Ich biete u.a. digitale Downloads an. Gelegentlich kommt es vor, dass Kunden dann eine Phantasieadresse angeben, weil sie meinen, dass sie ja eh keine Ware (postalisch) geschickt bekommen. Allerdings nehme ich diese Bestellungen nicht an, da Verkäufer m.W. verpflichtet sind, Adressen zumindest auf Plausibilität zu prüfen. Denn je nachdem in welchem Land der Kunde sitzt, wird ja eine unterschiedliche MwSt fällig. Das wäre wohl ganz streng genommen sonst Umsatzsteuerbetrug.
Habt ihr sowas auch und wie geht ihr damit um?
Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Hat denn keiner hier gelegentlich falsche Angaben bei Bestellungen?
Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Du machst es ja richtig, du nimmst die Bestellung nicht an.
Schließlich brauchst du im Extremfall ja eine ladungsfähige Anschrift deines Kunden.
Daher nehmen viele Verkäufer auch keine Kundenbestellungen an, wenn der Kunde behauptet, in einer Packstation zu wohnen.
Schließlich brauchst du im Extremfall ja eine ladungsfähige Anschrift deines Kunden.
Daher nehmen viele Verkäufer auch keine Kundenbestellungen an, wenn der Kunde behauptet, in einer Packstation zu wohnen.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Ich biete keine Downloads an, deshalb betrifft mich das nicht im Shop. Allerdings versuchen immer öfter Leute individuelle Angebote einzuholen und weigern sich, mir vor Auftragserteilung ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die bekommen bei mir nichts. Erstens finde ich es unverschämt jemandem schon beim Erstkontakt mitzuteilen dass man ihm nicht traut und zweitens sind auch Angebote rechtsverbindliche Dokumente die schon von Rechts wegen die korrekten Daten der beteiligten Parteien enthalten sollten. Ganz besonders bei einer Bestellung. Wie erklärt man einem Buchprüfer Geldeingänge von "anonymen Personen"?
- Gardenandmore
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Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Wir haben keine digitalen Waren, aber ich würde das ein bisschen entspannter sehen. Es kommt zwar selbstverständlich auch drauf an, was genau für Produkte verkauft werden, aber Geldeingänge von anonymen Personen gibt es im stationären Handel haufenweise, von daher würde ich jetzt da nicht zu "deutsch" sein beim kontrollieren der Adressen. Der Buchprüfer kontrolliert, ob du den Geldeingang versteuert hast, nicht von wem der kommt.
Was anderes ist das sicherlich bspw. bei EU-Bestellungen mit ustid oder Drittlandbestellungen.
Was anderes ist das sicherlich bspw. bei EU-Bestellungen mit ustid oder Drittlandbestellungen.
Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Bei Dir geht es ja um digitale Downloads, also um ein Thema dass hier im Forum nicht wirklich Relevanz hat.
Aber gibt es bei den digitalen Gütern nicht ein Prozedere wie man das Lieferland steuerlich belastbar festlegt?
Das Thema betrifft mich überhaupt nicht, aber ich habe im Hinterkopf dass ich da mal von einer Regelung gelesen habe. Da war von irgendwas von "3 Merkmalen" die Rede.
Ich glaube: Kundenangabe, Zahlungsquelle, und noch irgendwas - vielleicht IP-Adresse?
Und wenn 2 dieser Merkmale übereinstimmen, dann kann man rechtsicher dieses Land für die Steuerberechnung heranziehen.
Wie gesagt, hat für mich überhaupt keine Relevanz, aber ich meine mal über einen Fachartikel gestoßen zu sein der sowas in die Richtung aussagte.
Kann man machen, sehe ich aber nicht viel Sinn darin.
Gerade im Einzelhandel wird ein Großteil der Transaktionen komplett anonym abgewickelt.
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Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Wen interessiert die Adresse, wenn es sich um ganz normal versteuerte Ware innerhalb DE handelt?
Geben solche Händler beim Wochenendeinkauf im Supermarkt jedes Mal ihre komplette Anschrift an der Kasse ab? Sicher nicht.
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Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Wenn der Käufer dann z.B. per Rechnung zahlt, der Verkäufer keine Boniprüfung macht, Käufer zahlt nicht, dann?
Beim Supermarkt kann der Käufer nicht anonym dann den Einkauf reklamieren.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Download anbieten und dann "per Rechnung" bezahlen? Ich glaube nicht, dass das ein Händler macht.
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Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Es geht mir generell darum, dass Bestellungen mit offensichtlich falschen Personenangaben problematisch sein können.
Bei Download macht Rechnung natürlich keinen Sinn. War nur ein Beispiel.
Oder der Käufer gibt eine falsche Negativbewertung mit nachweislich falschen Behauptungen. Wie könnte man dann gegen den Käufer vorgehen?
Das mit den Packstationen hat sich glaube ich auch entspannt, da DHL imho nun auch die Identität der Mieter prüft (??)
Bei Download macht Rechnung natürlich keinen Sinn. War nur ein Beispiel.
Oder der Käufer gibt eine falsche Negativbewertung mit nachweislich falschen Behauptungen. Wie könnte man dann gegen den Käufer vorgehen?
Das mit den Packstationen hat sich glaube ich auch entspannt, da DHL imho nun auch die Identität der Mieter prüft (??)
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Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Ja, wenn man Kauf auf Rechnung auf eigenes Risiko macht, dann wird man natürlich Sicherheitsmechanismen einziehen (solange man nicht Zalando heißt ).
