Steuerfreie Lieferung in die USA?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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jupp
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Steuerfreie Lieferung in die USA?

Ich habe aktuell ein Paket an einen Kunden in den USA i. H v. 420,- USD.
VK war über eBay.com, Versand über einen simplen auf DHL.de gekauften Paketschein.
Würde natürlich gerne bei der Rechnung die 19% USt sparen.

Wie kann ich in diesem Fall nachweisen, dass der Empfänger ein "Drittländer" war und entsprechend 420 USD = netto liefern.


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roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Es gibt hier keine bestimmte Vorgabe wie das zu dokumentieren ist.

Minimalvariante: Ein interner Vermerk dass es versendet wurde
Maximalvariante: Paketscheinkopie archivieren, Aufgabebeleg archivieren, endgültigen Trackingverlauf archivieren plus beglaubigte Unterschrift von 3 Zeugen dass alles wirklich so war :-)

Je mehr Du dokumentiert, desto mehr Zeit benötigst Du dafür. Einen pingeligen Prüfer wirst Du damit sicher beeindrucken.

So mache ich es wenn mich in 3 Jahren bei der Prüfung jemand fragt wie das bei Rechnung 123456 war:
In der WaWi ist die Lieferadresse gespeichert. Zusätzlich ist dort die Versandmethode (z.B. stinknormaler Brief, oder DHL mit Trackingnummer etc.) hinterlegt.
Das sehe ich mal als genug an.
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

In Deutschland ist das anders....
Da muß die Ausfuhr dokumentirert werden (Umsatzsteuerdurchführungsverordnung)....

Die IHK hat eine ganz nette Zusammenfassung geschrieben.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht ... eferungen/
regalboy
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Auf Rechnungskopierückseite den Trackingverlauf bis zum Empfänger kopieren und dann in Ordner "Nachweise Steuerfreie Lieferungen" abheften.
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Dog-Toy hat geschrieben:In Deutschland ist das anders.... /
Ich meine aber definitiv Deutschland!

Die von Dir verlinkte Seite zielt in erster Linie auf "richtige" Ausfuhren ab, daher über 1.000 Euro und über das ATLAS-System angemeldet.
Also Dinge die zu 99% für uns Onlinehändler bei Endkundenlieferungen keine Relevanz haben.
In "unseren" Fällen sind die Nachweispflichten dann deutlich entspannter.

Kann man hier nachlesen:
https://www.jurion.de/gesetze/ustae/6.9./" onclick="window.open(this.href);return false;

Wie ich schon sagte: Man kann sich extrem viele Belege aufheben, Trackingverläufte ausdrucken und noch viel mehr. Aber nicht alles davon ist verpflichtend.
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jupp
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Vielen Dank für die Hinweise.
Richtig, wir brauchen die (harte) Variante für Deutschland. Und evtl. eine, die einer Prüfung stand hält.
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

jupp hat geschrieben:Vielen Dank für die Hinweise.
Richtig, wir brauchen die (harte) Variante für Deutschland. Und evtl. eine, die einer Prüfung stand hält.
Es war hier immer nur die Rede von Deutschland.

Du brauchst keine "harte" Variante, die brauchst eine Variante die den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.

Klar, Du kannst über die Erfordernisse hinaus frewillig auch noch zusätzliche Sachen dokumentieren, nötig ist es halt nicht.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Du eine halbwegs gut organisierte Buchhaltung und Rechnungswesen hast, wirst die nötige Dokumentation automatisch haben, brauchst also keine weitere machen.
Denn die Rechnung an den Kunden sowie die Lieferadresse wirst ja in X Jahren (bei einer Prüfung) hoffentlich auch noch vorweisen können. Und wie Du verschickt hast, wirst aus Deinen Unterlagen auch ableiten können.
Also wäre alles da ...
regalboy
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

roman hat geschrieben:....
Denn die Rechnung an den Kunden sowie die Lieferadresse wirst ja in X Jahren (bei einer Prüfung) hoffentlich auch noch vorweisen können. Und wie Du verschickt hast, wirst aus Deinen Unterlagen auch ableiten können.
Also wäre alles da ...
Du musst meiner bescheidenen Meinung nach nicht nur das Versandunternehmen und den Sendungsnummer nachweisen, sondern auch dass die Ware das Ausland erhalten hat......

