Hallo zusammen,
ich betreibe einen kleinen Onlineshop und mache eine einfache Buchführung mit IST-Verbuchung bei der USt. Jetzt habe ich folgendes Anliegen.
Ich habe Werbung geschaltet.
Rechnungsdatum ist der 30.06.2020, dementsprechend wird auch mit 19% USt. gerechnet. Die Rechnung habe ich am Freitag 03.07 erhalten und am Montag 06.07 bezahlt.
Ich nutze Sevdesk als Buchhaltungssoftware und habe es dort Korrekt eingegeben, mit den Korrekten Daten. Wenn ich mir dann eine Auswertung für den Juli anzeigen lassen, wird mir die Rechnung auch korrekt im Juli angezeigt, allerdings wollte ich eben meine USt Voranmeldung durchführen und habe gemerkt, dass das Programm die bezahlte USt. in den Juni gebucht hat. Dies ist aber nicht korrekt oder? Als Buchungsdatum gilt Zahlunsdatum, also Monatg, dementsprechend sollte doch die gezahlte USt. im Juli gebucht werden oder?
Danke und viele Grüße
Buchungstag der USt
Re: Buchungstag der USt
Die Software hat korrekt gebucht, bei der Vorsteuer ist nämlich das Rechnungsdatum relevant auch bei Ist-Versteuerung. Man darf auch von unbezahlten Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt die Vorsteuer ziehen.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 04287.html
Die Idee der Ist-Versteuerung ist ja kleinen Unternehmen eine Erleichterung zu bieten, das wäre ja bei der Vorsteuer aber eine Erschwernis wenn man die erst nach Zahlung ziehen dürfte. Deshalb gilt die Ust. Fälligkeit bei Zahlung nur bei Ausgangsrechnungen.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 04287.html
Die Idee der Ist-Versteuerung ist ja kleinen Unternehmen eine Erleichterung zu bieten, das wäre ja bei der Vorsteuer aber eine Erschwernis wenn man die erst nach Zahlung ziehen dürfte. Deshalb gilt die Ust. Fälligkeit bei Zahlung nur bei Ausgangsrechnungen.
Re: Buchungstag der USt
Na dann muss er halt den 03. als Datum eingeben, dann bucht die Software auch auf Juli.
Re: Buchungstag der USt
Wobei ich den Eindruck hatte, dass die Software das jetzt in diesem "heiligen Ust-Monat" anders macht als sonst ...
Re: Buchungstag der USt
Alles klar. Danke!koshop hat geschrieben: ↑9. Jul 2020 20:22 Die Software hat korrekt gebucht, bei der Vorsteuer ist nämlich das Rechnungsdatum relevant auch bei Ist-Versteuerung. Man darf auch von unbezahlten Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt die Vorsteuer ziehen.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 04287.html
Die Idee der Ist-Versteuerung ist ja kleinen Unternehmen eine Erleichterung zu bieten, das wäre ja bei der Vorsteuer aber eine Erschwernis wenn man die erst nach Zahlung ziehen dürfte. Deshalb gilt die Ust. Fälligkeit bei Zahlung nur bei Ausgangsrechnungen.
Re: Buchungstag der USt
Nur zur Sicherheit: Wer die Juni-Rechnung erst im Juli bekommt, darf unabhängig vom Rechnungsdatum erst im Juli die Vorsteuer ziehen. Der Rechnungserhalt ist unverzichtbare Voraussetzung dafür.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 69541.html
Re: Buchungstag der USt
Interessiert in der Praxis unterjährig aber niemanden... Relevant ist das vor allem am Jahresende und auch da eigentlich nur bei höheren Rechnungen.
Re: Buchungstag der USt
Mag sein, aber die Software hat falsch gebucht und das Rechnungsdatum ist nicht allein ausschlaggebend.
Man muss den Thread ja nicht mit einer Ungenauigkeit beenden, wird vielleicht später über die Suche von irgendwem wieder ausgegraben.
Man muss den Thread ja nicht mit einer Ungenauigkeit beenden, wird vielleicht später über die Suche von irgendwem wieder ausgegraben.
Re: Buchungstag der USt
Die Software hat vermutlich schon richtig gebucht, er hätte aber ganz korrekt das Eingangsdatum der Rechnung eingeben müssen anstatt des Rechnungsdatums.
