Aber jetzt spielt Ama gegen die EU.
Ich verstehe, das es für Portale schwierig ist das ganze Steuerwirrwar abzubilden. Aber die haben auch das Geld um das umzusetzen, anders als in unserem Shop. Trotzdem sind wir startbereit.
OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Naja, das ist ein Beitrag von Mai.S.Forst hat geschrieben: ↑1. Jul 2021 09:34 Die Verbraucherzentrale sieht das auch ein wenig anders.
"Wenn Sie also in Deutschland bei einem französischen Shop etwas bestellen wollen, muss die Ware das gleiche kosten wie bei einer Bestellung aus Frankreich. Wenn der Händler die Ware an Sie versendet, darf er allerdings höhere Versandkosten verlangen."
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... ping-32025
Wenn es nach denen geht muss der Bruttopreis sogar gleich sein.
Da war das noch richtig so.
Der Preis musste gleich sein für alle Länder. Da gab es aber noch kein OSS sondern nur den Schwellenwert.
Ich Vergleich das mal mit meiner Erfahrung als Kunde:
Ich kaufe regelmäßig Ware in NL.
Früher:
Wenn ich also auf die Seite komme, sehe ich alle Preise für Holländer. Switche ich um und stelle auf deutsch, durften sich die Warenpreise nicht ändern, nur die Versandkosten. Hätte der Holländer gemeint, der deutsche ist reich, der bezahlt Aufschlag für die Ware, dann ist das verboten.
Heute:
Die Ware bleibt beim umschalten immernoch gleich teuer, wenn der Händler kein OSS macht und unter 10K ist.
Mit OSS /über 10K wird die Ware nach dem switchen sogar ein paar Cent billiger, da in NL mit 21% mehr VAT verlangt wird und in DE nur 19%. Ein Luxemburger spart somit ab heute noch mehr mit 17%.
Netto ist der Preis immer gleich, nur der Brutto ändert sich je nach VAT des Lieferlandes.
- OnkelChopChop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Wie macht ihr das mit den Versandkosten? Die müssten dann ja auch unterschiedlich im Bruttopreis sein, richtig?
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Bei uns aktuell ja weil wir pauschal für EU-Ausland nehmen.
Wir sind aber dran für jedes Land eine eigene Zone zu fummeln, dann kann man auch für jede Zone einen Preis festlegen.
Wir sind aber dran für jedes Land eine eigene Zone zu fummeln, dann kann man auch für jede Zone einen Preis festlegen.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Habs jetzt nochmal nachgelesen. Die ITRK hatte es auch nochmal klargestellt das gleiche Bruttopreise in Ordnung sind.
https://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/17765/Dualitaet_der_Preisstrategien.php
(siehe Kommentar)
Grüße
Stefan
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Dann lies es nochmal genau durch.
Und zwar den Absatz über III Fazit:
„ Untersagt ist es nur, bei der Preisbildung für andere Lieferländer im selben Shop auch abweichende Nettopreise anzusetzen“
Und zwar den Absatz über III Fazit:
„ Untersagt ist es nur, bei der Preisbildung für andere Lieferländer im selben Shop auch abweichende Nettopreise anzusetzen“
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Hab ich ja. Genau wie das Kommentar, was nach der Artikel geschrieben wurde, von der ITRK. Dort steht drin das es möglich ist.
Grüße
Stefan
Grüße
Stefan
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Kommentare sind für mich erstmal nicht bindend, nur die Handlungsanweisung dazu. Aber auch bei Taxpool und Haufe wurde geschrieben, das Netto bleibt, weil es ja die einzige Konstante im Spiel ist. Der Rest sind doch Steuern.
Die ganzen Shophersteller rechnen auch mit festem Netto und Rechnen nur VAT um.
Ich denke aber, da wird es noch eine richtige Rundmail der einschlägigen Portale geben wenn dir ersten Abmahnungen eintrudeln.
Die ganzen Shophersteller rechnen auch mit festem Netto und Rechnen nur VAT um.
Ich denke aber, da wird es noch eine richtige Rundmail der einschlägigen Portale geben wenn dir ersten Abmahnungen eintrudeln.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Das ist aber jetzt kein so fixes Thema wie von Dir dargestellt.
Wenn man sich den zugrundeliegenden Verordnungstext durchliest, gibt es dort auch Spielraum für unterschiedliche Preise je nach Lieferland (und damit meine ich jetzt ausdrücklich nicht bloß unterschiedliche Bruttopreise aufgrund unterschiedlicher USt-Sätze).
Ob die Argumentation dieser Anwaltskanzlei tatsächlich hält, wird sich zeigen.
Würde man dieser Argumentation folgen und sich exakt daran halten wollen, müsste man sofort den Auslandsverkauf auf Plattformen, wie man ihn bisher kennt, weitgehend einstellen.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Das mit den Plattformen ist richtig.
Aber ich denke, da kommt auch noch die Keule.
Aber ich denke, da kommt auch noch die Keule.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich will das ganze nur irgendwie praktikabel umsetzen.
Und abgesehen von einem Käufer aus aus Luxemburg oder Malta würde man sich bei keinem Verkauf in ein anderes EU-Land bereichern (und selbst in der Regel dahin auch nicht wenn man die Versandkosten im Artikel eingepreist hat.
Ist doch ähnlich dem Restaurantverkauf "vor Ort" und "zum Mitnehmen" eine Mischkakulation.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Aber wir haben große Warenkörbe, da merkt man das schon.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Prinzipiell darf man ja - je nach Lieferland - unterschiedliche Preise verlangen.
