Portokauf bei der Post - keine Quittung bekommen. Was tun?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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xullu
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Portokauf bei der Post - keine Quittung bekommen. Was tun?

Ich habe gestern mal wieder Briefmarken kaufen müssen.
Ausser dem Beleg für die EC Zahlung habe ich keine Quittung über die eigentlichen Briefmarken bekommen.
Die wird später ausgespuckt oder das Ding zickt.
Also bin ich heute morgen nochmal hin. Aussage "Können wir nichts bei machen"
Bin natürlich angefressen.

Was soll ich da machen? Die Lastschrift zurück holen und dehnen die Briefmarken auf den Tisch schmeißen,damit die sich drum kümmern? Neue kann ich ja überall anders holen.


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Rotzeplom
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Re: Portokauf bei der Post - keine Quittung bekommen. Was tu

Hau es doch als Einkauf-Porto (umsatzsteuerfrei) in die Kasse.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Buchprüfer deswegen rumzickt. Schon gar nicht wenn Du den Zahlbeleg hast und sonst alles korrekt ist.
Oder brauchst Du die Quittung für was anderes?
xullu
Beiträge: 190
Registriert: 17. Okt 2007 14:18

Re: Portokauf bei der Post - keine Quittung bekommen. Was tu

Kasse geht ja schlecht wenn es per EC Karte bezahlt wurde.
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KaterManfred
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Re: Portokauf bei der Post - keine Quittung bekommen. Was tu

Stichwort: Eigenbeleg. Du schreibt - z.B. auf einen Notzzettel, warum Du keine Quittung bekommen hast und hängst das zum Auszug der EC-Zahlung.

Beim Porto fällt eh keine Umsatzsteuer an. Bei anderen Eigenbelegen (die in geringem Rahmen durchaus legitim sind) musst Du beachten, daß Du keine Steuer draus ziehen darfst.
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Grüßle vom Kater
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koshop
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Re: Portokauf bei der Post - keine Quittung bekommen. Was tu

Ist doch gar kein Problem. Einfach einen Eigenbeleg ausstellen. Briefmarken sind sowieso umsatzsteuerfrei, d.h. Vorsteuer kannst du so oder so nicht ziehen. Und für den Abzug als Betriebsausgabe brauchst du keine Rechnung, da reicht auch dein Eigenbeleg in Verbindung mit der Abbuchung vom Konto.

Grundsätzlich ist es so, dass die ganzen Vorschriften zur Rechnungslegung dem Umsatzsteuerrecht entstammen. D.h. alles was dir flöten geht wenn du keine Rechnung hast ist die Vorsteuer. Der Abzug als Betriebsausgabe ist trotzdem möglich, insbesondere dann wenn du eine Zahlung nachweisen kannst durch den Kontoauszug.
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