@Amanduz
Stark vereinfacht würde ich das grob umrissen unterschrieben. Wobei ich natürlich Deine Lage nicht kenne, z.B. wenn Du aus mehreren Ländern aus lieferst, wird es noch komplexer.
Wobei es bei jedem Punkt natürlich wieder Ausnahmen geben könnte (z.B. 3.1: Non-EU-Ausland oder EU-IGL wird weiterhin über die gewohnte UST-VA abgewickelt).
Wobei ich das mit Deinem Stb besprechen würde, möglicherweise will er wegen seinem Workflow trotzdem immer alles haben.
OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
roman hat geschrieben: ↑21. Jun 2021 23:50 Oder er bezieht sich auf die auf
https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html#abschnitt_15
aufgelisteten Optionen, die man jedoch nur mit Abo lesen kann (ich habe jedoch einen Verdacht was sich hinter den Optionen verbirgt ... wenn ich richtig liege, wäre es eh wieder nur viel Lärm um nichts).
Die schreiben an anderer Stelle:
Also wird man ja zu unterschiedlichen Preisen in den unterschiedlichen Ländern gezwungen, weil man sonst gegen die Anti-Geoblocking-Verordnung verstößt.Gemäß Art. 2 Nr. 14 der Verordnung gelten als „allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne des Diskriminierungsverbotes nur Nettoverkaufspreise, also solche, welche die Umsatzsteuer gerade (noch) nicht enthalten.
Die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze je nach Lieferland zur Bildung von verschiedenen Gesamtpreisen im eigenen Online-Shop ist daher nach der Anti-Geoblocking-Verordnung gerade nicht zu beanstanden.
Verboten ist es also gerade nicht, den Bruttopreis je Lieferland als Summe eines einheitlichen Netto-Preises und des jeweiligen Umsatzsteuersatzes zu bilden.
Untersagt ist es nur, bei der Preisbildung für andere Lieferländer im selben Shop auch abweichende Nettopreise anzusetzen.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Hast Du auch gelesen was hinter der Paywall stand?
Ich würde mich jetzt davon nicht verrückt machen lassen.
Bei Plattformen hat man als Verkäufer aus technischen Gründen ohnehin wenig bis gar keine Möglichkeit das zu berücksichtigen.
Sollte bei einheitlicher Bruttopreis tatsächlich eine Diskriminierung darstellen (was zuerst mal geklärt werden müsste), betrifft es ohnehin jeden Verkäufer.
Beziehungsweise war das ja auch schon die letzten Jahre nicht anders (bisl größere Verkäufer haben ja auch schon bislang mit ausländischen Mehrwertsteuer gearbeitet).
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Solche einheitlichen Bruttopreise sind ja z.B. auch bei Restaurants üblich wo man die Speisen mitnehmen kann. Man zahlt für nen Hamburger bei McDonalds auch den gleichen Preis ob man ihn vor Ort ißt oder mitnimmt. Dabei sind einmal 19% und bei der Mitnahme nur 7% drauf.
Sollte bei einheitlicher Bruttopreis tatsächlich eine Diskriminierung darstellen (was zuerst mal geklärt werden müsste), betrifft es ohnehin jeden Verkäufer.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Wobei der Besuch beim Mäci auch nicht von der Geoblocking-Verordnung umfasst ist
Macht man z.B. ein Angebot auf Ebay mit 100 Euro Bruttopreis, wahlweise mit Lieferung nach Deutschland und Ungarn, KÖNNTE das möglicherweise mit Geoblocking heikel sein.
Macht man jedoch 2 unterschiedliche Angebote, auch wieder jedes mit 100 Euro, eines davon aber NUR mit Lieferung nach Deutschland, das andere NUR mit Lieferung nach Ungarn, sollte das bzgl. Geoblocking kein Thema sein.
Oder eigener Onlineshop:
Verlangt man für den Artikel einen einheitlichen Bruttopreis (unabhängig vom Lieferland), könnte möglicherweise ein Problem bzgl. Geoblocking sein.
Erstellt man jedoch 2 Shops, beide mit dem selben Bruttopreis, jedoch jeweils auf Deutschland und auf Ungarn beschränkt, scheint keine Diskriminierung vorzuliegen.
