OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Doch unter umständen welcher „ermäßigte“ Steuersatz in anderen Länder Anwendung findet. Es gibt dort ja auch viele Ausnahmen.


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Woody-HH
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Das richtet sich nicht nach der Zolltarifnummer, dafür gibt es eigene Übersichten. Übrigens gibt es in einigen Ländern mehr als zwei Steuersätze.
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SchneiderMusik
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Schützer hat geschrieben: 23. Jun 2021 00:41 Zolltarifnummer hat mit OSS Regelung nichts zutun.
Doch schon, daran kann man bei den verschiedenen EU-Länder die zugrundeliegenden Umsatzsteuersätze ermitteln.
DATEV hat da auch eine Liste dazu.
Andy79
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Woody-HH hat geschrieben: 23. Jun 2021 08:28 Das richtet sich nicht nach der Zolltarifnummer, dafür gibt es eigene Übersichten. Übrigens gibt es in einigen Ländern mehr als zwei Steuersätze.
Welche Übersichten sollen das sein ? Wir haben auch nur Zolltarifnummern. Bisher konnte uns niemand z.b. für Tee eine ordentliche Liste oder Übersicht geben.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich suche die mal raus, wenn ich nachher im Büro bin.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Hier kann man die Zolltarifnummer / Kombinierte Nomenklatur eingeben und die gewünschten Länder auswählen und erhält dann die jeweils gültigen Umsatzsteuersätze:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/t ... hForm.html

Die Suche ist aber etwas Mist. Wenn man eine komplette Zolltarifnummer unter "CN Code" reinkopiert kommt nur Müll als Ergebnis. Man muss die langsam von Hand eintippen und dann aus dem Dropdown auswählen, sonst funktioniert es nicht richtig. Vielleicht mach ich auch was falsch.

Außerdem bin ich mir nicht sicher wie zuverlässig das ist. Wenn ich z.B. als Datum letzten Oktober eingebe wird mir 19% angezeigt obwohl der Steuersatz 16% war.
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SchneiderMusik
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Bei mir geht da gar nichts, das zeigt immer alles und auch nichts an. Meine Artikel mit 9209 30 00 kann ich zwar suchen, finden tut er aber nix.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Du musst es langsam eintippen und aus dem Dropdown auswählen.
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Joey76 hat geschrieben: 22. Jun 2021 22:07
roman hat geschrieben: 21. Jun 2021 20:15 @Joey76
Wenn Du "brutto" verkaufst, weil es Dir z.B. aus technischen Gründen am Marktplatz nicht möglich ist abhängig vom Lieferland den Bruttopreis zu ändern, dann mußt Du damit leben dass Du je nach Land einen Mehr- (betrifft nur ca. 3 Länder) oder Minderertrag (betrifft fast alle Länder) hast.

Wenn Dir das nicht gefällt (z.B. weil es Deine Spanne nicht zuläßt dass Du bis zu 8% höhere USt aus eigener Tasche zahlt), dann solltest Du den Auslandsverkauf, zumindest in die Länder mit hohen USt-Sätzen einstellen.

Wie schreibst Du Deine Rechnungen? Das Tool muß halt - notfalls per Handeingabe bei jedem einzelnen Beleg - dann den USt-Satz korrekt wählen (z.B. AT 20% oder Ungarn 27%...), weil Du brauchst ja in weiterer Folge dann auch eine Summenliste um das in den OSS - getrennt nach Länder und Steuersätzen - eingeben zu können.
Das mit dem abschalten einiger Länder klingt sinnvoll.
Rechnungen laufen über Afterbuy und mit entsprechender Schnittstelle zum Steuerberater / Datev

Wir lagen sonst nie über den Lieferschwellen der einzelnen Länder. Jetzt halt dadurch, dass alle EU Staaten zusammen gerechnet werden. Da sind wir dann bei Österreich schon nah an der Grenze.

Danke für die Infos.


Hi Joey76,

kennst Du denn schon das Video auf unserem YouTube Kanal? Hier haben wir die wichtigsten Punkte bezüglich des OSS Verfahrens und Afterbuy für Euch zusammengefasst:

Schau gerne mal rein, und bei Fragen natürlich einfach melden ... :-)

Lieben Gruß, Sarah
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SchneiderMusik
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

koshop hat geschrieben: 23. Jun 2021 09:54 Du musst es langsam eintippen und aus dem Dropdown auswählen.
Ja, das habe ich schon, er hat die Nummer auch gefunden in der Auswahl.
Die Ergebnisse dann haben aber mit der Zolltarifnummer nichts zu tun.

Rufe ich alle Steuersätze ab, also ohne jegliche Einschränkung und exportiere das ganze dann in Excel, dann finde ich eine Menge an Zolltarifnummern, aber genau meine die mit 9209 30 00 steht da nicht drin.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Also bei mir gehts.

