Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

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Gisbert

Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Danke an Alle! Aber die Suche zu nutzen hat meist wenig Sinn. Die Einzelfälle sind oft zu unterschiedlich, die Antwortgeber schweifen vom Thema ab.
Für alte Hasen ist so eine Frage sicher nervig. Aber aus den genannten Gründen stellt eine jeder wieder die Frage speziell für seinen Fall.


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al-k-seltzer
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Gisbert hat geschrieben: Als Kleinunternehmer unter 17.500 Euro Umsatz jährlich, enthalten die von mir verkauften Artikel doch keine Mehrwertsteuer! Deswegen wird sie doch auch in meinen Rechnungen nicht ausgewiesen. Wer bitte erhebt den in meinem Fall MwSt?
Niemand erhebt da die MwSt.
Wenn überhaupt, dann von Deinem Lieferanten.
Gisbert hat geschrieben:Ja, das Finanzamt zieht von mir keine MwSt. ein. Ich aber von meinen Kunden doch auch nicht!? :durchdreh: Das würde doch bedeuten, dass ich von meinen Kunden 19% MwSt abzocke, diese aber nicht ans Finanzamt weitergebe. Verstehe ich nicht.
Natürlich gibst Du die nicht weiter. Im Gegenzug kannst Du ja auch keine Vorsteuer ziehen.
Gisbert hat geschrieben:Deshalb muss ich wohl in meinen Artikelbeschreibungen angeben, dass ich Kleinunternehmer bin und keine MwSt erhebe und somit auch nicht auf der Rechnung ausweisen kann?!
Das halte ich nicht für erforderlich, denn unter dem eBay-Angebot steht entweder: "Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. "
oder
"Der angegebene Preis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Wenn Sie Fragen zur ausgewiesenen Mehrwertsteuer haben, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer. Bei internationalen Verkäufen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. "

Je nachdem, wie Du die Einstellungen in Deinem Verkäuferkonto machst. Entweder nach § 19, oder als USt-Pflichtiger.
user-gelöscht

Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

die Frage ist aber schon oben beantwortet worden. Nur weil man hier Phantom-Beiträge aus anderen Foren als Beleg für das Gegenteil aufführt, wird es nicht anders.
Ja, du hast recht: Diese Frage ist schon bis zum Erbrechen hier im Forum ausdiskutiert worden. Jetzt nimm einfach mal einen Rat an und versuch nicht permanent, das in Frage zu stellen. Ansonsten troll dich wieder in deine Phantom-Foren und diskutier dort weiter.
al-k-seltzer
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Gisbert hat geschrieben:Danke an Alle! Aber die Suche zu nutzen hat meist wenig Sinn. Die Einzelfälle sind oft zu unterschiedlich, die Antwortgeber schweifen vom Thema ab.
Deine Fragen betreffen keine Einzelfälle, sondern Grundsätze.
Suche doch mal nach "Kleingewerbe".
Gisbert

Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

@ Ducky: Ich stelle alles in Frage, da meine Angaben auf Ebay ebenfalls von der Konkurrenz in Frage gestellt und ggf. abgemahnt werden.
Hätte ich mich also allein auf die Auskünfte meiner "Phantom-Foren" verlassen, wäre ich nicht gut bedient gewesen. Wenn Du von meinen Fragen genervt bist, dann troll Dich weiter. Das Sellerforum ist für Fragen da und keine Bühne für allwissende Altuser
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skov
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Gisbert hat geschrieben:OK!
Beispiel: möchte einen Artikel für 100,- Euro bei Ebay verkaufen.
Dann schreibe ich also rein: Preis: 100,- Euro inkl. MwSt.
Okay, gut.
Wieso habe ich bloß so viele Beiträge im Kopf die gegenteiliges behaupten????
Welcher Unternehmer ist eigentlich verpflichtet "Exklusive MwSt. zu schreiben?
*seufz*

Nein, Du schreibst nicht rein "incl. Mehrwertsteuer". Du weist auf den Kleinunternehmerstatus hin.
Liebe Grüße

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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Gisbert hat geschrieben:@ Ducky: Ich stelle alles in Frage, da meine Angaben auf Ebay ebenfalls von der Konkurrenz in Frage gestellt und ggf. abgemahnt werden.
Hätte ich mich also allein auf die Auskünfte meiner "Phantom-Foren" verlassen, wäre ich nicht gut bedient gewesen. Wenn Du von meinen Fragen genervt bist, dann troll Dich weiter. Das Sellerforum ist für Fragen da und keine Bühne für allwissende Altuser
Ebenfalls seufz...