Auf diese Weise läuft das ja scheinbar auch in den Games-Stores (Playstation-Store etc.).
Eigentlich müsste in diesem Shops ein Spiel - je nach Land - unterschiedliche Bruttopreise kosten.
Aber kurioserweise kostet das Spiel in jedem Land den selben Preis.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Was man vielleicht noch erwähnen sollte, damit das niemand verwechselt:
Falls die einheitlichen Bruttopreise tatsächlich nicht im Einklang mit der Geoblocking-Verordnung wären, dann braucht man sich gegenüber dem Finanzamt trotzdem keine Sorgen machen!
Dem Finanzamt ist das EGAL ob man sich dafür entscheidet zu einheitlichen Bruttopreisen, zu einheitlichen Nettopreise oder einer Mischform davon zu verkaufen.
Die wollen bloß dass man ihnen den entsprechend anfallenden Steueranteil überweist.
Ebenso ist es dem Preisauszeichnungsgesetz egal, solange man nur Bruttopreise anzeigt.
Ein Verstoß gegen die Geoblockingverordnung könnte jedoch ein Bußgeld zur Folge haben (für kleine/mittlere Händler wohl eher bloß theoretischer Natur), möglicherweise könnte es aber wettbewerbsrechtlich relavant sein.
Falls die einheitlichen Bruttopreise tatsächlich nicht im Einklang mit der Geoblocking-Verordnung wären, dann braucht man sich gegenüber dem Finanzamt trotzdem keine Sorgen machen!
Dem Finanzamt ist das EGAL ob man sich dafür entscheidet zu einheitlichen Bruttopreisen, zu einheitlichen Nettopreise oder einer Mischform davon zu verkaufen.
Die wollen bloß dass man ihnen den entsprechend anfallenden Steueranteil überweist.
Ebenso ist es dem Preisauszeichnungsgesetz egal, solange man nur Bruttopreise anzeigt.
Ein Verstoß gegen die Geoblockingverordnung könnte jedoch ein Bußgeld zur Folge haben (für kleine/mittlere Händler wohl eher bloß theoretischer Natur), möglicherweise könnte es aber wettbewerbsrechtlich relavant sein.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Ich sehe weiterhin keinerlei Probleme wegen Geoblocking. Ich habe es bei IT Kanzlei ohnehin auch so gelesen und mein Hausverstand sagt mir folgendes (was sich allerdings teilweise nicht mit der Meinung von der IT Kanzlei deckt)
Man darf ja auch EU-Länder als Lieferländer kompett ausschließen. Was nicht erlaubt ist, ist Bürger aus anderen EU-Ländern auszuschließen wenn diese eine Lieferadresse in einem Land welches man beliefert haben.
Analog hierzu sehe ich es auch mit dem Preis. Wenn ein Ungar sich was zu einer Adresse in Deutschland liefern lässt hat er den selben Preis und die selbe Steuer wie ein Deutscher.
Unabhängig von der Steuer. Wenn mich zB. die Lieferung in ein Land mehr kostet, kann ich diese Kosten meiner Meinung nach natürlich auch einpreisen. Alles andere wäre Schwachsinn. Falls diese Kostewarheit eine Voraussetzung ist um andere Preise oder Versandkosten pro Lieferland zu verrechnen (wovon ich nicht ausgehe) wer sollte kontrollieren welche Kosten für michin den unterschiedlichen Ländern anfallen...
Man darf ja auch EU-Länder als Lieferländer kompett ausschließen. Was nicht erlaubt ist, ist Bürger aus anderen EU-Ländern auszuschließen wenn diese eine Lieferadresse in einem Land welches man beliefert haben.
Analog hierzu sehe ich es auch mit dem Preis. Wenn ein Ungar sich was zu einer Adresse in Deutschland liefern lässt hat er den selben Preis und die selbe Steuer wie ein Deutscher.
