OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

neue FAQ von heute:
https://www.wko.at/branchen/noe/handel/ ... andel.html

Freilich auch nicht alle Fragen beantwortet.


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Tony
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Allzu viele Infos über OSS sind online nicht zu finden.

Hier ein Link zu Datev, wo alles recht ordentlich erklärt wird: https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018552
Tony
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ich überlege gerade, wie wir das technisch im Shop umsetzen.
Also Vorschaltseite "bitte Lieferland auswählen" oder GeoIP Vorauswahl und dann sichtbar "Lieferland: xy | Hier ändern".

Vorschaltseite ist aber unschön, bedeutet einen weiteren Klick, da werden die ersten Besucher schon keine Lust mehr haben. Und je nach Gestaltung auch SEO technisch ein Problem.

Daher würde ich anhand der IP ein Land vorauswählen + Änderungsmöglichkeit.

Was für Lösungen habt Ihr Euch überlegt?

Unser Shopsystem ist eine Eigenentwicklung, daher brauche ich jetzt einen Dienstleister, der mir IPs zu Ländern zuordnet. Oder eine Datenbank. Kann da jemand was empfehlen?
RennMaxe
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Muss der MwSt.-Satz denn beim Preis genannt werden, oder reicht der Hinweis 'inkl. MwSt'?

Dann wäre das im Shop ja leicht umzusetzen. Auf der Rng. dann den jew. gültigen Satz aufführen und das war 's.

Oder stelle ich mir das zu einfach vor?
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Schützer
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Wir werden wohl auf EU Privatkunden zum 01.07 verzichten....

Wegen 6-7 % EU-Umsatz den Fass aufzumachen ist Zuviel Aufwand für ins. Vor allem unsere Wawi Mein Büro (Orgamax) ist auch nicht ausgereift dafür...
Mount7
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Same here.
Wir schalten auch erstmal EU Privatkunden ab.
Dann soll sich unsere Agentur erstmal bei anderen Kunden die Zähne ausbeißen. Wir schauen uns das in Ruhe an und wenn es vernünftig bei anderen läuft, spielen wir dann evtl. ein Land nach dem anderen wieder aus.

Edit: Mir machen hauptsächlich die unterschiedlichen Preise pro Land Probleme. Ich möchte in Deutschland auf jeden Fall andere Preise als in Dänermark (25% USt). Unsere Lieferanten haben da auch teilweise andere UVP Preislisten. Daher Land für Land.
Tony
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

RennMaxe hat geschrieben: 18. Mai 2021 16:06 Muss der MwSt.-Satz denn beim Preis genannt werden, oder reicht der Hinweis 'inkl. MwSt'?

Dann wäre das im Shop ja leicht umzusetzen. Auf der Rng. dann den jew. gültigen Satz aufführen und das war 's.

Oder stelle ich mir das zu einfach vor?
"inkl. MwSt" reicht.
Kannst Du also so umsetzen, aber wenn Du allen Kunden die selben Preise zeigst, hast Du beim Schweden mit 25% Umsatzsteuer dann 6% weniger Marge.
euromann
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Tony hat geschrieben: 18. Mai 2021 16:53 "inkl. MwSt" reicht.
Kannst Du also so umsetzen, aber wenn Du allen Kunden die selben Preise zeigst, hast Du beim Schweden mit 25% Umsatzsteuer dann 6% weniger Marge.

Ich pass den Wechselkurs einfach ein bisschen an, dann passts bei Schweden und Dänemark. Bei allen anderen schluck ich den MwSt.-Unterschied
Tony
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Ja aber das ist doch dann nur Shopseitig.
Trotzdem müsst Ihr die Rechnungen mit dem richtigen Steuersatz schreiben und die OSS Meldungen machen. (wenn > 10.000)
Doppel
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Zu den Preisen im Shop hat die IT-Rechtskanzlei München ja auch was geschrieben - hier mal als PDF, wenn Ihr keinen Zugang habt:
doc.pdf
(486.4 KiB) 93-mal heruntergeladen
Gruß Dirk
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

ich habe ca 30 % 3. Länder und 45 % EU, Rest Deutschland. Habe aber extremes Glück, da ich Differenzbesteuerung anwende. Ansonsten würden jetzt wohl am 01.07. innerhalb eines Tages meine Haare komplett grau werden.
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Schützer hat geschrieben: 18. Mai 2021 16:13 Vor allem unsere Wawi Mein Büro (Orgamax) ist auch nicht ausgereift dafür...
Es soll aber funktionieren.
Man kann sich über die Hotline die Steuersätze freischalten lassen - bzw. wird zu, OSS Update automatisch gemacht.
Wenn dann über den Shop die Bestellung reinkommt, dann klappt es wieder. War bei 16% letztes Jahr genauso.

