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Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 06:19
von shoppy39
Ich habe folgende Email von Ebay bekommen:
eBay ist verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die zugehörigen Daten mit Hilfe des elektronischen Bestätigungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzugleichen.

Ab 1. Juli 2021 ist es für alle gewerblichen Händlerinnen und Händler gesetzlich vorgeschrieben, eine gültige USt-IdNr. und zugehörige Daten im eBay-Konto zu hinterlegen. Die Bescheinigung nach § 22f UStG ist dann nicht mehr erforderlich.

Bitte gleichen Sie daher folgende Angaben mit denen auf dem Bescheid des BZSt ab und korrigieren Sie diese gegebenenfalls:
• Ihr Name bzw. der Name Ihrer Firma und deren Rechtsform,
• die vollständige Anschrift.
Auch wenn diese nicht vollständig sind oder nicht exakt mit den Angaben beim Bundeszentralamt übereinstimmen, müssen wir Ihr Konto ab dem 1. Juli sperren.

Dies gilt ebenfalls, wenn Sie bereits eine gültige Bescheinigung nach § 22f UStG eingereicht haben. Ab dem 1. Juli sind lediglich die Daten in Ihrem eBay-Konto entscheidend.
Um jetzt selbst mal beim BZSt mal meine Daten abzufragen, habe ich aber noch meinen letzten "Bescheid" in meinen Akten gefunden:
Umsatz_ID.jpg
Wäre exakt die Adresse B aus dem Screenshot, die auch Ebay und Amazon auf dem elektronischen Wege abgleichen würden?

Ich bin mal im Jahr 2016 mit meiner Firma in eine andere Stadt umgezogen.
Somit musste ich auch für innergemeinschaftliche Geschäfte meine Adresse beim BZSt ändern lassen.
Dort sagte man mir das hieße EU-Adresse ändern.
Ist jetzt diese "EU-Adresse" aus meinem Screenshot genau das was Ebay und Amazon abgleichen werden?

Mir ist aufgefallen das in meinem Bescheid vom BZSt meine bestätigte EU-Adresse ohne meinen 2. Vornamen ist. Bei Ebay und Amazon bin ich aber als Unternehmen mit meinem Vornamen und zweiten Vornamen angemeldet. Im Bescheid vom BZSt fehlt der 2. Vorname aber.
Kann ich davon ausgehen das dies zu einem Problem bei Ebay / Amazon führen würde?

Sollte ich noch schnell beim BZSt eine Adressänderung mit meinem 2. Vornamen beantragen?
Was bräuchte das BZSt als Verifizierung? Meine letzte Gewerbeanmeldung (wo mein2. Vorname drauf steht)?

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 10:28
von shoppy39
Ich habe jetzt mal weiter geforscht:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Iden ... _node.html

Was ist eine Euro-Adresse und wem wird diese zugeteilt?

Zitat
Fritz Müller wohnt in der Königinstr. 1 in 80539 München und betreibt das Unternehmen "Musikhandel Müller" in der Bahnhofstraße 7 in 86150 Augsburg.

Im Datenbestand des BZSt ist folgende Adresse gespeichert:

Herr
Fritz Müller
Königinstr. 1
80539 München

Dies kann zu Problemen im Bestätigungsverfahren führen, da er im Geschäftsverkehr mit seinen EU-Lieferanten unter folgender Adresse auftritt:

Firma
Musikhandel Müller
Inhaber Fritz Müller
Bahnhofstr. 7
86150 Augsburg

Die Finanzbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten greifen für Bestätigungsanfragen auf den Datenbestand des BZSt zurück und würden "Herr Fritz Müller, Königinstr. 1, 80539 München" übermittelt bekommen. Zur Lösung dieses Problems kann die Einrichtung einer Euroadresse beim BZSt - Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis schriftlich beantragt werden (Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE] Abschnitt 27a 1 Abs. 2).

Die Euroadresse würde dann lauten:

Firma
Musikhandel Müller
Inhaber Fritz Müller
Bahnhofstr. 7
86150 Augsburg

Die Euroadresse wird ausschließlich bei Bestätigungsanfragen der Finanzbehörden der anderen EU-Staaten verwendet. Sie wird nicht automatisch geändert, wenn vom Finanzamt eine Adress-Änderung übermittelt wird. Änderungen der Euroadresse müssen daher schriftlich dem BZSt - Dienstsitz Saarlouis mitgeteilt werden.

Bei Körperschaften, die im Handelsregister eingetragen werden, kommt eine Euroadresse nicht in Betracht. Die Finanzämter übernehmen hinsichtlich der Firma (§ 17 HGB) im Grundinformationsdienst grundsätzlich den Wortlaut der Eintragungen der Registergerichte. Sollten hier Differenzen bestehen, müssen diese mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Die Änderungen werden dann automatisch an das BZSt weitergeleitet.
Ich gehe jetzt davon aus, das Ebay / Amazon genau diese Bestätigungsanfragen zum 1.7.21 ausführen werden.

Also ist wohl die Euroadresse (in meinem Screenshot Adresse B) genau das, was wohl auf Komma und Punkt und Strich exakt übereinstimmen muss, so wie die Unternehmeradresse bei Ebay / Amazon hinterlegt ist.

ich werde dann mal heute oder morgen meine Euroadresse beim BZSt um meinen 2. Vorname ergänzen lassen.

