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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 3. Jun 2021 20:15
von hissenit
fonprofi hat geschrieben: 3. Jun 2021 19:54 Der veröffentlichte Link zum Anmeldeformular geht bei mir ins Leere. Ist da was kaputt?
https://www.elster.de/bportal/formulare ... e/osseureg
da kommt das die Seite nicht gefunden wurde. Oder ist der Link falsch?
Link geht bei mir...

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 3. Jun 2021 20:23
von euromann
Bei mir gehts

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 3. Jun 2021 21:02
von fonprofi
Ja, ich hab schon ne Mail gesendet ans FA. Danke!

Habt ihr euch auch mal eingeloggt?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 4. Jun 2021 16:10
von fuzzy
Der Link funktioniert nur, wenn das zugehörende ELSTER-Zertifikat für ein Unternehmen angelegt wurde:
nach erfolgreichem Login in BZStOnline-Portal (BOP) mit dem von Ihnen beschriebenen Pfad sollte das Formular angezeigt werden. Dies ist offensichtlich nicht der Fall und deutet auf fehlende Berechtigungen Ihrer Zertifikatsdatei hin.

Die Berechtigungen vergebener Zertifikate können beim BZSt nicht geändert werden können.

Ich empfehle, Sie erwerben ein neues ELSTER-Zertifikat.
Für Datenübermittler, die eine deutsche Steuernummer besitzen, ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal (Link: https://www.elster.de/eportal/start ) der einfachste Weg zum Erhalt eines Zertifikates.
Mit einem neuen Zertifikat gehts, dazu gibts aber wieder einen Code per Post - dauert. Wenns eilig ist, kann man sich stattdessen mit dem Personalausweis anmelden, ich weiß aber nicht, ob man das Konto dann später noch auf Login mit Zertifikat umstellen kann.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 4. Jun 2021 16:21
von Schützer
@fonprofi du verwendest doch auch Mein Büro als Wawi, hat es mit Einrichtung geklappt, das z.B AT Steuer auf die richtige Konten zugeordnet werden kann ?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 4. Jun 2021 16:56
von fonprofi
Nee, noch nicht probiert. Es soll aber ein Update geben (wahrscheinlich zu Weihnachten) wo fremde Steuersätze aktiviert werden können.
Manuell für ein paar Länder kann man die Steuersätze freischalten lassen über die Hotline, damit zb 20% Rechnungen geschrieben werden können.
Aus Gambio und den Portalen, kommt ja dann der Fremdsteuersatz rein und wird in MB verarbeitet, ähnlich bei der 16% Umstellung.
Und dann muss es auf die richtigen Konten und dann auch gemeldet werden.

Ich bin da ganz am Anfang, denn wir haben nur ganz wenig B2C, fast nur B2B - da ist es ja sowieso netto, und bleibt ja wohl auch netto.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 7. Jun 2021 13:02
von vbc
Wenn ich das alles richtig verstanden habe ist die unterschiedliche MwSt Nummer nur dann von Bedeutung, wenn ich über die Lieferschwelle der 10.000 komme und im OSS registriert bin !? Korrekt ?
Ansonsten bleibt alles wie gehabt und z.B. der Däne bekommt die RG mit 19% und nicht wie mit OSS mit 25 % ?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 7. Jun 2021 13:04
von OnkelChopChop
Die 10.000 sind aber für alle Länder Gesamt, nicht für jedes. Das verwechseln viele.