Unabhängig von der Steuer. Wenn mich zB. die Lieferung in ein Land mehr kostet, kann ich diese Kosten meiner Meinung nach natürlich auch einpreisen. Alles andere wäre Schwachsinn. Falls diese Kostewarheit eine Voraussetzung ist um andere Preise oder Versandkosten pro Lieferland zu verrechnen (wovon ich nicht ausgehe) wer sollte kontrollieren welche Kosten für michin den unterschiedlichen Ländern anfallen...
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Aber Fakt ist doch, das ein angepasster Nettopreis bedeutet, das man in manchen Löndern mehr verdient ( am Nettopreis) und das ist doch der Knackpunkt bei Geoblocking. Da wäre der Luxemburger mit 17% benachteiligt, weil er netto 7% mehr bezahlt als der Finne.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
@Bauti meint hier sicherlich, das der Luxemburger sich die Ware ja auch nach Finnland liefern lassen könnte und somit ebenfalls in Genuß des niedrigeren finnischen Nettopreises gelangt.
Das darf man dem Finnen keinesfalls verbieten.
So sinnlos es auch wäre das zu tun, aber das zu verbieten hat ja eh niemand vor
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Beeil dich - wenn es nicht schon zu spät ist, irgendwas war da mit 10 Tage vorher ...
Wer nicht ab 1.7. registriert ist, kann erst zum 1.10 wieder einsteigen.
In der Zwischenzeit bist du überall latent umsatzsteuerpflichtig - ab dem ersten Versand, in 26 Ländern. Kann zum administrativen Super-GAU werden.
Diese Fragen kann dir nur ein Kenner deiner "WaWi" beantworten.Amanduz hat geschrieben: ↑22. Jun 2021 12:18 2) Zu jedem Artikel ab dem 01.07. die entsprechende Zolltarifnummer hinterlegen sodass der Steuersatz für jedes EU Land automatisch durch die WaWi angepasst ist für unsere Produkte.
2.1) Falls dies nicht möglich, dann alle Produkte manuell den Tarifnummern zuweisen.
2.1.1) Ist dies auch nicht möglich, dann die Steuersätze pro Land und Produkt selber festlegen (auweia, das wäre dann eine Heidenarbeit)
Doch monatlich.Amanduz hat geschrieben: ↑22. Jun 2021 12:18 3) Pro Quartal dann eine Auswertung vornehmen und an unseren STB zusenden. Dieser wertet dann die in den Ländern zu zahlenden Steuern aus und leitet dies weiter an die neue Sammelstelle, wohin die Zahlungen gehen sollen.
3.1) Frage: Für die monatlichen Auswertungen werden die Auslandsdokumente dann nicht an den STB gesendet, oder? Erst wenn das Quartal durch ist, um die EU Steuern abzuführen?
Das Netto der EU-Auslandsumsätze muss auf der monatlichen Voranmeldung mitgemeldet werden. Die Quartalsauswertung detailliert dann bloß noch die monatlichen Zahlen.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Aber auch dann wäre es eine Luxemburger 17% Rechnung, egal wohin die Lieferung geht. Die MwSt. gilt doch für die Rechnungsadresse und nicht für das Lieferland. Da würde doch Fossi sich jede Lieferung nach Wasserbillig liefern lassen...
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Für die Steuerberechnung ist nur das Lieferland relevant.
Rechnungsadresse ist sowas von egal (wenn wir mal von irgendwelchen Reihenlieferungen oder Dreiecksgeschäften absehen ... aber wir reden hier ja vom OSS und nicht von irgendwelchen Sonderfällen).
Abgesehen davon gibt es je nach Land tw. nichtmal eine Pflicht zur Rechnungsstellung.
Kann er eh (hab zuvor erstmal googeln müssen dass damit Luxemburg gemeint ist).
Wobei man in diesem Zusammenhang vielleicht noch erwähnen kann dass die Geoblocking-VO nur für Verbraucher gilt. Wenn Fossi daher Handelsware erwirbt, also dort wo Nettopreise tatsächlich relevant sind, kann er sich nicht darauf berufen.
Zuletzt geändert von roman am 22. Jun 2021 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Glaub ich - noch - nicht.
Das wäre doch ein Steuervermeidungs-Loch. Alle Lieferungen ins steuerniedrige Nachbarland senden.
und Du nach DE, haste dann was gespart als Österreicher.
