Bedeutet ja, ich lass mir Ware liefern und kann neben dem Warenwert auch die Lieferkosten (z.B. Versandkosten) zur Ermittlung des EK Preises anrechnen. Wie sieht es jedoch aus, wenn ich die Ware selber abhole mit den Fahrtkosten wie Benzin oder DB Tickets? Kann ich die auch zum EK Preis rechnen und z.B. ohne vorher aus dem DB Ticket die Vorsteuer zu ziehen?Einkaufspreis ist der Betrag, den der Unternehmer dem Verkäufer des Gegenstandes
als Kaufpreis gezahlt hat zzgl. der üblichen Nebenkosten. Außer Ansatz bleiben
Aufwendungen, die nach dem Kauf anfallen, wie etwa Reparaturkosten. Die Umsatzsteuer
gehört nicht zur BMG (§ 25a Abs. 3 S. 3 UStG). Sie ist deshalb aus dem Differenzbetrag
herauszurechnen.
Bemessungsgrundlage Differenzbesteuerung
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Re: Bemessungsgrundlage Differenzbesteuerung
Möchtest du auch die Wurstsemmel gegenrechnen die du gebraucht hast um genug Energie zu haben um den Karton zur Post zu bringen?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: Bemessungsgrundlage Differenzbesteuerung
Findest du die Frage so dumm, dass du darauf so antwortest?
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Re: Bemessungsgrundlage Differenzbesteuerung
Bin mir nicht sicher, ob deine Idee überhaupt steuerrechtlich sauber umsetzbar wäre, aber wieso will man das überhaupt so seltsam lösen?
Fahrtkosten sind Fahrtkosten.
Entweder hat man einen offiziellen Firmenwagen und setzt Benzin/Steuer/VS gewinnmindernd ab, oder man nutzt den Privatwagen, schreibt die Strecken auf und und setzt die 30Ct/km-Pauschale ab, aber es rechnet doch Niemand "Benzin" auf den Artikelpreis, oder doch?!
Fahrtkosten sind Fahrtkosten.
Entweder hat man einen offiziellen Firmenwagen und setzt Benzin/Steuer/VS gewinnmindernd ab, oder man nutzt den Privatwagen, schreibt die Strecken auf und und setzt die 30Ct/km-Pauschale ab, aber es rechnet doch Niemand "Benzin" auf den Artikelpreis, oder doch?!
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Re: Bemessungsgrundlage Differenzbesteuerung
Ok Danke für die Antwort, damit kann ich doch was anfangen. Bin über zzgl. der üblichen NK gestolpert und habe den falschen Gedanken gehabt, ob zu den Nebenkosten neben Versandkosten evtl. auch Beschaffungskosten zählenfossi hat geschrieben: ↑22. Sep 2020 12:12 Bin mir nicht sicher, ob deine Idee überhaupt steuerrechtlich sauber umsetzbar wäre, aber wieso will man das überhaupt so seltsam lösen?
Fahrtkosten sind Fahrtkosten.
Entweder hat man einen offiziellen Firmenwagen und setzt Benzin/Steuer/VS gewinnmindernd ab, oder man nutzt den Privatwagen, schreibt die Strecken auf und und setzt die 30Ct/km-Pauschale ab, aber es rechnet doch Niemand "Benzin" auf den Artikelpreis, oder doch?!
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