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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 9. Sep 2021 14:34
von roman
angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 14:12 Hier mein letzter Verkauf nach England.

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Das ist ganz was anderes!

Das gibt es nach UK, nach Australien, nach Norwegen, nach Neuseeland und in manche US-Bundesstaaten (habe ich einen Staat vergessen?), und hier tw. auch nur bis zu einer bestimmten Betragsgrenze, darüber wird dann nix eingezogen.
Diese Staaten haben Plattformen wie Ebay dazu verdonnert die Einfuhrsteuern bereits beim Kauf einzuziehen. Diese Einfuhrsteuer zieht Ebay in der Praxis aber vom Käufer ein, nicht vom Verkäufer.

Das ganze hat mit Deiner Frage zu OSS etc. daher rein gar nichts zu tun. Denn wie unschwer zu erkennen sind die genannten Länder alle NICHT in der EU.
Der OSS dagegen gilt nur für EU-Länder.

@fonprofi
Da hast Du recht. Es ist im großen und ganzen ein Vorteil.
Noch besser war es natürlich wie früher, wo beim Kauf nix eingezogen wurde, und trotzdem hat der (Post-)Zoll dann einen erheblichen Teil der Sendungen durchgewunden ohne Einfuhrabgaben zu erheben. Aber früher war halt alles besser :konfuzius:

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 9. Sep 2021 15:18
von angoshop
Oder muss man die Verkäufe die man bei eBay tätigt und für die eBay selber die Steuer abführt gar nicht im Elster eintragen?
Diese Staaten haben Plattformen wie Ebay dazu verdonnert die Einfuhrsteuern bereits beim Kauf einzuziehen. Diese Einfuhrsteuer zieht Ebay in der Praxis aber vom Käufer ein, nicht vom Verkäufer.
Leider doch die ziehen das vom Verkäufer, regulärer Preis ca 23€ erhalten tue ich davon nur 19,5€

Ok wenn ich in die EU verkaufe und unter 10000€ bleibe dann muss ich nichts extra an das Bundeszentralamt für Steuern bezahlen oder? So wie ich es auf deren Seite verstanden habe bis 10000€ kann ich es normal ans Finanzamt übermitteln

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 9. Sep 2021 15:27
von roman
angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 15:18 Oder muss man die Verkäufe die man bei eBay tätigt und für die eBay selber die Steuer abführt gar nicht im Elster eintragen?
Du mußt sie eintragen wie jedem anderen steuerfreien Drittland-Export.
angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 15:18Leider doch die ziehen das vom Verkäufer, regulärer Preis ca 23€ erhalten tue ich davon nur 19,5€
Falsch.
Bei UK, und war nur bei UK (nicht aber bei Norwegen, USA, Australien) kürzt Ebay das Bruttoentgelt um den hinterlegten Mehrwersteuersatz auf ein Nettoentgelt.
Der Käufer zahlt daher das Nettoentgelt an Dich, und zusätzlich die britische Einfuhrsteuer an Ebay.

Bist Du schon neue ZA? Schonmal in die Zahlungs-Transaktionsliste reingeschaut? Denn dort siehst Du das eh alles recht schon.
angoshop hat geschrieben: 9. Sep 2021 15:18 So wie ich es auf deren Seite verstanden habe bis 10000€ kann ich es normal ans Finanzamt übermitteln
Bleibt man unter 10.000 Euro bleibt das Leistungsland Deutschland sofern man nicht freiwillig zu OSS optiert. Also "ganz normal".

PS: Du solltest Dir vielleicht irgendwen suchen der Dir bei Deinen Steuerdingen hilft. Man hat das Gefühl dass Du mit dem ganzen nicht wirklich viel am Hut hast (ist kein Vorwurf). Hier könnte man schon den Verdacht haben dass in Deinen Erklärungen vielleicht das eine oder andere nicht stimmen könnte.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 7. Okt 2021 17:53
von Max001
Hat schon jemand die Meldung für das 3. Quartal abgegeben? Mein Steuerbüro ist leider keine große Hilfe bei dem Thema OSS :( .
Ich hatte es grob überflogen da stand zBsp. etwas von Belege hochladen, muss jetzt jede einzelne Rechnung die für EU Endverbraucher ausgestellt wurde als Nachweis hochgeladen werden oder genügt der Umsatz netto pro EU Land ohne Nachweis? Einen richtigen Nachweis oder ein Formular wie bei der Ust-Voranmeldung gibt es soweit ich weiß nicht?