PS: Amazon und Ebay sind zwar keine (wie im Zitat weiter oben benannt) EU-Lieferanten, aber zur Überprüfung der Bestätigungsanfrage ab 1.7.21 werden die Marktplätze wohl genau diesen Weg Gehen ?!
Kann das mal jemand bestätigen?

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 10:38
von roman
Wenn die das allzu streng mit der "Euroadresse" abgleichen, dann steht die Mühle bald ;-)

Aus eigener Erfahrung mit der Belieferung deutscher B2B Kunden ist die Euroadresse in geschätzt 1/3 der Fälle nicht (genau) ident mit der, die sich der Kunde als Rechnungsadresse wünscht, bzw. unter der er geschäftlich austritt.

Oft ist in der Euroadresse (vor allem bei kleinen Unternehmen) der Wohnsitz des Inhabers eingetragen und nicht der tatsächliche Gewerbeadresse.
Oder das Unternehmen ist (mehrfach) umgezogen, in der Euroadresse ist aber noch immer die ursprüngliche Adresse, an der man schon ewig nicht mehr residiert, da einfach kaum jemand daran denkt dass man die Adressänderung dafür separat beantragen muß.
Oder ein "e.K." fehlt, oder ist zu viel.
Oder zusätzlicher Vorname fehlt, oder ist zu viel.

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 11:20
von shoppy39
Da hast du ja auch eigentlich Recht.
Aber ich finde folgende Stelle bei der Ebay-Mail schon beängstigend:
Bitte gleichen Sie daher folgende Angaben mit denen auf dem Bescheid des BZSt ab und korrigieren Sie diese gegebenenfalls:
• Ihr Name bzw. der Name Ihrer Firma und deren Rechtsform,
• die vollständige Anschrift.
Auch wenn diese nicht vollständig sind oder nicht exakt mit den Angaben beim Bundeszentralamt übereinstimmen, müssen wir Ihr Konto ab dem 1. Juli sperren.
Und das ist nur Ebay. Amazon ist da ja noch strenger.

Ich vermute auch, das Ebay / Amazon, im Gegensatz zur papierhaften 22f-Bescheinigung, dieses Mal alles automatisiert abgleichen wollen.

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 11:30
von roman
Das wird halt interessant wie streng das in der Praxis wirklich gehandhabt wird.

Mir ist z.B. aufgefallen dass die Euroadresse relativ oft durchgängig in GROSSBUCHSTABEN verfasst sind (alles, angefangen vom Namen bis zum Ort ... vermutlich sind ein paar Praktikanten in Saarlois Caps-Lock-Fans ;-) ).
Wenn der Ebay-Roboter sich sogar daran stößt, kann Ebay gleich die halben Verkäufer am 1.7. sperren.

Oder öfters fehlen auch irgendwelche Satzzeichen, z.B. bei der Straße (Str), bei der Gesellschaftsform (Co KG) etc.

Das halt meine jahrelange Erfahrung mit hunderten Euro-Adresse-Abfragen bei deutschen Kunden.

Wenn Ebay das bis auf den letzten Punkt und Beispiel exakt und automatisiert abgleicht, könnens am 1.7. zusperren.

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 11:43
von Wolke7
Ich bin auch gespannt, wir haben vorsorglich den Steuerberater gebeten mal alles abzugleichen.

Seit Gründung, hat sich bei uns nichts geädert. Mal schauen was passiert am 01.07.2021

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 12:48
von Donkeypower
Hallo,
das wird ja spannend.

Was machen denn die Händler aus China ?

VG

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 13:30
von cookie
bei mir steht bei ebay XXXstrasse X und beim BZAfSt steht XXXstr. X

Das bedeutet wohl ich werde bald von ebay exekutiert

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 20. Apr 2021 13:48
von roman
Donkeypower hat geschrieben: 20. Apr 2021 12:48 Was machen denn die Händler aus China ?
Shu Tian Qiaotou Qi Ju Hao Limited
Hua Sha C Dong 3, Building 4, Fuhai Industrial City
Hu Men Zheng, Shenzhen
523921
CHINA

Die haben doch eh so simple Adressen, was soll da schon schiefgehen beim Datenabgleich? ;-)

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 21. Apr 2021 23:45
von Xantiva
Öhm, ich habe die Nachricht auch erhalten - wenn ich dem Link in der Nachricht folge lande ich in meinem Profil, aber wo steht dort die hinterlegte UstId?

Update: Gefunden => https://www.ebay.de/spr/vat

Re: Ebay / Amazon elektronisches Bestätigungsverfahren (nicht mehr 22f-Bescheinigung) ab 1.7.21

Verfasst: 19. Mai 2021 01:12
von dipling
roman hat geschrieben: 20. Apr 2021 13:48
Donkeypower hat geschrieben: 20. Apr 2021 12:48 Was machen denn die Händler aus China ?
Shu Tian Qiaotou Qi Ju Hao Limited
Hua Sha C Dong 3, Building 4, Fuhai Industrial City
Hu Men Zheng, Shenzhen
523921
CHINA

Die haben doch eh so simple Adressen, was soll da schon schiefgehen beim Datenabgleich? ;-)
Das ist ein sehr interessanter Aspekt. Vielleicht steigen dann die Umsätze korrekt registrierter deutsche Händler auf eBay und Amazon ab 1.7.2021 schlagartig exponentiell an, weil kein Chinese mit seinem Buchstabensalat korrekt nach EU-Adresse registriert ist. juhu