.
Ich habe das nochmals nachgelesen. Das war vor dem 31.3. so, ich hatte es jedoch bisher nur mit Abholungen zu tun. Das ist wirklich neu und ein echtes Handelshemmnis
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Das war noch nie anders.Vorsicht ist geboten, Waren an Deutsche grenznahe Adressen zu liefern mit Rechnungsstellung an eine EU Firma. Die Ausfuhr wird dabei nicht nachgewiesen, die Umsatzsteuer ist zu bezahlen.
Das ist doch mal ein schöner Titel:
aus http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... igung.htmlExportvizeweltmeister stellt sich selbst ein Bein
Ich möchte fast wetten, dass der Quatsch spätestens 2013 wieder abgeschafft wird. Ab 2013 kann das BMF dann mit den geklauten 19% die Firmen sanieren, die sie durch die Regelung abgeschossen haben.
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Nicht mit dem derzeitigen Finanzminister.vollstrom hat geschrieben:Ich möchte fast wetten, dass der Quatsch spätestens 2013 wieder abgeschafft wird.
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Da wird doch bestimmt einer der "Großen" gegen klagen, oder?
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Wenn die Regelung erst mal etliche Arbeitslose produziert hat .... 2013 ist Wahljahr.fussel hat geschrieben:Nicht mit dem derzeitigen Finanzminister.vollstrom hat geschrieben:Ich möchte fast wetten, dass der Quatsch spätestens 2013 wieder abgeschafft wird.
- fibergirl
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Einer der "Großen"? Wer sollte das sein?Tanny hat geschrieben:Da wird doch bestimmt einer der "Großen" gegen klagen, oder?
Die "Großen" regeln das anders. Die verlegen ihre Auslieferungslager ins grenznahe Ausland, schicken sich selbst die Gelangensbestätigung zu (da wissen sie ja, dass sie sie bekommen), und versenden dann von dort aus.
Ach ja, und aus deren Sicht dient die ganze Geschichte dann der Marktbereinigung. Also warum klagen?
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Und Du meinst wirklich, dass die mal eben für etliche Millionen ein Auslieferungslager hinstellen?Die "Großen" regeln das anders. Die verlegen ihre Auslieferungslager ins grenznahe Ausland ...
Ist ja eigentlich auch kein Problem. Grundstücke gibt's wie Sand am Meer und so Hochregalläger und Materialflussanlagen stellt man auch mal eben so hin.
Mit den richtigen Beziehungen gibt's auch noch 'ne Autobahnanbindung gratis dazu.
Und alles nur, weil Schäuble das ehrgeizige Ziel hat, Deutschland zur EU-Exportruine zu machen. Nach der Wahl kann dann alles wieder abgebaut werden.
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Ich habe das noch nicht richtig verstanden. Es war doch bisher schon so, dass ich den Nachweis erbringen musste, dass die Ware den Empfänger erreicht hat. Beim Paketversand reichte unserem Finanzamt dafür der Auslieferungsbeleg. Dabei ist es doch egal, in welcher Entfernung von der Grenze der Empfänger wohnt. Die Gelangenheitsbestätigung wird doch gefordert, wenn kein Empfangsnachweis besteht, zum Beispiel, wenn der Empfänger sich die Ware wo auch immer abgeholt hat. Oder?
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Nein, die Bestätigung soll immer vom Empfänger abgezeichnet werden, damit 100% (1000%) sichergestellt ist, dass der Empfänger die Ware bekommen hat und gewerblich braucht und überhaupt damit niemals nie mehr Schmu getrieben wird.Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe das noch nicht richtig verstanden. Es war doch bisher schon so, dass ich den Nachweis erbringen musste, dass die Ware den Empfänger erreicht hat. Beim Paketversand reichte unserem Finanzamt dafür der Auslieferungsbeleg. Dabei ist es doch egal, in welcher Entfernung von der Grenze der Empfänger wohnt. Die Gelangenheitsbestätigung wird doch gefordert, wenn kein Empfangsnachweis besteht, zum Beispiel, wenn der Empfänger sich die Ware wo auch immer abgeholt hat. Oder?
Und die ganzen Mehrwertsteuerkarusselle klappen dann auch gleich mit zusammen, weil die bösen Leute ja auch niemals nicht eine Empfangsbestätigung fälschen würden.
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
..., dass der Staat 19% kassieren kann, weil die Lösung bei einer Vielzahl von Lieferungen praktisch undurchführbar ist.Nein, die Bestätigung soll immer vom Empfänger abgezeichnet werden, damit 100% (1000%) sichergestellt ist, dass der Empfänger die Ware bekommen hat und gewerblich braucht und überhaupt damit niemals nie mehr Schmu getrieben wird.
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Hallo,
weiss einer den aktuellen Stand?
Wegen der Übergangsregel.
Ist das nun amtlich, das ich einen Nachweis benötige, wenn eine Firma KD aus AT - mit USTID - ohne Umsatzsteuer bestellt.?
weiss einer den aktuellen Stand?
Wegen der Übergangsregel.
Ist das nun amtlich, das ich einen Nachweis benötige, wenn eine Firma KD aus AT - mit USTID - ohne Umsatzsteuer bestellt.?
Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich
Kam gestern rein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Sitzung der USt-Referatsleiter von Bund und Ländern liegen uns folgende Informationen bzgl. der neuesten Entwicklung in Sachen Gelangensbestätigung vor:
• Die UStDV soll erneut geändert werden. Damit sollen die im BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Regelungen rechtlich abgesichert werden.
Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll noch während der Sommerpause geschehen.
• Das BMF-Schreiben wird bis auf weiteres nicht veröffentlicht.
• Die Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum Inkrafttreten der UStDV-Änderungen verlängert.
Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
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