Shop Frage:
Wie macht ihr das nun im Online Shop? Anstatt incl. 19% USt. darf ja nur incl. Mwst. zu sehen sein, wie sieht es im Warenkorb aus? Muss es dort auch so sein?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 7. Jun 2021 13:13
von vbc
Das ist schon klar, 10.000 für alle EU Länder in einem Jahr.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 7. Jun 2021 13:22
von bauti
vbc hat geschrieben: 7. Jun 2021 13:02 Wenn ich das alles richtig verstanden habe ist die unterschiedliche MwSt Nummer nur dann von Bedeutung.....und im OSS registriert bin !? Korrekt ?
Ob du um OSS registriert bist ändert nichts daran welche Ust fällig wird, es erspart nur die Registrierung in den unterschiedlichen Ländern.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 7. Jun 2021 14:20
von Schützer
vbc hat geschrieben: 7. Jun 2021 13:13 Das ist schon klar, 10.000 für alle EU Länder in einem Jahr.
Wenn du dich dort registrierst, muss du dann schon ab 1€ MwSt berechnen und nicht 10.000 EU Grenze abwarten - so hab ich das verstanden.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 8. Jun 2021 15:06
von Schützer
fonprofi hat geschrieben: 4. Jun 2021 16:56 Nee, noch nicht probiert. Es soll aber ein Update geben (wahrscheinlich zu Weihnachten) wo fremde Steuersätze aktiviert werden können.
Manuell für ein paar Länder kann man die Steuersätze freischalten lassen über die Hotline, damit zb 20% Rechnungen geschrieben werden können.
Aus Gambio und den Portalen, kommt ja dann der Fremdsteuersatz rein und wird in MB verarbeitet, ähnlich bei der 16% Umstellung.
Und dann muss es auf die richtigen Konten und dann auch gemeldet werden.

Ich bin da ganz am Anfang, denn wir haben nur ganz wenig B2C, fast nur B2B - da ist es ja sowieso netto, und bleibt ja wohl auch netto.
Gerade gelesen! Orgamax - Buhl wird das wohl doch zeitnah umsetzten. juhu
https://www.buhl.de/wiso-software/forum ... post432863

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 8. Jun 2021 15:37
von dipling
fuzzy hat geschrieben: 4. Jun 2021 16:10 Der Link funktioniert nur, wenn das zugehörende ELSTER-Zertifikat für ein Unternehmen angelegt wurde:
nach erfolgreichem Login in BZStOnline-Portal (BOP) mit dem von Ihnen beschriebenen Pfad sollte das Formular angezeigt werden. Dies ist offensichtlich nicht der Fall und deutet auf fehlende Berechtigungen Ihrer Zertifikatsdatei hin.

Die Berechtigungen vergebener Zertifikate können beim BZSt nicht geändert werden können.

Ich empfehle, Sie erwerben ein neues ELSTER-Zertifikat.
Für Datenübermittler, die eine deutsche Steuernummer besitzen, ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal (Link: https://www.elster.de/eportal/start ) der einfachste Weg zum Erhalt eines Zertifikates.
Mit einem neuen Zertifikat gehts, dazu gibts aber wieder einen Code per Post - dauert. Wenns eilig ist, kann man sich stattdessen mit dem Personalausweis anmelden, ich weiß aber nicht, ob man das Konto dann später noch auf Login mit Zertifikat umstellen kann.
War bei uns innerhalb 1 Woche da der Brief.


Schützer hat geschrieben: 7. Jun 2021 14:20
vbc hat geschrieben: 7. Jun 2021 13:13 Das ist schon klar, 10.000 für alle EU Länder in einem Jahr.
Wenn du dich dort registrierst, muss du dann schon ab 1€ MwSt berechnen und nicht 10.000 EU Grenze abwarten - so hab ich das verstanden.
Das OSS-Verfahren hat an sich doch keine andere Struktur als das "Verfahren", dass du für jedes Land in dem du lieferst und die damalige Lieferschelle überschritten hast eine eigene Ust-Abfuhr einleiten musst zum jeweils im Lieferland gültigen USt-Satz. Durch das OSS-Verfahren musst du das nur nicht in jedem Land einzeln tun, sondern für jedes Land in das du verkaufst gemeinschaftlich gesammelt. Ist aber z.B. bei paneuropäischem Versand per Amazon FBA usw. wieder anders, da kannst du das eh nicht nutzen und musst weiterhin dort umsatzsteuerlich registriert sein.