Aber ich denke Rechnungskauf auf eigenes Risiko ist nicht die Regel und davon war auch keine Rede.
Meine Frau hat letztens verdorbenes Fleisch im Supermarkt bekommen. Wurde anstandslos umgetauscht. Nichtmal den (anonymen) Kassenbon wollte man sehen.
Auch ansonsten im Handel ist es eher die Ausnahme dass ein Kundenname verlangt wird.
Aber ich denke darum gehts hier ja gar nicht.
Ich habe letztens eine Ebay-Bestellung reinbekommen, bei der stand, sowohl bei Rechnungsadresse und Lieferadresse als Name bloß "Mister Shrek".
Eine Firma die es so heißt gibts an der Anschrift nicht. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es dort auch keinen Menschen der tatsächlich "MIster Shrek" heißt.
Haben wir rausgeschickt. Ist angekommen. Erledigt.
Klar, hätte man auch stornieren können (und dann [möglicherweise] Mangel, schlechte Bewertung und Umsatz-/Gewinnverlust). Aber sehe nicht wirklich eine Notwendigkeit dafür.
Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
Naja, rechtlich besteht mittlerweile zwischen Downloads und Waren ja kein relevanter Unterschied mehr. Einzig eine nicht notwendige Lieferadresse sehe ich als Unterschied (und natürlich Widerrufsrecht, aber darum gehts hier nicht).roman hat geschrieben: ↑3. Mär 2022 14:11 Bei Dir geht es ja um digitale Downloads, also um ein Thema dass hier im Forum nicht wirklich Relevanz hat.
Aber gibt es bei den digitalen Gütern nicht ein Prozedere wie man das Lieferland steuerlich belastbar festlegt?
Ich glaube: Kundenangabe, Zahlungsquelle, und noch irgendwas - vielleicht IP-Adresse?
Und wenn 2 dieser Merkmale übereinstimmen, dann kann man rechtsicher dieses Land für die Steuerberechnung heranziehen.
Gerade im Einzelhandel wird ein Großteil der Transaktionen komplett anonym abgewickelt.
Irgendwas in der Richtung hab ich auch mal gehört. Wobei IP Adresse nicht wirklich etwas aussagt und man bei Überweisungen keine Anschrift hat. Bei einer Phantasieadresse ist man also bei 0 von 3.
Einzel- und Onlinehandel sind nun nicht miteinander vergleichbar. Selbst wenn ein Ösi im Laden hier für 100.000 Euro einkauft, ist trotzdem die deutsche MwSt fällig, täte er das online wären 20% nach AT fällig. Entsprechend hat offline auch die Adresse keine Relevanz.
Re: Wie geht ihr mit falschen Kundenadressen um?
@RLV
Es war auch bloß gedacht dass der TE eine Spur zum weitersuchen hat.
Wie gesagt, ich habe da im Hinterkopf dass es diesbezüglich, für Downloadprodukte ein Steuerpaket gab, bei dem u.a. ein Prozedere festgelegt wurde wie man rechtsicher das Land für die Versteuerung festlegt.
Ob diese Kriterien nun sinnvoll sind oder nicht kann man sicher hinterfragen, aber so in etwa waren diese formuliert.
Wobei es, bei der Zahlung, weniger um Überweisung ging (diese ist bei Downloads sicher deutlich weniger relevant als im Warenhandel), sondern z.B. mehr um die Herkunft der CC.
Aber klar, es ist nicht gesagt dass jeder Kunde tatsächlich eine CC hat die in seinem Wohnsitzland ausgestellt wurde (gerade in der Zeit von Fintechs und Diskontbanken verschwinden solche Grenzen immer mehr). Selbiges würde auch für einen IBAN gelten.
Aber man hatte sich scheinbar auf etwas geeignet bei dem man hoffte so immerhin einen Großteil der Transaktionen richtig einem Land zuordnen zu können.
Grade bei solch modernen Internetzeugs müssen die Behörden halt auch ein bisl pragmatisch sein. Denn was wäre die Alternative? Einen 5-Euro-Download nur mehr zu erlauben wenn dieser notariell beglaubigt wurde?
Es war auch bloß gedacht dass der TE eine Spur zum weitersuchen hat.
Wie gesagt, ich habe da im Hinterkopf dass es diesbezüglich, für Downloadprodukte ein Steuerpaket gab, bei dem u.a. ein Prozedere festgelegt wurde wie man rechtsicher das Land für die Versteuerung festlegt.
Ob diese Kriterien nun sinnvoll sind oder nicht kann man sicher hinterfragen, aber so in etwa waren diese formuliert.
Wobei es, bei der Zahlung, weniger um Überweisung ging (diese ist bei Downloads sicher deutlich weniger relevant als im Warenhandel), sondern z.B. mehr um die Herkunft der CC.
Aber klar, es ist nicht gesagt dass jeder Kunde tatsächlich eine CC hat die in seinem Wohnsitzland ausgestellt wurde (gerade in der Zeit von Fintechs und Diskontbanken verschwinden solche Grenzen immer mehr). Selbiges würde auch für einen IBAN gelten.
Aber man hatte sich scheinbar auf etwas geeignet bei dem man hoffte so immerhin einen Großteil der Transaktionen richtig einem Land zuordnen zu können.
Grade bei solch modernen Internetzeugs müssen die Behörden halt auch ein bisl pragmatisch sein. Denn was wäre die Alternative? Einen 5-Euro-Download nur mehr zu erlauben wenn dieser notariell beglaubigt wurde?
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