MfG

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 8. Okt 2021 10:08
von Tony
Na, wer hat noch die Erinnerung zur Abgabe der UST Meldung Österreich vom Finanzamt Österreich bekommen ... ?
Wäre ja auch zu einfach gewesen, dort "einfach" keine Meldungen mehr abzugeben, wo es jetzt OSS gibt.

Nach telefonischer Rücksprache wollen die einen formlosen Brief, dass man jetzt OSS macht.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 8. Okt 2021 21:17
von Insolvenz-Pro
Max001 hat geschrieben: 7. Okt 2021 17:53 Hat schon jemand die Meldung für das 3. Quartal abgegeben? Mein Steuerbüro ist leider keine große Hilfe bei dem Thema OSS :( .
Ich hatte es grob überflogen da stand zBsp. etwas von Belege hochladen, muss jetzt jede einzelne Rechnung die für EU Endverbraucher ausgestellt wurde als Nachweis hochgeladen werden oder genügt der Umsatz netto pro EU Land ohne Nachweis? Einen richtigen Nachweis oder ein Formular wie bei der Ust-Voranmeldung gibt es soweit ich weiß nicht?

MfG
Ja ich habe die bereits abgegeben. Man muss keine Rechnungen hochladen.

Musst dich im BOP https://www.elster.de/bportal/start anmelden und die entsprechenden Daten in das Formular übertragen. Das man keine Belege hochladen muss oder kann sieht man da abe eigentlich auch direkt..

Hier ist auch noch erklärt wie das funktioniert bzw. was man beachten muss https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsa ... _node.html

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 8. Okt 2021 21:24
von roman
Tony hat geschrieben: 8. Okt 2021 10:08 Na, wer hat noch die Erinnerung zur Abgabe der UST Meldung Österreich vom Finanzamt Österreich bekommen ... ?
War hier schon mehrfach Thema.
Soweit ich mich erinnere, war die offizielle Version: Nachricht ans Finanzamt (kann man gleich direkt über Finanz-Online machen) dass man die AT-Steuerregistrierung aufgrund OSS nicht mehr benötigt, dann noch Nullmeldungen abgeben, Jahreserklärung, fertig.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 9. Okt 2021 13:40
von Max001
Ja ich habe die bereits abgegeben. Man muss keine Rechnungen hochladen.

Musst dich im BOP https://www.elster.de/bportal/start anmelden und die entsprechenden Daten in das Formular übertragen. Das man keine Belege hochladen muss oder kann sieht man da abe eigentlich auch direkt..

Hier ist auch noch erklärt wie das funktioniert bzw. was man beachten muss https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsa ... _node.html
Das hört sich gut an, ich schau mal rein. Danke für die Hilfe!

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 11:08
von webstar
Hallo,

oh man, ich habe es tatsächlich versemmelt. Habe letzte Woche die Umsatzsteueranmeldung abgegeben und später eine Mail bekommen, das meine VAT-ID nicht registriert ist. Letztendlich stellte sich raus, das ein anmelden am BOP nicht ausreicht, sondern man explizit auch für das OSS registriert sein muss. Das war mir dummerweise entgangen. Bundenzentralamt sagt Sie können nichts machen und ich kann erst ab 1.1.22 Meldungen machen. Ich solle mich jetzt mit allen Finanzämtern auseinander setzen...

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 11:24
von roman
Von welcher Steuersumme reden wir, pi mal Daumen, für die 6 Monate?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 11:35
von webstar
200k

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 11:40
von roman
ohh...

Wärens ein paar Tausender Steuersumme, käme ja der Gedanke das evtl. mit in die deutsche UST-VA mit reinzustopfen. Oder in die nächste OSS-Erklärung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde beides nie auffallen.