Wenn eine Frage aber kompetent beantwortet wird, und man trotzdem weiter nachfragt, und immer wieder weiter nachfragt, und das noch mal hinterfragt, das hinterfragen, dann noch mit Beiträgen aus anderen Foren belegen will - anstatt dann zu sagen: "OK, danke, so werd ich das dann machen" - das nervt dann irgendwann wirklich.
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Kann ja sein, dass ich jetzt durcheinander bin...
Aber wie verhält es sich mit diesem Beitrag:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produk ... nehmer.jsp" target="_blank

Der findet sich bei mehreren IHK mit gleichem Wortlaut.
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skov
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von
Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig
sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf
entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen
hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - http://www.juris.de" target="_blank
- 49 -
So, da steht es doch nun mehr als deutlich - die Umsatzsteuer ist geschuldet, wird aber nicht erhoben. Das kann doch nun so schwer nicht sein. Auch wenn diverse IHK's das anders schreiben. Das ist schlichtweg falsch, denn die ausgewiesenen Preise sind nicht Nettopreise. Dann würde ich als Privatmann nach Möglichkeit ja nur bei Kleinunternehmen kaufen, denn dann müssten die Preise ja rein theoretisch 19% günstiger sein.

Aber die gute Dog-toy wird das sicherlich noch mal gründlichst erklären!
Liebe Grüße

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Gisbert

Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Habe die Infos von der IHK Rhein-Neckar gelesen. Danke für den Link!

Wenn Ihr nun mal meine Anfangsfrage noch mal anschaut:
Als kleingewerblicher Ebayer muss ich folgende Angaben in den Ebay-Angeboten machen:
"Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer wird auf Grund der Befreiung für Kleinunternehmer (gemäß § 19 Abs. 1 UStg) nicht erhoben"
Wo soll ich das einfügen? Im Impressum, der Artikelbeschreibung oder unter die Widerrufsbelehrung? Danke.
und dann die Antwort von Fussel:
Falsch. Sie wird lediglich in deinen Rechnungen nicht ausgewiesen, erhoben schon. Du musst das bei eBay nicht anführen. Auf deinen Rechnungen machst du den Hinweis:

Gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 UStg keine Ausweisung der Umsatzsteuer.

Das reicht.

Da entsteht der Eindruck das irgendwer bei meinen Angeboten Umsatzsteuer erhebt. Hmmm..
Aber wer? Das Finanzamt nicht. Ich meines Wissens auch nicht.

Jessikaxxl hat geschrieben:
...der Satz ist nicht falsch. Die Umsatzsteuer wird eben unter gewissen Voraussetzungen nicht erhoben.

Daraus wiederum ergibt sich dogmatisch, daß die Steuer z.B. in den Preisen enthalten ist. Deshalb muß z.B. auch angegeben werden, daß die Preise die Mehrwertsteuer enthalten. Die Steuer wird lediglich auf den Rechnungen nicht ausgewiesen
Nach Jessikaxxls Aussage hätte ich plötzlich gemeint ein Zusatz "inkl. Mehrwertsteuer" sei auch bei meinen Angeboten angebracht. Falsch verstand? Dann sorry.

Die IHKs raten davon ab. Man solle als Kleinunternehmer keinesfalls "inkl. Mehrwertsteuer"
ausweisen und folgende Formulierung benutzen: "Alle Preis sind Endpreise, zzgl. Liefer-/Versandkosten. Auf Grund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UstG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."


@ al-k-seltzer: Wie soll ich nun unterscheiden wer Recht hat? Du oder die IHK? Ich tendiere zur IHK, aber es sitzen auch nur Menschen wie Du und ich bei der IHK. /-(x)
al-k-seltzer
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Deswegen habe ich ja das noch mal gepostet, weil ich langsam selbst unsicher werde.
Kann ja sein, dass ich jetzt durcheinander bin...
Aber wie verhält es sich mit diesem Beitrag:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produk" target="_blank ... nehmer.jsp

Der findet sich bei mehreren IHK mit gleichem Wortlaut.
Der Link zu den IHK ist vom 12.03.08
Ralf
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Es ist unfassbar, was hier in den letzten Stunden geschrieben wurde. Dabei ist es wirklich ganz einfach, wenn man sich exakt an den Gesetzestext hält und ihn auch versteht. Leider ist das Verstehen für viele - inkl. Rechtsanwälte und besonders IHKn - ein Problem.

