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Säumniszuschläge vermeiden: HEUTE Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

Verfasst: 26. Mär 2020 12:24
von fossi
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich

Wenn ein Unternehmen in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten gerät, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, dem Unternehmen finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ersthafte Zahlungsschwierigkeiten hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche Schwierigkeiten geraten würde. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.

Wichtig: Das muss HEUTE noch passieren!

Bis spätestens Donnerstag, den 26. März, müssen sich betroffene Unternehmen formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Es ist eine Stundung für die Monate März und April möglich.


Weitere Infos und Musteranträge dazu gibts z.B. bei der IHK Nürnberg:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona- ... uszahlung/

Re: Säumniszuschläge vermeiden: HEUTE Sozialversucherungsbeiträge stunden lassen

Verfasst: 26. Mär 2020 14:12
von regalboy
Wie sieht es aus, die Krankenkassen haben ja schon die Einzüge initiiert.

Könnten die dann von den Krankenassen wieder bei der Bank zurückgezogen weren?

Oder wird es darauf hinauslaufen, dass man nach dem Anschreiben der Krankenkassen dann die Abbuchungen zurückbuchen muss?

Re: Säumniszuschläge vermeiden: HEUTE Sozialversucherungsbeiträge stunden lassen

Verfasst: 26. Mär 2020 16:12
von AndreM93
Titel: Sozialversucherung :-)

Re: Säumniszuschläge vermeiden: HEUTE Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

Verfasst: 26. Mär 2020 19:43
von fossi
Korrigiert. :)