Versand von Gefahrgut

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user-gelöscht

Versand von Gefahrgut

Ich überlege einen Universalreiniger ins Lieferprogramm aufzunehmen.

Dieser Universalreiniger läuft wohl unter Gefahrgut, zumindest ist auf den Flaschen ein Schwarzes X auf orangem Grund aufgedruckt.

Ich versende mit DPD - kann ich so etwas einfach ins Paket reinpacken und regulär (max. 1 Liter) versenden? Wahrscheinlich doch nicht?


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ichweesnischt
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Re: Versand von Gefahrgut

Wäre da dein Depot nicht die erste Wahl für dieser Frage? :durchdreh:
user-gelöscht

Re: Versand von Gefahrgut

Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten...
Spoooky
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Re: Versand von Gefahrgut

Das steht für "Gesundheitsschädlich".

Hast Du einen Vertrag mit DPD?

Was steht dort zu Gefahrgut? Gibts dort Definitionen?
ichweesnischt
Beiträge: 94
Registriert: 6. Okt 2007 11:48

Re: Versand von Gefahrgut

Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten...


Diese vielen Antworten können aber alle falsch sein. Lediglich dein Geschäftspartner, also der DPD, hat dafür die richtige Antwort. Was nützt es dir, wenn wir sagen: Mach doch, alles kein Problem".
Dann tritt ein Schadensfall ein und der DPD pisst dir ans Bein. Dann eventuell zu Recht.
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Gardenandmore
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Re: Versand von Gefahrgut

Wenn da was rauskommt, würde mich das auch interessieren, wir überlegen gerade, Pflanzenschutzmittel mit ins Programm aufzunehmen. Auch dort gibt es teils Gefahrensymbole auf den Flaschen.
Euer Gärtner Michael
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Maik
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Re: Versand von Gefahrgut

bei DPD gibt es in den AGB unter Punkt 3 Beförderungsausschluß. Hier heißt es, dass Gefahrengut nicht transportiert werden darf, aber es gibt wohl Ausnahmen die mit dem Depot besonders vereinbart werden können.

Ich würde mich da auf nichts einlassen was nicht schriftlich fixiert ist, denn wenn irgend etwas passiert ziehen die dir die Eier bis zum Mond.
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fossi
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Re: Versand von Gefahrgut

Frag beim Depot nach!

Eine ähnliche Sache haben wir auch mit unseren Helium-Gasflaschen.
(Grünes Warnsymbol auf Flasche mit UN-Nummer)
Helium brennt zwar nicht, aber die Druckflasche könnten platzen und es besteht Erstickungsgefahr.

Nach einiger Recherche ist aber raus gekommen, daß diese Dinger erst ab einer gewissen Menge als "Gefahrengut" behandelt werden.
Große Mengen (beim Import z.B.) werden also bei der Spedition mit Gefahrengutzuschlag berechnet, kleine Mengen in Paketen dürfen wir dagegen "normal" versenden....
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