"Jahresprovision" - korrekte steuerliche Bezeichnung

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"Jahresprovision" - korrekte steuerliche Bezeichnung

Hallo,

wie muß eine Provison am Jahresende (z.B. bei Erreichen eines bestimmten Jahreumsatzes) steuerlich korrekt bezeichnet werden?

Danke und Grüße aus der klirrenden Kälte der Schwäbischen Alb


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Re: "Jahresprovision" - korrekte steuerliche Bezeichnung

Steuerlich ist das egal, wie man es nennt. In den meisten Kontenrahmen heißt das dann z.B. Erhaltene Boni 19%. Unternehmer bezeichnen sowas untereinander als Rückvergütung. Wenn du mit "steuerlich" die Formerfordernisse meinst: Auf der Rechnung muss m.W.n. "Gutschrift" stehen und es muss die Steuernummer oder USTID des Empfängers angegeben sein.
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