Das wäre doch ein Steuervermeidungs-Loch. Alle Lieferungen ins steuerniedrige Nachbarland senden.
und Du nach DE, haste dann was gespart als Österreicher.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Die Anmeldung/Registrierung muss somit vor dem 01.07.2021, spätestens am 30.06.2021 erfolgenMrChad hat geschrieben: ↑22. Jun 2021 18:04Beeil dich - wenn es nicht schon zu spät ist, irgendwas war da mit 10 Tage vorher ...
Wer nicht ab 1.7. registriert ist, kann erst zum 1.10 wieder einsteigen.
In der Zwischenzeit bist du überall latent umsatzsteuerpflichtig - ab dem ersten Versand, in 26 Ländern. Kann zum administrativen Super-GAU werden.
Registrierungsbeginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Mußt Du eh nicht glauben.
Ändert aber nichts daran dass es bislang so war, so ist und auch zukünftig so sein wird. Das ist sowas von unumstritten.
Warum glaubst Du es "NOCH" nicht?
Wie ich schon mehrfach bemerkt haben, das ist alles ist nix neues.
Bloß sind jetzt halt auch eine Vielzahl kleinerer Händler davon betroffen.
Für größere oder auslandsaffine Händler ist das ganze schon seit Jahren Routine (Lieferschwellen gibt es schon seit den 90er Jahren ... ich führe auch schon seit Mitte der 00er-Jahre meine Umsatzsteuer großteils direkt im Ausland ab).
Zuletzt geändert von roman am 22. Jun 2021 18:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Stell die vor, ein Hungare in Grenznähe würde sich jede Sendung an einen AT-Grenzshop senden lassen und holts dort ab. Er würde nach Deiner Auffassung 7% bei jeder Bestellung sparen.
Zum Glück habe ich nur B2B.
Aber da ich 1x Monat in Lux bin,
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Genauso ist es.
Für den Händler ist nur relevant wo "sein" Transport endet.
Was der Kunde damit macht, liegt nicht mehr in seinem Einflußgebiet.
Das ist übrigens nicht meine Auffassung, sondern tatsächlich unumstrittene Rechtlage. Kannst tausendfach nachgoogeln.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Das mit dem abschalten einiger Länder klingt sinnvoll.roman hat geschrieben: ↑21. Jun 2021 20:15 @Joey76
Wenn Du "brutto" verkaufst, weil es Dir z.B. aus technischen Gründen am Marktplatz nicht möglich ist abhängig vom Lieferland den Bruttopreis zu ändern, dann mußt Du damit leben dass Du je nach Land einen Mehr- (betrifft nur ca. 3 Länder) oder Minderertrag (betrifft fast alle Länder) hast.
Wenn Dir das nicht gefällt (z.B. weil es Deine Spanne nicht zuläßt dass Du bis zu 8% höhere USt aus eigener Tasche zahlt), dann solltest Du den Auslandsverkauf, zumindest in die Länder mit hohen USt-Sätzen einstellen.
Wie schreibst Du Deine Rechnungen? Das Tool muß halt - notfalls per Handeingabe bei jedem einzelnen Beleg - dann den USt-Satz korrekt wählen (z.B. AT 20% oder Ungarn 27%...), weil Du brauchst ja in weiterer Folge dann auch eine Summenliste um das in den OSS - getrennt nach Länder und Steuersätzen - eingeben zu können.
Rechnungen laufen über Afterbuy und mit entsprechender Schnittstelle zum Steuerberater / Datev
Wir lagen sonst nie über den Lieferschwellen der einzelnen Länder. Jetzt halt dadurch, dass alle EU Staaten zusammen gerechnet werden. Da sind wir dann bei Österreich schon nah an der Grenze.
Danke für die Infos.
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Er hat recht, Lieferadresse ist relevant und nicht die Rechnungadresse.
Umgekehrt wäre auch unlogisch, Rechnungadresse ist durch Endverbraucher viel leichter zu manipulieren als Lieferadresse wo Wäre versendet wird!
Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?
Zolltarifnummer hat mit OSS Regelung nichts zutun.
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