Ich bin dafür bekannt, dass ich mich bei diesem Thema besonders ereifere und habe dazu schon vor einiger Zeit einen sehr ausführlichen Beitrag verfasst: http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=50&t=1428

Dort sollte alles im Detail beschrieben sein (habe ich mir jetzt nicht erneut durchgelesen). Wer etwas anderes behauptet, liegt definitiv falsch und ich wäre jederzeit bereit, meinen Standpunkt bis zur letzten Instanz durchzuziehen.

In aller Kürze:
- Verkaufspreise der Kleinunternehmer enthalten USt
- Der Kleinunternehmer muss gem. PAngV auf die enthaltene USt hinweisen
- Der Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen die USt nicht ausweisen und muss dies mit einem Hinweis kenntlich machen
- Der Kleinunternehmer darf keine gezahlte USt als Vorsteuer anrechnen
- Der Kleinunternehmer kann eine UStIdNr haben (z.B. für eBay und innergemeinschaftliche Erwerbe über der Erwerbsschwelle)
- Der Kleinunternehmer muss nicht in seinen Angeboten auf seinen Status hinweisen (er darf aber natürlich)

Der einzige Unterschied nach außen ist die Rechnung!

Woher kommt dieses Unverständnis vieler, die es eigentlich besser wissen sollten? Es liegt am ersten Satz im §19 UStG:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Wer erhebt hier etwas nicht? Etwa der Kleinunternehmer? NEIN! Es ist die Finanzverwaltung, die die vom Kleinunternehmer eingenommene USt nicht erhebt. Normal muss der Unternehmer die eingenommene USt abführen - sie wird erhoben. Der Kleinunternehmer ist davon befreit. Es ist eine Vereinfachung und dafür darf er keine gezahlte USt gegenrechnen.

Vermutlich wird es wieder einige geben, die dies nicht verstehen (wollen). Leute - denkt nochmal drüber nach, bevor ihr etwas dazu schreibt. Die Sachlage ist eindeutig und wird leider von vielen "Fachleuten" falsch eingeschätzt.

Was bei vielen IHKn steht, ist definitiv falsch. Allerdings gibt es wohl auch keine Fälle - soweit mir bekannt - wo die von den IHKn empfohlene Formulierung zu einer erfolgreichen Abmahnung bzw. Ordnungsgeldern (wegen Verstoßes gegen die PAngV) geführt hat. Aber wozu das Risiko eingehen, wenn man es sich so einfach machen kann und sich ganz wie ein "normaler" Unternehmer verhält (bis auf die Rechnung).
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Ich geb´s erst mal auf.... :durchdreh:
jessikaxxl
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

...Ralf, ich stimme Dir zu, bis auf den Punkt
Der Kleinunternehmer muss nicht in seinen Angeboten auf seinen Status hinweisen (er darf aber natürlich)
denn der Punkt ist diesbezüglich ist nur nach dem UWG zu beurteilen.
§ 3 - Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
...und es dürfte unstreitig sein, daß sich der Kleinunternehmer einen Vorteil verschaffen kann, wenn er nicht darauf hinweist, wenn er keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen darf, nämlich dann, wenn er an Gewerbeteibende veräußert. Es kann nicht Sache des Käufers sein, dies erst im Nachhinein feststellen zu müssen oder vorher nachzufragen.
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Womit wir doch wieder bei den Ausführungen der IHK wären.
Es ging doch hier um die Preisangabe, wenn ich das bei dem ganzen Durcheinander richtig mitbekommen habe. Wie die USt zu versteuern ist, oder auch nicht, steht außer Frage.
Bei eBay wird der Kunde doch über den Sachverhalt informiert. Im Shop sieht es der Kunde während des Bestellvorganges im Warenkorb.
Warum sollte der Händler denn öffentlich Angaben über seine Umsätze (bis 17.500 EUR) machen?
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fussel
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... gelung.htm" target="_blank" target="_blank