1. Land auswählen.
2. CN Code langsam eintippen und dann mit Maus in Dropdown auswählen
3. Auf Search klicken
Screenshot 2021-06-23 at 13-12-09 Taxes in Europe Database v3.png
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SchneiderMusik
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ui, ja liegt am Chrome, damit schaffe ich es nicht, mit Firefox klappt es.
dom325
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich hätte mal eine Frage, die ich hier in den Raum stellen möchte :D

Mit der Einführung des OSS-Verfahrens ist das Reverse Charge Verfahren doch eigentlich hinfällig, oder? Wenn ich in Zukunft bei einem Unternehmer im EU Ausland einkaufen möchte, erhalte ich (zumindest bei sicher 95% der Händler) eine Rechnung mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz und kann anschließend Vorsteuer geltend machen. Oder sehe ich das falsch?
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Nein, b2b bleibt alles beim alten, das gilt nur für b2c.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

dom325 hat geschrieben: 24. Jun 2021 12:13Wenn ich in Zukunft bei einem Unternehmer im EU Ausland einkaufen möchte, erhalte ich ... Rechnung mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz und kann anschließend Vorsteuer geltend machen. Oder sehe ich das falsch?
Ausgewiesene Vorsteuer aus der grenzüberschreitenden Versandhandelsregelung (das ist die bislang gültige Regelung) ist nicht absetzbar. Und das, obwohl der liefernde Händler sogar eine deutsche UST-ID-Nummer auf der Rechnung hat und die Steuer direkt ans deutsche Finanzamt abführt (ist komisch, aber hier sind sich die Rechtsgelehrten trotzdem ziemlich einig).

Ausgewiesene Vorsteuer aus OSS (das ist die neue Regelung) ist ebenfalls nicht absetzbar.
Das ist zumindest schon nachvollziehbarer, allein schon weil auf der Rechnung des liefernden Händlers regelmäßig keine deutsche UST-ID-Nummer vorzufinden sein wird.

Daher immer möglichst darauf hinarbeiten dass der liefernde Händler eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, mit dem entsprechend niedrigeren Entgelt, generiert.
Die Angabe einer UST-ID-Nummer reicht, um dem liefernden Händler das anzuzeigen. In der Praxis ist es freilich manchmal schwierig bis unmöglich das zu bekommen.

In der Praxis werden sich viele Käufer (wie auch schon bislang) zwar trotzdem die vom Lieferanten ausgewiesene (deutsche) Mehrtwersteuer als Vorsteuer abziehen. Aber bei einer Steuerprüfung läuft man Gefahr dass der Prüfer das merkt. Vielleicht hat man aber auch gar keine Prüfung, oder der Prüfer findet es trotzdem nicht. Aber korrekt ist es deswegen noch immer nicht.
hanzo
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Weiß jemand wie aufwendig es für den Steuerberater ist, mit OSS für die einzelnen Länder eine Steuererklärung abzugeben?

Frage deshalb, weil mir mein Steuerberater geraten hat, Lieferländer mit minimalem Umsatz vom Verkauf auszuschließen, da der Aufwand für die Steuererklärung sich nicht lohnt.

Danke
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

hanzo hat geschrieben: 24. Jun 2021 14:13 Weiß jemand wie aufwendig es für den Steuerberater ist, mit OSS für die einzelnen Länder eine Steuererklärung abzugeben?

Frage deshalb, weil mir mein Steuerberater geraten hat, Lieferländer mit minimalem Umsatz vom Verkauf auszuschließen, da der Aufwand für die Steuererklärung sich nicht lohnt.
In Deutschland habe ich bislang noch keine OSS-Testumgebung gefunden.

In Österreich habe ich diese schon gefunden und ausprobiert.
Für die Dateneingabe per Hand benötige ich etwa 3 Sekunden pro zusätzlichen Lieferland:

Wenn Du selbst probieren möchtest:
https://www.usp.gv.at/linkaufloesung/ap ... SP&flow=LO
- Runter zu "Warenlieferungen aus Österreich"
- Staat auswählen
- Steuersatz auswählen
- Nettobetrag auswählen
- Wenn noch ein weitere Staat dazukommt, auf "Reihe hinzufügen" klicken

Alternativ kann man es auch per File hochladen (sofern Dein Buchhaltungstool ein entsprechendes File generieren kann), dann dauert es gleich lange, egal ob man nur für 5 Staaten erklärt oder für 25.

Ich vermute mal dass die deutsche OSS-Lösung sehr ähnlich sein wird. Denn die zu nötigen Inhalte sind ja in allen Ländern die selben.
hanzo
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Danke, das hilft mir!
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Eigentlich dachte ich die Registrierung sei im BOP angeschlossen.
Durch ein Webinar sehe ich das es da weitere Punkte bei "Alle Formulare" geben sollte zum auswählen.
Die habe ich aber gar nicht zur Auswahl?
Jetzt dort angerufen - und die meinte ich soll Elster neu registrieren, anders ginge es nicht.
Ganz toll - dann wird das wohl nix mehr bis 1.7.!
Konne
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Neuanmeldung für Elster und anschließende BOP Registrierung.

Mit dem neuen Personalausweis und einem einfachen Lesegerät kannst du das innerhalb einer Stunde erledigen.
Der Ausweis muß für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein (die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen).
Die Anmeldung bei BOP funktioniert ''nur'' mit der Zertifikatsdatei von Elster.

Das schaffst du noch locker bis zum 30.06.2021.


online-beobachter hat geschrieben: 25. Jun 2021 08:47 Eigentlich dachte ich die Registrierung sei im BOP angeschlossen.
Durch ein Webinar sehe ich das es da weitere Punkte bei "Alle Formulare" geben sollte zum auswählen.
Die habe ich aber gar nicht zur Auswahl?
Jetzt dort angerufen - und die meinte ich soll Elster neu registrieren, anders ginge es nicht.
Ganz toll - dann wird das wohl nix mehr bis 1.7.!
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