Und das geht in der Regel nicht einfach so aus den Standard Unterlagen hervor.
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

regalboy hat geschrieben:Du musst meiner bescheidenen Meinung nach nicht nur das Versandunternehmen und den Sendungsnummer nachweisen, sondern auch dass die Ware das Ausland erhalten hat......
Irgendwie habe ich das Gefühl dass hier ausfuhrbestätigungspflichtige Sendungen (z.B. verschickt man eine teure Maschine für X-Tausend Euro per Spedition) mit dem verwechselt werden was der TE angefragt hat.
Und der TE hat einen kleinpreisigen (also unter 1.000 Euro) Postversand angefragt.

Sowas darf sogar per Brief, ganz ohne Tracking oder Aufgabebeleg verschickt werden. Es ist bloß intern die Versendung festzuhalten (z.B. in dem man in der WaWi festhält: "Versandt am 25.4.2018 per Postbrief").
Bei Paketen sollte irgendein Dokument (Aufgabequittung, Paketscheinduplikat, Sammel-Einlieferungsliste etc.) aufgehoben werden. Aber üblicherweise sind das ohnehin Dinge die jeder von uns 10 Jahre lang aufhebt.

Einfach den Erlass lesen den ich oben verlinkt habe.
Im Internet findet man viele weitere Seiten (IHK) auf denen das auch weniger "amtsdeutsch" formuliert wurde.

Ich zwinge ja niemanden dass er keine Trackingverläufe mehr ausdruckt. Einem Prüfer - falls er danach fragt - wird es sicher gefallen. Aber zwingend nötig ist es in solchen Fällen halt nicht.
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Nun beim Postversand sollte man den Anwendungserlass zur Rate ziehen....
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... nFile&v=37
Postversand - Seite 326
Bild

Und... Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen sind bei Prüfern beliebte Themen...
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Dog-Toy hat geschrieben:Nun beim Postversand sollte man den Anwendungserlass zur Rate ziehen....
Wobei es nahe liegt dass mit der Begrifflichkeit "Postsendung - Pakete oder Päckchen" alle Paketdienste gemeint sind die solche Leistungen anbieten. Wenn das nur für DHL gelten würde, sollte es ja ausdrücklich dabeistehen.

Bei den Briefen steht ja auch bloß "Briefversand" dabei, daher nicht auf ein bestimmtes Briefunternehmen bezogen.
qds1
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Wir dürfen öfter in Drittländer versenden.
Bei unserer 'Expansion' haben wir sowohl die IHK, als auch unseren Steuerberater konsultiert.

Sie bestehen auf einen Ausdruck der Sendungsverfolgung. In dieser muss zumindest stehen, dass die Sendung im Drittländer angekommen ist. Glücklicherweise können wir aus unserem System alle Nettorechnungen rausfiltern. Dann den Link angeklickt und ausgedruckt.

Das genügt unseren Behörden.
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

qds1 hat geschrieben:Bei unserer 'Expansion' haben wir sowohl die IHK, als auch unseren Steuerberater konsultiert.
Sie bestehen auf einen Ausdruck der Sendungsverfolgung.
Ich würde in so einem Fall den Steuerberater mal fragen warum er mir einen Zusatzaufwand empfiehlt der gar nicht notwendig ist.

