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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 18. Mai 2021 21:57
von koshop
Was macht man jetzt eigentlich wenn man schon irgendwo im Ausland registriert ist? Dort abmelden? Geht das unterjährig? Einfach über den OSS melden?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 18. Mai 2021 22:03
von euromann
Frage: Wenn ich in der Vergangenheit bereits die lokalen Lieferschwellen überschritten habe und umsatzsteuerlich in den jeweiligen Ländern registriert bin, was passiert dann bei Nutzung des OSS-Verfahrens?

Antwort: Wer bereits eine Lieferschwelle überschritten hat und daher eine steuerliche Registrierung in einem anderen EU-Land hat, das kein Lagerland ist, stellt auf OSS um und kann grds. die steuerliche Registrierung / Fiskalvertretung in dem Land beenden.
Bitte beachtet, dass es hinsichtlich der Deregistrierung in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen geben kann hinsichtlich des Zeitpunkts. In einigen Ländern ist möglicherweise noch die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das erste Halbjahr 2021 notwendig, sodass eine Deregistrierung erst zum Ende des Jahres 2021 erfolgen kann.
Wenn Ihr Taxdoo-Kunde seid, können wir für Euch diese Deregistrierungen erledigen, inklusive vorheriger länderspezifischer Prüfung, ob die jeweilige Deregistrierung für 2020 oder 2021 erfolgen kann.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 18. Mai 2021 22:53
von cookie
koshop hat geschrieben: 18. Mai 2021 21:57 Was macht man jetzt eigentlich wenn man schon irgendwo im Ausland registriert ist? Dort abmelden? Geht das unterjährig? Einfach über den OSS melden?
Meinst Du Lieferschwellen-Registrierung ? Dass fällt alles weg.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 18. Mai 2021 22:59
von roman
Tony hat geschrieben: 18. Mai 2021 21:35 ...über den One Stop Shop meldet, muss keine Rechnungen mehr für diese Lieferungen ausstellen...
Er stellt aber Rechnungen aus ...

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 11:46
von Tony
Ich verstehe den Sinn, keine Rechnungen oder Rechnungen ohne Angabe der Steuer auszustellen, sowieso nicht. Denn in der Buchhaltung muß ich es doch sowieso aufdröseln und für die OSS Meldung auch ...
Also ich werde jetzt erstmal in WaWi und Shop die ganzen EU Steuersätze inkl. ermäßigtem Steuersatz 1 hinterlegen.

Hier gibts eine Liste:
https://www.avalara.com/vatlive/en/vat- ... rates.html

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 11:52
von Tony
OSS grundsätzlich ist ja gar keine so falsche Idee. Meldung und Zahlung nur noch an eine Stelle.
Aber Wahnsinn ist natürlich, dass ich nun die UST-Sätze in 27 EU Staaten beobachten muß und genau genommen für jeden Artikel den entsprechenden Satz hinterlegen.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?z

Verfasst: 19. Mai 2021 11:56
von fonprofi
Das dauert doch in der Theorie nur 20min. Da die Artikel doch alle netto gepflegt werden, ist doch automatisch der Verkaufspreis in Verbindung mit der Landessteuer berechnet.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 12:39
von Doppel
Hallo,
ich werde in Verbindung meiner WAWI / ERP dies hier verwenden: https://eclear.com/de/produkt/clearvat/
Mein Steuerberater hat sich das angeschaut und der findet das wörtlich: "eine geile Sache" :)

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 13:45
von Tony
Doppel hat geschrieben: 19. Mai 2021 12:39 Hallo,
ich werde in Verbindung meiner WAWI / ERP dies hier verwenden: https://eclear.com/de/produkt/clearvat/
Mein Steuerberater hat sich das angeschaut und der findet das wörtlich: "eine geile Sache" :)
Klingt nach einem Super Geschäft. Für eclear :-}
Also was machen die? Die Preise je nach Land dar stellen. Genau. Das machen wir demnächst auch. Gucken woher der Kunde kommt, von unserem Brutto-Preis 19% abziehen und die Kundenland-spezifische Steuer drauf rechnen und fertig.
Das über die Wawi in die Rechnung übernehmen und dann aus der Wawi die CSV aller Transaktionen exportieren und beim Elster-BPortal einspielen.

Wenn das einmal eingerichtet ist, liegt der Aufwand nahe 0. Meldungen nur einmal pro Quartal.
Also ich würde da sicher nicht "eine Transaktionsgebühr von 1,25% bis 4,75%" bezahlen.

Doppel, les Dir mal oben die Links durch, wie das mit OSS funktioniert. Das ist keine Hexerei.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 15:07
von Doppel
Tony hat geschrieben: 19. Mai 2021 13:45 Klingt nach einem Super Geschäft. Für eclear :-}
Also was machen die? Die Preise je nach Land dar stellen. Genau. Das machen wir demnächst auch. Gucken woher der Kunde kommt, von unserem Brutto-Preis 19% abziehen und die Kundenland-spezifische Steuer drauf rechnen und fertig.
Das über die Wawi in die Rechnung übernehmen und dann aus der Wawi die CSV aller Transaktionen exportieren und beim Elster-BPortal einspielen.

Wenn das einmal eingerichtet ist, liegt der Aufwand nahe 0. Meldungen nur einmal pro Quartal.
Also ich würde da sicher nicht "eine Transaktionsgebühr von 1,25% bis 4,75%" bezahlen.

