Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

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emaid
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Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Hallo,
Im B2B Export innergemeinschaftlicher Warenverkehr wird zum 31.3.2012 eine neue Bestätigung, die sogenannte Gelangenheitsbestätigung fällig. Diese Bestätigung wird bei Abholung und Anlieferung der Waren gefordert. Bisher war es natürlich auch bereits notwendig die Ausfuhr nachzuweisen, aber nun benötigt man eine weitere Bestätigung.
Vorsicht ist geboten, Waren an Deutsche grenznahe Adressen zu liefern mit Rechnungsstellung an eine EU Firma. Die Ausfuhr wird dabei nicht nachgewiesen, die Umsatzsteuer ist zu bezahlen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... s/045.html

Über die Gelangenheitsbestätigung informieren die Industrie-und Handelskammern. Hier in München ist Assessorin Mutlu Besli, Referat Steuern, Finanzen zuständig.


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Sis
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Anbei ein Link mit Muster-Bestätigungen und Check-Liste, vielleicht hilfst ja

http://www.bdo.de/uploads/media/Produkt ... ung_01.pdf


LG
regalboy
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Ist nicht der letzte Stand, dass die Einführung bis auf Weiteres verschoben wurde?
gegangen

Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Ich weiß zwar nicht, was eine Gelangenheitsbestätigung ist, sollte es sich aber um eine Gelangensbestätigung handeln, so wurde das hier schon durchgekaut: http://www.sellerforum.de/recht-gesetz- ... 3-s20.html

Der Schwachsinn ist bis zum 30.06.2012 ausgesetzt.
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fibergirl
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Sollte sich an diesem Irrsinn bis zum 1.7.2012 nichts ändern, dann wirds unseren in den Binnenmarkt exportienden Onlineshops die Füße weghauen. :(

Ich sehe noch nicht, dass unsere Warenempfänger, irgendwo tausend Kilometer entfernt, bereitwillig irgendwelche fremdsprachlichen Bescheinigungen ausfüllen, zu deren Unterzeichnung sie nicht verpflichtet sind, und deren Rechtsfolgen sie auch gar nicht durchblicken können.
Da werden wir wohl auf der Umsatzsteuer sitzenbleiben. Oder wir machens kurz 19% teurer und sind dann raus aus dem Markt. :evil:
emaid
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Im Moment scheint es bis zum 30.6. eine Übergangsregelung zu geben. Diese Aussage ist von der IHK jedoch unverbindlich.... Ich mach es lieber gleich.
Ich wollte nicht nur ein Fragesteller im Forum sein, sondern aktiv mitwirken. Einige Händler sind mit dem Export im B2B bereits auf die Nase gefallen. Eine Rückzahlung der Umsatzsteuer hat so manchen Betrieb schon ruiniert. Da ich hier im Grenzbereich wohne, weiß ich, wie viele österreichische Gewerbliche sich die Waren an eine Deutsche Adresse schicken lassen um die Versandkosten zu sparen. Der Versender scheint hier grundsätzlich unwissend zu sein. Die IHK verschickt übrigens die kompletten Infos auf Anfrage per Mail. Dabei sind auch die verschiedenen Muster in Deutsch, Französisch, Englisch und ein Formular für den Speditionsversand. Und da wir Zwangsmitglieder bei der IHK sind, sollten die auch etwas für uns tun.

Dies gilt übrigens nicht für den Versand per Paketdienst ins Ausland, sondern nur für die Verbringung und Anlieferung! Also Waren nicht nach Deutschland schicken, sondern direkt zum Kunden. Er muss die teureren Versandkosten akzeptieren.
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Woody-HH
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

emaid hat geschrieben:Dies gilt übrigens nicht für den Versand per Paketdienst ins Ausland, sondern nur für die Verbringung und Anlieferung!
Wo bitte steht das? Nach den (kryptischen) Informationen, die mir von meiner IHK vorliegen, gilt das auch bei Versand per Paketdienst.

Ich mache es mir einfach: Keine USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung mehr.
Etliche "Große" haben bereits erklärt, gegebenenfalls die Versandläger ins Ausland zu verlagern.
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Cornflake
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

emaid hat geschrieben:Da ich hier im Grenzbereich wohne, weiß ich, wie viele österreichische Gewerbliche sich die Waren an eine Deutsche Adresse schicken lassen um die Versandkosten zu sparen.
Aber das ist ja schonmal grundsätzlich falsch ob mit oder ohne neuer Regelung...
Denn dann iste es eben KEINE Innergemeinschaftliche Lieferung und mit 19" zu versteuern.
emaid
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Denn dann iste es eben KEINE Innergemeinschaftliche Lieferung und mit 19" zu versteuern.
Genau, war es nie, wußten aber viele nicht.

Ich hatte vorher unrecht. Es trifft auch den Versand.
Ich habe das nochmals nachgelesen. Das war vor dem 31.3. so, ich hatte es jedoch bisher nur mit Abholungen zu tun. Das ist wirklich neu und ein echtes Handelshemmnis
gegangen

Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Vorsicht ist geboten, Waren an Deutsche grenznahe Adressen zu liefern mit Rechnungsstellung an eine EU Firma. Die Ausfuhr wird dabei nicht nachgewiesen, die Umsatzsteuer ist zu bezahlen.
Das war noch nie anders.