Ein Steuerberater kostet eine Stange Geld und sollte im Gegenzug helfen Geld und Aufwand zu sparen, und nicht zusätzlichen unnötigen Aufwand zu produzieren.
Wenn der alle Exporte über einen Kamm schert (ganz egal ob eine Ausfuhrbestätigung nötig ist oder nicht) fragt man sich warum er sich nicht erkundigt. Auch die IHK und andere Institutionen haben auf ihren Webseiten den Erlass der besagt dass für Brief- und Paketversand keine zusätzlichen Nachweise zu führen sind (sondern es reicht den Paketschein aufzuheben oder bei Briefen eine interne Versandliste zu führen).
qds1
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Da bin ich völlig bei dir, roman.

Allerdings ist unser SB da nicht wirklich schuld. Unsere IHK hat sogar ein Seminar zum Export veranstaltet, an dem ich teilgenommen habe. Dort habe ich nochmals nachgefragt. Die Argumentation: Ein Einlieferungsbeleg ist kein Ausfuhrbeleg. Genau das, was regalboy gesagt hat: Wir müssen nachweisen, dass die Sendung im Drittland angekommen ist. Das ist entweder mit einem Zollausgangsvermerk (bei angemeldeten Sendungen) oder der Sendungsverfolgung der Fall.

Ich rege mich ja auch über den zusätzlichen Aufwand auf. Den müssen wir dann eben mit einpreisen (brutto Deutschland = netto Ausland z.B.)

Alternativ hat man uns angeboten alles über ATLAS anzumelden, was noch mehr Aufwand wäre...
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

qds1 hat geschrieben:Die Argumentation: Ein Einlieferungsbeleg ist kein Ausfuhrbeleg.
Das ist natürlich korrekt.
Aber es ist ja schwarz auf weiß geregelt dass es für Brief- und Postversand mit geringem Wert eine Ausnahme gibt und man hier keinen Ausfuhrbeleg braucht.

Export läuft ja zu 99% anders ab als wir Onlinehändler es kennen: Es wird per Spedition geschickt, mit Ausfuhrbescheinigung, Frachtbrief, Zollamt und allem pi-pa-po.
So läuft das ja in der "großen" Wirtschaft ab, und das ist auch gemeint wenn im Radio wiedermal kommt "Deutschland ist Exportweltmeister". Die meinen wenn Firma A in Deutschland an Firma B in Japan z.B. eine Industriemaschine liefert. Die meinen nicht wenn der Franzi aus dem Sellerforum an einen Privatkunden in der Schweiz einen Kratzbaum für seine Katze liefert ;-)
Deswegen gibt es in solchen Export-Betrieben auch eine eigene Abteilung die sich nur um den sehr anspruchsvollen Papierkram des Exports kümmert.

Aber das was wir hier machen ist doch ganz was anderes:
Wenn man kleinpreisige Sendungen (1.000 Euro) per Brief oder Paket verschickt ist man von diesen Pflichten weitgehend entbunden und man braucht keine Exportanmeldung über das ATLAS-System machen und man braucht auch keine Ausfuhrbestätigung, da es eine solche im Brief- und Paketbereich nicht wirklich gibt (ein Trackingausdruck ist übrigens auch keine Ausfuhrbestätigung).

Damit auch solche Kleinstgeschäfte rentabel möglich sind, hat halt irgendein netter und realitätsnaher Beamter/Politiker entschieden dass es für solche Geschäfte reicht wenn man den Versand dokumentiert (bei normalen Briefen z.b. mit interner Versanddokumentation oder bei Paketen in dem man die Versandunterlagen, also Einlieferungsliste oder Paketaufgabeschein, aufbewahrt)
qds1 hat geschrieben:Genau das, was regalboy gesagt hat: Wir müssen nachweisen, dass die Sendung im Drittland angekommen ist.
Eben nicht.
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hkhk
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

roman hat geschrieben: Damit auch solche Kleinstgeschäfte rentabel möglich sind, hat halt irgendein netter und realitätsnaher Beamter/Politiker entschieden dass es für solche Geschäfte reicht wenn man den Versand dokumentiert (bei normalen Briefen z.b. mit interner Versanddokumentation oder bei Paketen in dem man die Versandunterlagen, also Einlieferungsliste oder Paketaufgabeschein, aufbewahrt)
Bei meiner letzten Umsatzsteuerprüfung wollte der Finanzbeamte auch keinerlei Belege für die verkauften Waren außerhalb der EU sehen. Ihm reichte die Liste mit Angabe der Lieferadresse.