Doppel, les Dir mal oben die Links durch, wie das mit OSS funktioniert. Das ist keine Hexerei.
Du hast natürlich Recht - ich bin auch eher noch am ausloten und versuch es auch ohne einem Drittanbieter hinzu bekommen, was mir ja auch lieber wäre :)

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 15:58
von koshop
Das dauert doch in der Theorie nur 20min. Da die Artikel doch alle netto gepflegt werden, ist doch automatisch der Verkaufspreis in Verbindung mit der Landessteuer berechnet.
Kommt ja immer aufs Sortiment an. Wer ein gemischtes Sortiment hat, bei dem kanns schon schwierig werden.

Kann z.B. sein daß Produkt A in Deutschland dem verminderten Satz unterliegt, in Belgien dem Normalsatz, in Finnland dem Nullsatz, in Portugal dem Zwischensatz....

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 16:03
von fonprofi
Was wäre wenn man der Einfachheithalber den Normalsatz berechnet und auch anmeldet?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 16:05
von koshop
Was wäre wenn man der Einfachheithalber den Vollsatz berechnet und abrechnet?
Keine Ahnung. Könnte sich theoretisch ein Kunde beschweren? Das sich das Finanzamt beschwert glaube ich eher nicht.

Also ich würde tippen es wäre auf jeden Fall risikoloser, als versehentlich irgendwo einen verminderten Satz anzuwenden, obwohl der Höchstsatz fällig gewesen wäre.

Wenn sich ein Kunde beschwert, kann man für den dann immer noch die Rechnung korrigieren.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 19:39
von roman
Tony hat geschrieben: 18. Mai 2021 16:53 Kannst Du also so umsetzen, aber wenn Du allen Kunden die selben Preise zeigst, hast Du beim Schweden mit 25% Umsatzsteuer dann 6% weniger Marge.
... 6% weniger Erlös/Umsatz, nicht 6% weniger Marge!
Genaugenommen sind es übrigens 4,8% und nicht 6%

Grade bei Produkten mit niedriger Marge, kann das den Verkauf in solche Länder sinnlos werden lassen.
Hatte man - nach Abzug der direkten Kosten - bislang +/- 5% Restmarge, bleibt bei einem Verkauf nach Schweden/DK/FIN/GR/CRO/HU nichts mehr übrig.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 19:43
von fonprofi
Ihr verkauft für 5% Marge?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 19. Mai 2021 21:00
von Baam
roman hat geschrieben: 19. Mai 2021 19:39
Tony hat geschrieben: 18. Mai 2021 16:53 Kannst Du also so umsetzen, aber wenn Du allen Kunden die selben Preise zeigst, hast Du beim Schweden mit 25% Umsatzsteuer dann 6% weniger Marge.
... 6% weniger Erlös/Umsatz, nicht 6% weniger Marge!
Genaugenommen sind es übrigens 4,8% und nicht 6%

Grade bei Produkten mit niedriger Marge, kann das den Verkauf in solche Länder sinnlos werden lassen.
Hatte man - nach Abzug der direkten Kosten - bislang +/- 5% Restmarge, bleibt bei einem Verkauf nach Schweden/DK/FIN/GR/CRO/HU nichts mehr übrig.
Wir machen das aktuell mit dem gleichen Preis. Und (ausser bei den komischen Österreichern) gleicht sich das alles durch eine sehr moderate Retourenquote deutlich aus.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 20. Mai 2021 23:54
von agrarking.de
Was macht ihr bei folgendem Fall:

01.08.21 man ist für den OSS registriert und hat die 10000,00€ Grenze überschritten

Ebay Listing auf Ebay FR:
In den Einstellungen des Listings ist die französische Umsatzsteuer 20% eingestellt.

Jetzt überlegt sich ein Däne das Produkt zu kaufen und nach Dänemark schicken zu lassen.
Dort gelten aber 25% Umsatzsteuer.
Bekommt Ebay das hin, nach dem gewählten Zielland die Steuer anzupassen oder wird die Marge für uns geringer und eine manuelle Änderung fällig?

Oder müssen wir bei Listings auf Ebay FR den Versand in andere europäische Länder einstellen?

Wie seht ihr das?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 21. Mai 2021 08:20
von koshop

01.08.21 man ist für den OSS registriert und hat die 10000,00€ Grenze überschritten
Die Regelung gilt ab 01.07 nicht ab 01.08.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 21. Mai 2021 11:03
von agrarking.de
Das ist mir bekannt, aber vielleicht hat nicht jeder am 01.07.21 die Schwelle überschritten!

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 21. Mai 2021 11:30
von cookie
Ich denke Du kannst schon alleine von deinen Vorjahresumsätzen abschätzen, ob Du pflichtig bist. Es wäre wohl das Beste wenn Du denkst dass dich dieser neue Verwaltungsblödsinn betrifft ("Blödsinn" da die Grenze viel zu niedrig angesetzt ist und praktisch jeden betrifft) dich rechtzeitig anzumelden.

Ab 10000 € bist Du verpflichtet zu melden, und zwar jeden cent von Anfang an ("abgegoltenes" gibts da nicht) und dann kommt es bei zu später Anmeldung so, dass Du nochmal die ersten 10000 euro aufdröseln darfst und dann den richtigen Ländern zuordnen musst- mit entsprechendem Chaos in deiner Buchhaltung.

edit: zu deiner 2. Frage. Ich versende in alle Welt und die Leute kaufen auf allen möglichen ebay-websites bei mir. Ebay schlägt anhand der Adresse des Käufers die richtige Mwst drauf. Bei mir sogar obwohl ich Diff.besteuert bin, und die Kunden komplett die Zeche für Mwst (im Moment in Drittländern!) zahlen. Sofern ich bei ebay aber richtig gelesen habe werden die innerhalb der EU ab dem 01.07. gar nichts für dich abführen sondern DU musst das alles tun