Beispielsweise bei Lieferung nach Deutschland 100 Euro Brutto.
Bei Lieferung nach Finnland jedoch 115 Euro Brutto.
Ich denke das sind wir uns ja einig, oder?
Sofern überhaupt notwendig, könnte man dafür auch eine sachliche Begründung aufbauen.
Das machen diverse Shops ja auch früher schon so, nicht zuletzt um unterschiedliche Kosten für Versand oder andere Nebengeräusche einzupreisen.
Der Geoblocking-VO in ihrem vordergründigen Sinn wäre auch genüge getan, wenn der Finne die Möglichkeit hat das Teil für 100 Euro zu kaufen wenn er es sich nach Deutschland liefern läßt.
Die Frage ist halt ob das auch funktioniert wenn sich die Preisdifferenzen offensichtlich nur aus unterschiedlichen Mehrwersteuersätzer ergeben.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Nein. Wenn Deutschland 100 Brutto hat, dann Finnland auch 100 Brutto bzw 104,20 Brutto mit 24% FiVat.
Was unterschiedlich sein darf, sind Versandkosten, zb DE 3,99 und Fi 14,99
Ich bestelle oft in Finnland mit finn. Rechnung und deutscher Lieferanschrift.
Ich hätte längst dort angerufen und geschimpft, wenn mir als deutscher höhere Preise berechnet würden.
Niedriger wären egal.
Was unterschiedlich sein darf, sind Versandkosten, zb DE 3,99 und Fi 14,99
Ich bestelle oft in Finnland mit finn. Rechnung und deutscher Lieferanschrift.
Ich hätte längst dort angerufen und geschimpft, wenn mir als deutscher höhere Preise berechnet würden.
Niedriger wären egal.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Die Argumentation wäre aber genau umgekehrt:
Der Kunde mit Ungarn-Lieferadresse (27% USt) zahlt für das Produkt 100 Euro Brutto (=EUR 78,74).
Ein Kunde mit DE-Lieferadresse zahlt ebenfalls 100 Euro Brutto (=84,03).
Jetzt könnte der DE-Kunde argumentieren dass er gegenüber dem Kunden aus Ungarn benachteiligt ist, da er Netto um ca. 5 Euro mehr bezahlen muß und er deshalb auch bloß 78,74 (+USt) bezahlen möchte.
Irgendwie ist dieser Gedankengang ja nicht ganz unberechtigt.
Dem könnte man aber wieder entgegenhalten dass die Geoblocking-VO nur für Endnutzer gilt. Und für die meisten Endnutzer hat ein Nettobetrag keine Relevanz, sondern nur ein Bruttobetrag.
Oder man könnte auch entgegenhalten dass unterschiedliche Preise je nach Land ja nicht verboten sind. Der Verkäufer kann mit den unterschiedlichen Preisen ja unterschiedlich hohe Aufwendungen einrechnen die sich durch die Lieferung in dieses Land ergeben.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Aber die Aufwendungen der Lieferung sollten in den Liefergebühren sein, nicht im Warenpreis.
Und welche Aufwendungen
Du druckst n Label mit ner anderen Adresse aus.
Und auch für Endnutzer können Steuersätze wichtig sein, wenn man den Betrag wiederbekommt von Versicherung etc.
Und welche Aufwendungen
Du druckst n Label mit ner anderen Adresse aus.
Und auch für Endnutzer können Steuersätze wichtig sein, wenn man den Betrag wiederbekommt von Versicherung etc.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Geoblocking könnte auf den VKPlattformen noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten (wie beispielsweise auch der Satz "EU Versandkosten auf Anfage"-Satz in Angeboten dies schon getan hat).
Sofern der Bruttopreis gleich bleibt (muss er ja bei Kauf) und der 125 € Ebay-Artikel nach Dänemark (aus D) 25 % bzw. 25 € Mwst enthält, und für den selben Artikel 19 % von 125 € für einen deutschen Käufer berechnet werden (19,96 € Mwst), zahlt der deutsche Kunde 5,04 € Netto mehr, und wird nach allgemeiner Auffassung benachteiligt.
Die Frage ist dann ob dies ein Wettbewerbsverstoß ist...
Sofern der Bruttopreis gleich bleibt (muss er ja bei Kauf) und der 125 € Ebay-Artikel nach Dänemark (aus D) 25 % bzw. 25 € Mwst enthält, und für den selben Artikel 19 % von 125 € für einen deutschen Käufer berechnet werden (19,96 € Mwst), zahlt der deutsche Kunde 5,04 € Netto mehr, und wird nach allgemeiner Auffassung benachteiligt.
Die Frage ist dann ob dies ein Wettbewerbsverstoß ist...
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Und dazu noch der eine Händler mit OSS der andere ohne…
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Naja, ob Du irgendwo anruft und schimpfst ist aber kein Kriterium
Dass es separate Liefergebühren geben muß sagst Du jetzt weil man es halt gewohnt ist dass diese oft separat ausgewiesen werden. Das muß man aber nicht. Das kann man genauso in den Preis einrechnen.
Selbiges für Kosten die sich (teilweise massiv) von Land zu Land unterscheiden. Sei es z.B. Abgaben auf Datenträger, Verbrauchsabgaben etc.
Hier ist es gelebte Praxis, und scheinbar in Ordnung, wenn einfach pauschal von Land zu Land deutlich andere andere Preise verlangt werden.
Wir werden das hier nicht klären können.
Aber das so darzustellen als wäre das ganz eindeutig (in die eine oder andere Richtung), ist es meiner Meinung nach nicht.
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