Ob das andere Finanzämter anders handhaben weiß ich natürlich nicht.
Meine Warenkörbe liegen preislich deutlich unter 1000 EUR.
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qds1
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

Wie gesagt, roman, ich bin da ganz bei dir! Mich müsstest du da nicht überzeugen saufen
Eine Sendungsverfolgung ist auch kein Ausfuhrbeleg, korrekt.

Mich nervt es auch, dass die IHK darauf besteht.

Unsere Ware liegt auch deutlich unter 1000€, über 1000 haben wir vielleicht 3x im Jahr. Die melden wir dann auch an, logisch.

Aber naja, es gibt Länder, da muss jede Ausfuhr angemeldet werden, auch eine für 5€...
roman
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Re: Steuerfreie Lieferung in die USA?

hkhk hat geschrieben:Bei meiner letzten Umsatzsteuerprüfung wollte der Finanzbeamte auch keinerlei Belege für die verkauften Waren außerhalb der EU sehen. Ihm reichte die Liste mit Angabe der Lieferadresse
Wir verschicken relativ viel ins Nicht-EU-Ausland, wohl eine geringe 4-stellige Sendungsanzahl pro Jahr.

Hatte bislang erst 1x eine vollständige Steueraußenprüfung, da war das ganze nichtmal ein Thema. Es gibt ja soviele Themen in einem Betrieb die man prüfen könnte, da muß sich ein Prüfer halt auf ein paar "Steckenpferde" beschränken.
Aber darauf verlassen kann man sich nicht, und sollte daher trotzdem die nötigen Nachweise aufheben!

- Bei Einschreiben und Paketen die wir am Postamt einliefern: Wir heben die Post-Übernahmequittung auf, denn darauf ist das Zielland angegeben, und anhand der Sendungsnummern kann man einen WaWi-Eintrag mit der entsprechenden Übernahmequittung verbinden
- Bei Paketen die abgeholt werden: Wir heben die Einlieferliste auf, auch darauf ist das Zielland zu sehen. Zusätzlich gibt es ja noch die Rechnung vom Paketdienst, die hebt man ja sowieso auf
- Bei stinknormalen Briefen: Wir tragen alle Briefe in eine interne Versandliste ein und übertragen das auch in die WaWi, auch hier ist daher der Versand dokumentiert

Damit sollten auch deutsche Anforderungen (über-)erfüllt sein.

WICHTIG: Listen der Paketdienste etc. sollte man auf Papier aufheben oder zumindest lokal abspeichern. Denn ob die Listen dann nach X-Jahren, wenn der Prüfer im Büro im Nacken sitzt, dann im System vom Paketdienst noch abrufbar sind, ist fraglich!
qds1 hat geschrieben:Mich nervt es auch, dass die IHK darauf besteht.
Die IHK ist doch eine Serviceorganisation die Dir das Leben mit Beratung erleichern soll (*ggg*).
Die haben doch nichts damit zu tun wie Du Deine Finanznachweise organisierst.
Das ist lediglich ein Thema zwischen Dir und dem Finanzamt.
qds1 hat geschrieben:Aber naja, es gibt Länder, da muss jede Ausfuhr angemeldet werden, auch eine für 5€...
Du meinst die Embargoländer?
Die sind jetzt eh nicht grade wahnsinnig gute Kunden ;-)
Hatte bislang noch keine Bestellung aus Nordkorea, schon gar nicht von Dual Use-Produkten.
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