Aber bei 200k sind unbürokratische Lösungen evtl. doch nicht ideal.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 12:45
von koshop
Oh Mann, das ist ja Mist. Wenn du wenigstens für dieses Jahr noch melden könntest, da hätte ich es vermutlich einfach ins vierte Quartal gepackt und fertig.
Da sind ja meine Probleme nur Problemchen. Hab gerade festgestellt, daß alle finnischen Umsätze durch einen Fehler im Importskript aus Versehen nach Frankreich gebucht wurden. Muss jetzt alles von Hand umgebucht werden....

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 13:12
von xMerchant
Für Q4 müsste die Anmeldung doch noch gehen. Laut diversen Rechts- und Steuerberatungs-Blogs kann man sich rückwirkend bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsbeginn anmelden.

Beispielsweise hier:
https://www.bpw-online.de/aktuelles-fue ... -in-der-eu
Die Anmeldung ist rückwirkend bis zum 10. des Folgemonats möglich, also für den Beginn 1.7.2021 noch bis zum 10. August 2021.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 13:28
von roman
Eigentlich war immer die Rede davon dass man sich VOR Beginn des Quartals registrieren muß.

Bei Q3/2021 gab es aber wegen des ganzen Durcheinanders zum Systemstart dann kurz vorher plötzlich eine Nachfrist bis 10.8.; ich hab das aber so in Erinnerung, dass diese Nachfrist eigentlich nur einmalig für Q3/2021 galt.

Ich würde daher nicht blind dieser Info dieses Steuerberaters trauen, sondern hier schon genauer recherchieren.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 16:11
von koshop
Schau mir grade die Dateneingabe an. Was ist denn mit "Abweichender Umsatzsteuerbetrag" gemeint? Soll ich da den um 3 Cent vom rechnerischen Betrag abweichenden Betrag vom Steuerkonto eintragen?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 16:19
von roman
@koshop
Ich kenne die deutsche OSS-Maske nicht. Aber könnte es sein dass es sich dabei um die Eingabemöglichkeit für abweichende Steuersätze handelt?

Denn diese muß man ja auch irgendwie abbilden können (z.B. wenn man nach einer Steuersatzänderung noch einen alten Steuersatz erklären muß).

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 16:26
von koshop
Also ich hab die Eingabe jetzt mal ausprobiert, die Beträge werden nicht addiert, sondern es wird der "abweichende Umsatzsteuerbetrag" übernommen. Also es kann kein zusätzlicher Wert sein.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 25. Okt 2021 17:09
von MrChad
koshop hat geschrieben: 25. Okt 2021 16:11 Was ist denn mit "Abweichender Umsatzsteuerbetrag" gemeint? Soll ich da den um 3 Cent vom rechnerischen Betrag abweichenden Betrag vom Steuerkonto eintragen?
Rundungsfehler.
  • Die Eingabemaske kennt deine einzelnen Vorgänge nicht und errechnet den MwSteuer-Betrag durch Multiplikation aus der Nettosumme.
  • Deine Buchhaltung kennt jeden Vorgang und errechnet den Gesamtbetrag durch Addition der Einzelwerte.
Im ungünstigsten Fall hast du knapp 1/2 Cent Abweichung pro Vorgang, in beide Richtungen. Bei genug Vorgängen mit verschiedenen Preisen mittelt es sich so ungefähr raus.
In das Korrekturfeld kannst du den besseren Wert aus deiner Buchhaltung eintragen.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 27. Okt 2021 12:29
von Technokrat
Ich hab das gerade für´s dritte Quartal abgegeben.
Die Lieferländer laufen dafür auf einzelne Konten, pro Quartal kommt da eine Liste heraus mit den Werten, die eben zu übertragen sind - was eine jenseits stupide Klickerei ist. Allerdings dauert es auch nicht so furchtbar lange. Wenn das dann mal wie bei der zusammenfassenden Meldung per xml geht, ist das eben ein Upload und fertig.

Bei der kommenden Gelegenheit mal bei der D-Voranmeldung prüfen, damit nichts doppelt gemeldet und eingezogen wird...