Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meldung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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regalboy
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Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meldung

Hallo,

wenn im März eine Innergemeinschaftliche Lieferung von Deutschland in ein EU-Ausland erfolgt, aber die Rechnung hierzu erst (mit Angabe des Lieferdatum im März) im April geschrieben wird, für welchen Monat teilt man dann dem Finanzamt die Lieferung mit?

- im Liefermonat
- oder im Rechnungsmonat?

Vielen Dank

Johannes


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roman
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

Ich bin der Meinung im Liefermonat.

Kann man aber sicher ohne gröbere Probleme ergoogeln.

Unterjährige Fehler machen beim Finanzamt aber erfahrungsgemäß niemanden großes Kopfzerbrechen.
Innerhalb eines ganzen Kalenderjahres sollte man aber möglichst korrekt sein.
qds1
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

Sollten die Rechnungen nicht grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt werden, sofern es sich um Warenlieferung handelt und keine Dienstleistung ist, die vor der Rechnungsstellung erbracht wird?

Ansonsten sehe ich das genauso, wie roman: Leistung wurde im März erbracht, Zahlung wurde im März getätigt also würde ich das im März verbuchen.
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fonprofi
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

Orgamax erstellt die ZM bei EÜR in den Monat in dem das Geld fliesst nei Istversteuerung.
Habs eben mal im Testkonto geprüft.
roman
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

@fonprofi
Ich mache das auch so, denn unsere self-made Wawi ist auf Istbesteuerung ausgelegt, und ich habe nicht wirklich eine große Notwendigkeit gesehen das umzuprogramiieren, da wir nur wenige Fälle haben die auf diese Weise über die Jahresgrenze drüberrutschen. Nichtmal über die Monatsgrenze rutscht allzuviel rüber, aber diese ist - in der Praxis - eh egal.
Hatte vom Finanzamt schon öfters Auskunftsansuchen weil meine Meldungen so gar nicht mit denen meiner Lieferanten zusammenstimmten (meine Lieferanten vergessen gerne die Meldung), und da habe ich gesehen dass das Finanzamt eigentlich nur mit Jahreszahlen arbeitet (die haben mir damals Screenshots aus deren EU-Datenbank geschickt). Unterjährige Abweichungen waren denen - zumindest in meinem Fall - komplett egal.

Ich bin aber trotzdem der Meinung dass das nicht korrekt ist. Ob man Ist- oder Sollversteuerung macht, sollte für die IGL-Meldung keine Relevanz haben (zumindestens habe ich das vor Jahren mal so recherchiert).
Erklärt werden sollte zum Lieferzeitpunkt, nicht zum Rechnungszeitpunkt und nicht zum Zahlungszeitpunkt.

@qds1
In manchen Branchen ist es sehr üblich dass Rechnungen (viele) Monate später gestellt werden.
theobro
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

https://www.haufe.de/finance/steuern-fi ... 48466.html
Unternehmer müssen ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen für den Meldezeitraum erklären, in dem die Rechnung für die innergemeinschaftliche Warenlieferung ausgestellt wird, spätestens jedoch am Ende des Monats, der auf den Monat der Ausführung der Lieferung folgt.
So weit ich mich erinnere, wird auch automatisch geprüft, ob die Summe der ZM Meldung mit der Umsatzsteuervoranmeldung für den gleichen Zeitraum übereinstimmt. Da hatten wir nämlich schonmal die Aufforderung eine Korrektur für die ZM einzureichen, weil diese nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung übereinstimmte.
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fonprofi
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

theobro hat geschrieben:...wird auch automatisch geprüft, ob die Summe der ZM Meldung mit der Umsatzsteuervoranmeldung für den gleichen Zeitraum übereinstimmt.
bei Istversteuerung ist die Umsatzsteuer bei offener Rechnung noch nicht erfasst, also wäre eine ZM falsch wenn sie eine Lieferung erfassen würde. Oder?
theobro
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Re: Innergemeinschaftliche Lieferung - in welchem Monat Meld

fonprofi hat geschrieben: bei Istversteuerung ist die Umsatzsteuer bei offener Rechnung noch nicht erfasst, also wäre eine ZM falsch wenn sie eine Lieferung erfassen würde. Oder?
Zumindest käme dann eine Nachfrage. Laut dem Haufe Artikel müsste ja auch eine ZM gehen, ohne Rechnung im gleichen Monat, denn die Rechnung könnte ja auch mehr als einen Monat später gestellt werden.
Bei Abweichung sind wir in der Vergangenheit immer angeschrieben worden. Allerdings war dann bei uns auch immer ein Fehler in der ZM. Ansonsten müsste ja ein Hinweis auf das abweichende Rechnungsdatum die Sache erledigen.
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