Re: Buchungstag der USt
Das trifft den vom TE gefragten Umstand aber nicht wirklich. Bei dem verlinkten Urteil geht es um Jahresübergreifende USt.-Verrechnung. Hier kann die USt. bzw. VSt. zusätzlich für die Gewinnermittlung eines Unternehmens eine große Rolle spielen. Anders kann ich mir eine Klage eines Unternehmens diesbezüglich auch nicht vorstellen.fuzzy hat geschrieben: ↑9. Jul 2020 22:14 ...
Nur zur Sicherheit: Wer die Juni-Rechnung erst im Juli bekommt, darf unabhängig vom Rechnungsdatum erst im Juli die Vorsteuer ziehen. Der Rechnungserhalt ist unverzichtbare Voraussetzung dafür.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 69541.html
In Deutschland haben wir die Möglichkeit der IST-Versteuerung nur bei Verkaufsrechnungen. Das soll kleine und mittlere Unternehmen entlasten, weil die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt gezahlt werden muss, wenn der Kunde bezahlt hat. Das verschafft dem Unternehmen etwas Liquidität.
In Österreich ist das soweit ich weiß anders. Da gilt die IST-Versteuerung sowohl für Einkaufs- als auch Verkaufsrechnungen.
Wenn die Rechnung auf den 30.06. ausgestellt ist und am Tag der Umsatzsteuererklärung für den Zeitraum Juni vorliegt, gibt es keinen Grund, die Vorsteuer nicht im Juni zu buchen. Der Sachverhalt ist in der Buchhaltung korrekt abgebildet und die Kontrollfunktion der Rechnung ist gewährleistet.
Re: Buchungstag der USt
Doch, es gibt einen Grund, es ist nämlich illegal (§ 15 Abs. 1 Satz 1 UStG).
Da können wir noch dreimal im Kreis über Sinn und Unsinn diskutieren, Fakt ist, dass ich die Vorsteuer für eine Rechnung, die ich im Juli erhalte, nicht im Juni ziehen darf. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.
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Re: Buchungstag der USt
Hallo zusammen,
genau so ist es, auch bei der Ist-Besteuerung kommt es auf die Zahlung nicht an, es muss aber zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Bedeutet, erhält man via Post eine Rechnung vom 30.06.2020 am 2.7. kann man die Vorsteuer erst im Juli ziehen, erhält man die Rechnung via Mail noch am 30.06. dann im Juni. Das ist gerade zum Jahreswechsel immer ein Streitthema in der Betriebsprüfung da die Oberschlaumeier teilweise Rechnungen später auf den 31.12. datieren und diese dann per Post verschicken. Dummerweise ist dass auch noch wenn es ganz blöd läuft Urkundenfälschung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung da eben das Rechnungsdatum das Datum ist wann das Dokument erstellt worden ist. Da sich der Steuersatz nach der Leistung richtet ist dies natürlich mit 19% korrekt.
genau so ist es, auch bei der Ist-Besteuerung kommt es auf die Zahlung nicht an, es muss aber zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Bedeutet, erhält man via Post eine Rechnung vom 30.06.2020 am 2.7. kann man die Vorsteuer erst im Juli ziehen, erhält man die Rechnung via Mail noch am 30.06. dann im Juni. Das ist gerade zum Jahreswechsel immer ein Streitthema in der Betriebsprüfung da die Oberschlaumeier teilweise Rechnungen später auf den 31.12. datieren und diese dann per Post verschicken. Dummerweise ist dass auch noch wenn es ganz blöd läuft Urkundenfälschung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung da eben das Rechnungsdatum das Datum ist wann das Dokument erstellt worden ist. Da sich der Steuersatz nach der Leistung richtet ist dies natürlich mit 19% korrekt.
Re: Buchungstag der USt
OT:
Also ich würde nicht mit einem FOCUS-Siegel werben, das absolut nichts Wert ist. Naja, einen Wert hat das schon. Einen Gegenwert, den sich Focus einstreicht.
Siehe z.B. https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a ... g-100.html
Beispiel Top Ärzte, genauso wird es aber mit Top Steuerberatern, Top Rechtsanwälten und Top Prostituierten ablaufen.
Also ich würde nicht mit einem FOCUS-Siegel werben, das absolut nichts Wert ist. Naja, einen Wert hat das schon. Einen Gegenwert, den sich Focus einstreicht.
Siehe z.B. https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a ... g-100.html
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Re: Buchungstag der USt
Ich kenne mich jetzt nicht so aus bei „Top Prostituierte“, könnte aber bestimmt ein Auflagenrenner bei Focus werden. Ich hatte auch bei dem Alias kurz über ne Eule nachgedacht, naja .... hatte mich dann doch spontan umentschieden.
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