eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Alfredimo
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eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Hallo,

vielleicht passt das hier besser:
Bei einem Kleingewerbe muss man für private Käufer ja keine Rechnungen schreiben. Aber woher soll man wissen ob jemand gewerblich oder privat gekauft hat? Könnte man für die Käufer, die eine Rechnung verlangen, eine Rechnung ausstellen und für diese die keine verlangen, halt keine Rechnung ausstellen? Oder muss man sich entscheiden, entweder für alle Verkäufe Rechnungen auszustellen oder für sämtliche Verkäufe keine Rechnungen auszustellen?
Ist das mit den Rechnungen bei Verkäufen ins Ausland genauso wie für Verkäufe im Inland?

Gute Nacht!
Alfredimo


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al-k-seltzer
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Alfredimo hat geschrieben: 27. Okt 2020 23:00 Bei einem Kleingewerbe muss man für private Käufer ja keine Rechnungen schreiben.
Das ist nicht nur bei einem "Kleingewerbe" so.
cashew
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Boah was für Weisheiten.
MÜSSEN tut man nix. Aber jeder Kunde hat Anspruch bzw. ein RECHT darauf eine ordentliche Rechnung zu erhalten. Ich hoffe ja nur, dass die Buchhaltung des Verkäufers die Einnahmen ordentlich dokumentiert.....
cashew
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Ach, by the way. Bei einer Bertriebsprüfung werden die Daten der Rechnungen - Summe, Leistungsdatum, RECHNUNGSMUMMER, whatever noch, ja kurzerhand erfasst und hochgeladen.

Ihr, die noch keine Prüfung hattet, wisst schon dass die Daten vor dem Besuch vor Ort des Prüfers, schon einmal vorab zugeschickt werden müssen ?

Und wehe, die Daten stimmen nicht mit dem Leistungsempfänger, oder umgekehrt, nicht überein. Die Werkzeuge die der Fiskus hat sind mächtig - wenn die Daten erst einmal erfasst sind..... Da werden Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger gespiegelt....
just my 5c
al-k-seltzer
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

cashew hat geschrieben: 28. Okt 2020 10:25 Boah was für Weisheiten.
MÜSSEN tut man nix. Aber jeder Kunde hat Anspruch bzw. ein RECHT darauf eine ordentliche Rechnung zu erhalten. Ich hoffe ja nur, dass die Buchhaltung des Verkäufers die Einnahmen ordentlich dokumentiert.....
Schau mal in §368 BGB.
Der Kunde hat ein Recht auf eine Quittung und sonst nix.
Alfredimo
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

cashew hat geschrieben: 28. Okt 2020 10:25 Boah was für Weisheiten.
MÜSSEN tut man nix. Aber jeder Kunde hat Anspruch bzw. ein RECHT darauf eine ordentliche Rechnung zu erhalten. Ich hoffe ja nur, dass die Buchhaltung des Verkäufers die Einnahmen ordentlich dokumentiert.....
Könntest du mir das erklären? Wenn jeder Kunde ein Anspruch/Recht auf eine Rechnung hat, dann heißt das doch, dass man eine Rechnung schreiben MUSS...
cashew
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Was ist mit §14 UStG ?
al-k-seltzer
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

cashew hat geschrieben: 28. Okt 2020 15:48 Was ist mit §14 UStG ?
Was soll damit sein?
Da wird definiert, was eine Rechnung ist, aber nicht, wann sie ausgestellt werden muss.

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?fil ... hnung&pp=4

Gegenüber einer Privatperson (Verbraucher) muss der Unternehmer weder umsatzsteuerrechtlich noch zivilrechtlich eine Rechnung ausstellen (Details siehe Rechnungsstellung, Rz.12).
cashew
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Hmmm-. Danke. Dann dürfte der Lieferschein als Nachweis zur Lieferung doch auch ausreichen oder muss für die Quittung ein Wert ersichtlich sein ?
al-k-seltzer
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Re: eBay Kleingewerbe Rechnungen / Buchführung Finanzamt

Wozu ein Lieferschein?
Einfach nur unnötiger Aufwand.
Für wen soll den die Lieferung nachgewiesen werden?
Das FA interessiert nur der Zahlungseingang.
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