Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

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Ralf
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

fussel hat geschrieben:Auch mit Nummer musst du als Kleinunternehmer keine USt-Voranmeldung machen.
Der Kleinunternehmer muss die deutsche USt auf den Rechnungsbetrag von eBay/Amazon entrichten. Wann und in welcher Form sollte dies deiner Meinung nach geschehen?


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al-k-seltzer
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

fussel hat geschrieben:Auch mit Nummer musst du als Kleinunternehmer keine USt-Voranmeldung machen.
Doch.
Die Angaben unter "B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§19 Abs. 1 UStG)" (Feld 24 und 25) sind erforderlich. Auch ohne UStID.
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fussel
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Als Kleinunternehmer gibt man keine mtl. oder 1/4jährliche Erklärung ab.
al-k-seltzer
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

fussel hat geschrieben:Als Kleinunternehmer gibt man keine mtl. oder 1/4jährliche Erklärung ab.
Die braucht auch nur jährlich zu erfolgen.
Auch unter USt-Pflichtigen gibt es Jahreszahler.
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dance
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Außerdem ist der "normale" Unternehmer zur Angabe seiner UStIdNr verpflichtet.
@Ralf
...ich stimme mit Dir überein, er muss die USt-ID angeben, wenn er eine hat.
Es gibt aber keine Verpflichtung ein USt-ID zu beantragen, wenn man nur in Deutschland ein- und verkauft!

Zitat (Bundeszentralamt für Steuern): Wer als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte, braucht zusätzlich zur Steuernummer eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt- IdNr.).
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Ralf
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Es gibt aber keine Verpflichtung ein USt-ID zu beantragen, wenn man nur in Deutschland ein- und verkauft!
Stimmt. Das sollte ich wissen, da ich bis vor kurzem selbst noch keine hatte. Die UStIdNr ist also kein brauchbares Merkmal für die Erkennung eines Kleinunternehmers, da der "normale" Unternehmer keine haben muss und der Kleinunternehmer eine haben kann.

Ich bleibe aber dabei, dass der Hinweis auf den fehlenden USt-Ausweis im Angebot nicht erforderlich ist.
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piddelpum
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Also ick wees nicht. Der unlautere Wettbewerb ist ja nicht auf Verbraucher beschränkt. Und wenn ich zwischen 2 Lieferanten auswählen muss, dann ist es für mich als kaufendes Unternehmen schon eine wichtige Info, wenn keine USt ausgewiesen wird.

Also wenn der "Kleine" diese Information nicht vorhält, dann hat er schon einen unlauteren Vorteil gegenüber dem der USt abführt und vielleicht 1 Euro teurer ist.

Wäre interessant ob es da OLG Urteile gibt. Aber in so einer Frage könnte es ja dann eh auch wieder unterschiedliche geben...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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fussel
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

fussel hat geschrieben:
Als Kleinunternehmer gibt man keine mtl. oder 1/4jährliche Erklärung ab.
Die braucht auch nur jährlich zu erfolgen.
Auch unter USt-Pflichtigen gibt es Jahreszahler.

Die Rede war von der Voranmeldung. Und die hat ein Kleinunternehmer nicht zu machen. Als Kleinunternehmer macht man nur eine vereinfachte Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung
Ralf
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

piddelpum hat geschrieben:Wäre interessant ob es da OLG Urteile gibt. Aber in so einer Frage könnte es ja dann eh auch wieder unterschiedliche geben...
Ich habe vor einiger Zeit mal etwas in der Thematik recherchiert und überhaupt keine Hinweise auf Gerichtsverfahren gefunden. Nicht einmal Abmahnungen in dieser Richtung scheint es zu geben.
Und ob der "heimliche" Kleinunternehmer tatsächlich einen Vorteil hätte, müsste auf Betreiben eines Konkurrenten erst einmal festgestellt werden. Gegen die Offenlegung spricht das Diskriminierungsverbot.

Auch zum Thema Preisauszeichnung der Kleinunternehmer scheint es keine Entscheidungen zu geben. Abmahnungen wohl schon, aber entweder wurden die geschluckt oder man hat sich geeinigt.
Auch wenn ich die Empfehlung der IHKn für rechtlich falsch halte, hat sich die WBZ immerhin dahingehend geäußert, dass sie gegen die empfohlene Formulierung nicht vorgehen wird.
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MrsBribsy
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Hallo.

Habe gerade im eBay einen Kleinunternehmer gesehen der folgenden Hinweis in seinen Angeboten hatt.
Ich handle nach §19 USTG als Kleinunternehmer. Deshalb bin ich nicht zum gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer berechtigt. Der Preis versteht sich incl. Mwst. und zzgl. der genannten Versandkosten.
Ich denke so wäre es fast korrekt im Angebot angegeben.

Besser wäre vielleicht noch
Ich handle nach §19 USTG als Kleinunternehmer. Deshalb bin ich nicht zum gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer berechtigt. Der Artikelpreis und Versandkosten verstehen sich incl. Mwst.
LG Nataly
Gesperrt

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