Aber die OSS-Meldung muss manuell gemacht werden. Was aber eigentlich auch gehen sollte wenn man nach Länder sortiert.

Theroretisch...
euromann
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Tony hat geschrieben: 18. Mai 2021 17:14 Ja aber das ist doch dann nur Shopseitig.
Trotzdem müsst Ihr die Rechnungen mit dem richtigen Steuersatz schreiben und die OSS Meldungen machen. (wenn > 10.000)
Ich schreib auf meine Rechnungen ins EU-Ausland „inkl. gesetzlicher MwSt.“
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

musst aber den Steuerbetrag ausweisen...
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fonprofi
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Sonst isses nicht richtig. Auf der Rechnung muss der Steuersatz stehen und der Steuerbetrag ausgewiesen sein. Im Shop ist es nicht nötig. Aber ein Käufer der die Steuer geltend machen will schaut schon drauf. Spätestens wenns ne Prüfung bei Dir gibt, wird drauf geachtet.
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koshop
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

Sonst verweigert das Finanzamt die Umsatzsteuerabführung. :-y
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

euromann hat geschrieben: 18. Mai 2021 19:16Sonst?
...verstoßt Du in den meisten Fällen gegen die Umsatzsteuergesetze des Ziellands.

Beim OSS gelten die Richtlinien des jeweiligen Ziellands, daher schreibe ich "meisten", da ich nicht die Regeln aller 27 Länder intus habe.
Bei niedrigen Rechnungsbeträgen könnte man zwar mit "Kleinbetragsrechnung" argumentieren (aber auch hier müsste der prozentuelle USt-Satz mit angegeben werden), aber für Fernabsatzverkäufe gibt es wiederum oft keine Kleinbetragsrechnung, bzw. kann sich das auch je Land unterscheiden, möglicherweise gibt es in manchen Ländern auch gar keine Kleinbetragsregelung.

Faktische Folge: Wenn Dich ein Zielland irgendwann mal kontrolliert, könnte es das monieren. Da ich davon ausgehe dass Du trotzdem den korrekten USt-Satz per OSS ablieferst, und somit die Steuerlast nicht verkürzt wurde, ist die Frage was die Folge ist.

Aber irgendwie bin ich kein Fan davon - speziell in steuerlichen Dingen - dauerhaft und im großen Stil Formvorschriften zu mißachten.
roman
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

fonprofi hat geschrieben: 18. Mai 2021 19:20 Auf der Rechnung muss der Steuersatz stehen und der Steuerbetrag ausgewiesen sein ... Aber ein Käufer der die Steuer geltend machen will schaut schon drauf.
DAS ist aber nicht korrekt.
Der ausländische (und wir reden hier ja von ausländischen Käufern) Käufer kann die Steuer, auch wenn sie korrekt ausgewiesen wurde, NICHT als Vorsteuer geltend machen!

Bekommst Du daher von einem ausländischen Verkäufer in Zukunft eine Rechnung mit deutscher Ust (die der Verkäufer per OSS ans deutsche Finanzamt abführt), bist Du nicht berechtigt diese deutsche Ust als Vorsteuer geltend zu machen.
Sogar wenn der ausländische Verkäufer eine deutsche USt-ID-Nummer auf der Rechnung hat (weil sich der ausländische Verkäufer beim deutschen Finanzamt registriert hat; was bislang beim Überschreiten der Lieferschwelle Pflicht ist), ist man nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt wenn die Lieferung aus dem Ausland kommt.

Außerdem:
Wobei natürlich ein wissender Kunde, der so eine Rechnung mit komplett fehlender Angabe zum Steuersatz etc. bekommt, den Verkäufer als unprofessionelles Subjekt idenzifieren wird ;-)
Tony
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Re: OSS Verfahren in 2021... was ist denn nun richtig?

"Wer seine grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen (Fernverkäufe) über den One Stop Shop meldet, muss keine Rechnungen mehr für diese Lieferungen ausstellen (§ 14a Abs. 2 UStG)."
Von der Taxdoo-Seite.
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