Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Wuehler
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Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage die mich beschäftigt.

Wollte den Shop eventuell ausweiten und auch im EU-Ausland einkaufen.
Wie macht ihr das mit der Umsatzsteuer? Gibt es da beim zurück holen aus den jeweiligen Ländern Probleme?

Oder müssen da Anträge gestellt werden?
Bisher bin ich da noch sehr unwissend, einzige was ich gelesen habe, dass es wohl digitalisiert wurde aber nicht in jedem Land einfach möglich ist.

Wie sind eure Erfahrungen?


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koshop
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

Beantrage eine UST-ID und kauf einfach umsatzsteuerfrei ein.
Wuehler
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

koshop hat geschrieben: 15. Jun 2019 19:54 Beantrage eine UST-ID und kauf einfach umsatzsteuerfrei ein.
Die ist beantragt. Dennoch die Frage wie das mit Rechnungen mit Umsatzsteuer abläuft.
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Petra.
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

Du gibst dem Händler, bei dem Du einkaufst, Deine UID bei Bestellung an und er liefert Dir die Ware dann direkt netto ohne Umsatzsteuer. In der Buchhaltung buchst Du die Rechnung dann statt auf 3400 Wareneingang 19 % auf 3425 EG-Erwerb 19 %.
Viele Grüße
Petra
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fonprofi
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

@wuehler
Am besten belegst du mal einen Grundkurs Buchhaltung bei der VHS.
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koshop
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

https://de.wikipedia.org/wiki/Innergeme ... utschland)

Im Prinzip läuft das so: Du kaufst ein und musst an den Lieferanten keine Umsatzsteuer zahlen sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. In deiner Buchhaltung berechnest du dir dann die Umsatzsteuer selbst und ziehst sie im gleichen Moment als Vorsteuer wieder ab. Buchhalterisch ist das für dich ein Nullsummenspiel, muss aber trotzdem so gemacht werden. Jedes Buchhaltungsprogramm das sein Geld wert ist, macht das aber mit Hilfe der Buchungsautomatik automatisch sofern du das richtige Konto bebuchst.
Wuehler
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

fonprofi hat geschrieben: 15. Jun 2019 21:11 @wuehler
Am besten belegst du mal einen Grundkurs Buchhaltung bei der VHS.
Dachte ich bin hier falsch, um mir idiotische Antworten anzuhören.

Ich weiß selbst, dass ich mit Umsatzsteuer-ID ohne Umsatzsteuer im Ausland einkaufen kann.
Nicht immer ist das für mich möglich und das hat seine Gründe, die ich jetzt nicht weiter ausrollen möchte.

Daher die Frage nach dem zurück holen der Steuer.
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Kaluna
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

Wuehler hat geschrieben: 25. Jun 2019 09:35
fonprofi hat geschrieben: 15. Jun 2019 21:11 @wuehler
Am besten belegst du mal einen Grundkurs Buchhaltung bei der VHS.
Dachte ich bin hier falsch, um mir idiotische Antworten anzuhören.
Wenn du deine Frage vernünftig stellen und alle benötigten Infos geben würdest, müsste man nicht davon ausgehen, dass dir grundlegende Kenntnisse fehlen - den Satz von Fonprofi hast du dir also redlich verdient, da kannst du dir eine solche idiotische Antwort (um mal bei deiner Wortwahl zu bleiben) getrost sparen.
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koshop
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

Nicht immer ist das für mich möglich und das hat seine Gründe, die ich jetzt nicht weiter ausrollen möchte.
Na dann sag doch gleich, dass du einkaufen willst, ohne deine Unternehmereigenschaft zu offenbaren und deshalb Rechnungen aus dem Ausland mit ausgewiesener Vorsteuer hast.

Dann musst du dir die Vorsteuer über das Bundeszentralamt für Steuern zurückholen.
http://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsat ... _node.html
Wuehler
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

koshop hat geschrieben: 25. Jun 2019 10:11
Nicht immer ist das für mich möglich und das hat seine Gründe, die ich jetzt nicht weiter ausrollen möchte.
Na dann sag doch gleich, dass du einkaufen willst, ohne deine Unternehmereigenschaft zu offenbaren und deshalb Rechnungen aus dem Ausland mit ausgewiesener Vorsteuer hast.

Dann musst du dir die Vorsteuer über das Bundeszentralamt für Steuern zurückholen.
http://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsat ... _node.html
Nein, das ist nicht der Grund...
Verstehe sowieso nicht, wieso immer Gründe genannt werden müssen, damit einem auf manche Fragen Antwort gegeben werden.

Aber vielen Dank für den Link. Damit ist alles geklärt und lässt sich anscheinend auch unkompliziert abwickeln.
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koshop
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen



Nein, das ist nicht der Grund...
Verstehe sowieso nicht, wieso immer Gründe genannt werden müssen, damit einem auf manche Fragen Antwort gegeben werde
Weil es beim Verständnis der Frage hilft. Wenn du Unternehmer bist und dein Lieferant ist Unternehmer dann gibt es eigentlich normalerweise keinen Grund keine innergemeinschaftliche Lieferung zu machen, also wird dir hier wie geschehen jeder raten eine UST-ID zu beantragen und eine innergemeinschaftliche Lieferung zu machen.

Hättest du deine Frage ausführlicher formuliert, dann hätte ich dir den Link vor 10 Tagen schon gepostet.
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

Unkompliziert? Also einfacher wäre ja wohl die Angabe der UST-ID-Nr. und gut ist.....
Von der Dauer der Laufzeit ganz zu schweigen.
Manchmal geht es auch schneller, wenn man im Ausland 1-2 Verkäufe getätigt hat..... *dummdiedumm* dann ist auch die 400 Euro Grenze weg. Man hat halt nur das Gedriss mit der Registrierung....
regalboy
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Re: Umsatzsteuer von Lieferungen aus dem Ausland zurück holen

koshop hat geschrieben: 25. Jun 2019 12:28


Nein, das ist nicht der Grund...
Verstehe sowieso nicht, wieso immer Gründe genannt werden müssen, damit einem auf manche Fragen Antwort gegeben werde
Weil es beim Verständnis der Frage hilft. Wenn du Unternehmer bist und dein Lieferant ist Unternehmer dann gibt es eigentlich normalerweise keinen Grund keine innergemeinschaftliche Lieferung zu machen, also wird dir hier wie geschehen jeder raten eine UST-ID zu beantragen und eine innergemeinschaftliche Lieferung zu machen.

Hättest du deine Frage ausführlicher formuliert, dann hätte ich dir den Link vor 10 Tagen schon gepostet.
Gründe:
- ausländischer Unternehmer hat keine europäische Umsatzsteueridentnummer
- ausländischer Unternehmer verkauft im Laden "Aldi" oder Tankstelle, etc.. Kann / will also für die Laufkundschaft keine umsatzsteuerfreie Lieferung machen - müsste sich ja auch nach der Ausfuhr die Ausfuhr bestätigen lassen
- ausländischer Unternehmer hat einfach keinen Bock darauf (wird ja hier u.a. auch den deutschen Händlern geraten, bei denen ein Ausländer im Shop / Ebay / Amaxxn einkauft und dann die umsatuzsteuerfreie Lieferung fordert
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