Ein Freund von mir hat ein paar Dinge als privater Verkäufer auf Ebay verkauft.
Er hat jedoch stets vergessen in seinen Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass er als privater Verkäufer kein Widerrufs-/Rückgaberecht, Gewährleistung oder Ähnliches einräumt.
Jetzt macht er sich einen Kopf wg. Abmahnungen. Kann ihm das schlimmstenfalls wirklich passieren?
Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
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Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Was soll denn da schlimmstenfalls passieren? Wenn es wirklich Privatverkäufe waren...
Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Er ist defintiv privater Verkäufer.
Aber hätte er nicht die Pflicht gehabt sich klar bzgl. Widerrufsrecht, Gewährleistung usw. zu äußern?
Hat er nicht gemacht. Jetzt sorgt er sich und hat Angst vor Abmahnung.
Aber hätte er nicht die Pflicht gehabt sich klar bzgl. Widerrufsrecht, Gewährleistung usw. zu äußern?
Hat er nicht gemacht. Jetzt sorgt er sich und hat Angst vor Abmahnung.
Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Die Sorge vor Abmahnungen ist unberechtigt. Ansonsten gilt in solchen Fällen immer der oberste Grundsatz: Locker durch die Hosenträger weiteratmen - alles wird gut!
Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Als Privater brauch er diesbezüglich keine Abmahnung zu befürchten. Es ist ja nicht seine Pflicht, solche Angaben zu machen. Dennoch hat er ein Problem: er hat jetzt die evtl. Gewährleistung an der Backe, wenn er die nicht ausgeschlossen hat.
Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Danke Euch für die klaren Aussagen. Ich werde ihm ein paar Hosenträger schenken + ein paar Kirschkerne
- brixmaster
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Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Allerdings kann es dann passieren, das der Käufer dann bei einem Garantie/Gewährleistung -falle diese bei ihm einfordert.
Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
Hallo,
kennt jemand eine aktuelle Belehrung, mit der man die Gewährleistung wirksam ausschließen kann?
Ist es immer noch richtig, dass ein Gesamt-Ausschluss nichtig ist, da bestimmte Gewährleistungen wohl nicht ausgeschlossen werden können?
kennt jemand eine aktuelle Belehrung, mit der man die Gewährleistung wirksam ausschließen kann?
Ist es immer noch richtig, dass ein Gesamt-Ausschluss nichtig ist, da bestimmte Gewährleistungen wohl nicht ausgeschlossen werden können?
Re: Privater Ebayer schließt Widerruf, Gewährleistung nicht aus
"Verkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung"
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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