Hier steht auch eindeutig:
Hingegen ist die Kleinunternehmerregelung keine Steuerbefreiung – wie oft fälschlich interpretiert wird
Nochmals: In deinen Angeboten ist sehr wohl die USt enthalten. Du weißt sie jedoch lediglich auf deinen Rechnungen nicht aus. Dafür darfst du aber im Gegenzug angefallene USt, z. B. beim Wareneinkauf, auch nicht als Vorsteuer geltend machen.
Ich empfehle dir weiterhin eine UsStID zu beantragen. Das hat den Vorteil, dass du von eBay eine Nettorechnung ausgestellt bekommst.
Ralf
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

jessikaxxl hat geschrieben:...Ralf, ich stimme Dir zu, bis auf den Punkt
Der Kleinunternehmer muss nicht in seinen Angeboten auf seinen Status hinweisen (er darf aber natürlich)
denn der Punkt ist diesbezüglich ist nur nach dem UWG zu beurteilen.
§ 3 - Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
...und es dürfte unstreitig sein, daß sich der Kleinunternehmer einen Vorteil verschaffen kann, wenn er nicht darauf hinweist, wenn er keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen darf, nämlich dann, wenn er an Gewerbeteibende veräußert. Es kann nicht Sache des Käufers sein, dies erst im Nachhinein feststellen zu müssen oder vorher nachzufragen.
Das sehe ich anders. Diese Angabe würde dem Diskriminierungsverbot widersprechen. Er würde mit dieser Angabe recht deutlich zu erkennen geben, dass er nur geringe Umsätze tätigt und sich ggf. in eine schlechtere Position bringen.

Außerdem ist der "normale" Unternehmer zur Angabe seiner UStIdNr verpflichtet. Der kaufende Unternehmer - und nur um diesen geht es ja - wird aus dem Fehlen der UStIdNr den Schluss ziehen können, dass es sich entweder um einen Kleinunternehmer handelt oder die Angabe unterlassen wurde. Im Zweifel wird er nachfragen, denn schließlich ist er kein unmündiger Verbraucher.

Natürlich gibt es Kleinunternehmer mit UStIdNr (jeder, der Geschäfte über eBay und Amazon tätigt, sollte eine haben). Wir können gern darüber diskutieren, ob dann die Angabe der UStIdNr erfolgen muss und für diesen Fall ein entsprechender Hinweis auf die Nichtausweisung der USt in den Rechnungen auch im Angebot angebracht ist.
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Natürlich gibt es Kleinunternehmer mit UStIdNr (jeder, der Geschäfte über eBay und Amazon tätigt, sollte eine haben). Wir können gern darüber diskutieren, ob dann die Angabe der UStIdNr erfolgen muss und für diesen Fall ein entsprechender Hinweis auf die Nichtausweisung der USt in den Rechnungen auch im Angebot angebracht ist.
Hallo,
ich bin Kleinunternehmerin, die im Besitz einer UStId ist. :) Bisher habe ich darauf verzichtet, diese bei Amazon oder eBay zu hinterlegen, weil ich nicht genau wusste bzw. immer noch nicht weiß, wie ich dieses steuerlich machen muss. Wenn ich die Id angebe, muss ich ja die in zum Beispiel anfallende Ust. in Luxemburg nicht bezahlen, aber ich müsste dann doch die deutsche USt zahlen, mache doch aber gar keine UstVoranmeldung. Wie würde das dann also genau laufen?

Ciao
Lythande

PS: Vielen Dank für Eure Antworten.
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

aber ich müsste dann doch die deutsche USt zahlen,
Auch mit Nummer musst du als Kleinunternehmer keine USt-Voranmeldung machen.
Ralf
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Re: Kleingewerblicher Ebayer, Anmerkung Mehrwertsteuer, wohin?

Lythande hat geschrieben:Wenn ich die Id angebe, muss ich ja die in zum Beispiel anfallende Ust. in Luxemburg nicht bezahlen, aber ich müsste dann doch die deutsche USt zahlen, mache doch aber gar keine UstVoranmeldung. Wie würde das dann also genau laufen?
Die Leistungen von eBay und Amazon muss der Empfänger versteuern. So steht es in §13b UStG. Das Thema wurde in folgendem Thread recht ausführlich diskutiert: http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=50&t=2651
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