Kannst es ein bisschen vergleichen mit der ZM (Zusammenfassenden Meldung) für innergemeinschaftliche Lieferungen an UID-Inhaber im EU-Ausland. Da werden ja auch alle Länder zusammengefasst übermittelt mit den jeweiligen Netto-Beträgen innerhalb des Bemessungszeitraums.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 08:49
von Schützer
Zur Info:

Wenn du 2020 EU Umsatz 10.000 überschritten hast, bist du ab 1.7 auch steuerpflichtig!
Screenshot_20210612_084328_com.android.chrome.jpg
Quelle:

https://www.onlinehaendler-news.de/onli ... mpaign=ohn

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 10:04
von powerman7
Ich handel mit Gebrauchtwaren, bei der ich die Differenzbesteuerung anwende. So wie ich es jetzt gelesen habe, gilt die Lieferschwelle von 10.000 für Gebrauchtwaren nicht?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 11:27
von costumes
OnkelChopChop hat geschrieben: 7. Jun 2021 13:04 Shop Frage:
Wie macht ihr das nun im Online Shop? Anstatt incl. 19% USt. darf ja nur incl. Mwst. zu sehen sein, wie sieht es im Warenkorb aus? Muss es dort auch so sein?
Hatte gestern ein langes Gespräch mit meinem Steuerberater:
Es muss auf der Rechnung, die dem Land entsprechende Umsatzsteuer stehen.
Im Warenkorb natürlich auch.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 13:32
von Joey76
Versteh ich das richtig, dass Ebay aufgrund der neuen Zahlungsabwicklung dann selbst dafür sorgt die korrekte Steuer abzuführen?
Oder hab ich da einen Denkfehler?

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 14:30
von roman
costumes hat geschrieben: 12. Jun 2021 11:27 Hatte gestern ein langes Gespräch mit meinem Steuerberater:
Es muss auf der Rechnung, die dem Land entsprechende Umsatzsteuer stehen.
Im Warenkorb natürlich auch.
Ein Steuerberater ist nicht unbedingt die richtige Person zu fragen, welche Informationspflichten man online gegenüber dem Kunden hat.
Beide Informationen sind außerdem nicht korrekt bzw. stark verkürzt.

Warenkorb (bzw. Shop generell): Eine Angabe des Mehrwertsteuersatzes ist im Shop generell NICHT notwendig. War sie bislang nicht und ist sie auch zukünftig nicht. Eine Angabe wie "inkl. MwSt" reicht aus.

Rechnung: Sofern man überhaupt eine Rechnung ausstellt auf der ein Mehrwersteuersatz angeführt ist, sollte es natürlich der richtig sein. Tut man das aber gar nicht, ist's auch ok.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 14:32
von roman
Joey76 hat geschrieben: 12. Jun 2021 13:32 Versteh ich das richtig, dass Ebay aufgrund der neuen Zahlungsabwicklung dann selbst dafür sorgt die korrekte Steuer abzuführen?
Oder hab ich da einen Denkfehler?
Nicht korrekt. Denkfehler.

Es könnte sein dass für Non-EU-Händler ("Chinesen") die Marktplätze die Steuer einheben, da habe ich mich aber zuwenig damit beschäftigt.
Das hat dann aber auch überhaupt nix mit der neuen Zahlungsabwicklung zu tun, sondern mit den neuen EU-Steuerregelungen (die dann gelten, egal ob man in der neuen oder alten Zahlungsabwicklung ist).

Aber Verkäufer innerhalb der EU sind natürlich weiterhin selbst für die Abfuhr der Steuer zuständig.

Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Verfasst: 12. Jun 2021 18:37
von Max001
Wie ist das jetzt zählen die 10000€ auch dieses Jahr wo es nur 6 Monate sind ?

Ich habe von Ebay eine Nachricht erhalten das man ohne Registrierung beim OSS automatisch von den EU - Marktplätzen entfernt wird aber es ist dann immer noch möglich das EU Kunden auf der deutschen Plattform kaufen wo die Regelung ja auch gilt?