Das ist doch mal ein schöner Titel:
Exportvizeweltmeister stellt sich selbst ein Bein
aus http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... igung.html

Ich möchte fast wetten, dass der Quatsch spätestens 2013 wieder abgeschafft wird. Ab 2013 kann das BMF dann mit den geklauten 19% die Firmen sanieren, die sie durch die Regelung abgeschossen haben.
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fussel
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

vollstrom hat geschrieben:Ich möchte fast wetten, dass der Quatsch spätestens 2013 wieder abgeschafft wird.
Nicht mit dem derzeitigen Finanzminister.
sun-sky_de
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Da wird doch bestimmt einer der "Großen" gegen klagen, oder?
gegangen

Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

fussel hat geschrieben:
vollstrom hat geschrieben:Ich möchte fast wetten, dass der Quatsch spätestens 2013 wieder abgeschafft wird.
Nicht mit dem derzeitigen Finanzminister.
Wenn die Regelung erst mal etliche Arbeitslose produziert hat .... 2013 ist Wahljahr.
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fibergirl
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Tanny hat geschrieben:Da wird doch bestimmt einer der "Großen" gegen klagen, oder?
Einer der "Großen"? Wer sollte das sein?

Die "Großen" regeln das anders. Die verlegen ihre Auslieferungslager ins grenznahe Ausland, schicken sich selbst die Gelangensbestätigung zu (da wissen sie ja, dass sie sie bekommen), und versenden dann von dort aus. :winken:

Ach ja, und aus deren Sicht dient die ganze Geschichte dann der Marktbereinigung. Also warum klagen? :roll:
gegangen

Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Die "Großen" regeln das anders. Die verlegen ihre Auslieferungslager ins grenznahe Ausland ...
Und Du meinst wirklich, dass die mal eben für etliche Millionen ein Auslieferungslager hinstellen?
Ist ja eigentlich auch kein Problem. Grundstücke gibt's wie Sand am Meer und so Hochregalläger und Materialflussanlagen stellt man auch mal eben so hin.
Mit den richtigen Beziehungen gibt's auch noch 'ne Autobahnanbindung gratis dazu.

Und alles nur, weil Schäuble das ehrgeizige Ziel hat, Deutschland zur EU-Exportruine zu machen. Nach der Wahl kann dann alles wieder abgebaut werden.
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Pflanzenshop
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Ich habe das noch nicht richtig verstanden. Es war doch bisher schon so, dass ich den Nachweis erbringen musste, dass die Ware den Empfänger erreicht hat. Beim Paketversand reichte unserem Finanzamt dafür der Auslieferungsbeleg. Dabei ist es doch egal, in welcher Entfernung von der Grenze der Empfänger wohnt. Die Gelangenheitsbestätigung wird doch gefordert, wenn kein Empfangsnachweis besteht, zum Beispiel, wenn der Empfänger sich die Ware wo auch immer abgeholt hat. Oder?
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regalboy
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe das noch nicht richtig verstanden. Es war doch bisher schon so, dass ich den Nachweis erbringen musste, dass die Ware den Empfänger erreicht hat. Beim Paketversand reichte unserem Finanzamt dafür der Auslieferungsbeleg. Dabei ist es doch egal, in welcher Entfernung von der Grenze der Empfänger wohnt. Die Gelangenheitsbestätigung wird doch gefordert, wenn kein Empfangsnachweis besteht, zum Beispiel, wenn der Empfänger sich die Ware wo auch immer abgeholt hat. Oder?
Nein, die Bestätigung soll immer vom Empfänger abgezeichnet werden, damit 100% (1000%) sichergestellt ist, dass der Empfänger die Ware bekommen hat und gewerblich braucht und überhaupt damit niemals nie mehr Schmu getrieben wird.

Und die ganzen Mehrwertsteuerkarusselle klappen dann auch gleich mit zusammen, weil die bösen Leute ja auch niemals nicht eine Empfangsbestätigung fälschen würden.
gegangen

Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Nein, die Bestätigung soll immer vom Empfänger abgezeichnet werden, damit 100% (1000%) sichergestellt ist, dass der Empfänger die Ware bekommen hat und gewerblich braucht und überhaupt damit niemals nie mehr Schmu getrieben wird.
..., dass der Staat 19% kassieren kann, weil die Lösung bei einer Vielzahl von Lieferungen praktisch undurchführbar ist.
pille
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Hallo,
weiss einer den aktuellen Stand?
Wegen der Übergangsregel.
Ist das nun amtlich, das ich einen Nachweis benötige, wenn eine Firma KD aus AT - mit USTID - ohne Umsatzsteuer bestellt.?
dthewes
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Re: Gelangenheitsbestätigung, Vorsicht im B2B Bereich

Kam gestern rein:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Sitzung der USt-Referatsleiter von Bund und Ländern liegen uns folgende Informationen bzgl. der neuesten Entwicklung in Sachen Gelangensbestätigung vor:
• Die UStDV soll erneut geändert werden. Damit sollen die im BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Regelungen rechtlich abgesichert werden.
Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll noch während der Sommerpause geschehen.
• Das BMF-Schreiben wird bis auf weiteres nicht veröffentlicht.
• Die Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum Inkrafttreten der UStDV-Änderungen verlängert.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Gesperrt

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