Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
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Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnun ... tsche.html" target="_blank
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Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
Wow, schade, damit werden die unseriösen Firmen, die abmahnen auch noch geschützt.
Ich hatte mir auch schon mal überlegt, auf Grund mehrerer Abmahnungen gleiches zu tun, da es meist nicht schwer ist Lücken in Shops zu finden aber man will sich ja nicht auf gleiches Niveau begeben.
Bisher konnten wir jegliche Abmahnungen abschmettern aber es kostet trotzdem viel Zeit und damit auch einiges an Geld.
Da sind solche Urteile traurig.
Ich hatte mir auch schon mal überlegt, auf Grund mehrerer Abmahnungen gleiches zu tun, da es meist nicht schwer ist Lücken in Shops zu finden aber man will sich ja nicht auf gleiches Niveau begeben.
Bisher konnten wir jegliche Abmahnungen abschmettern aber es kostet trotzdem viel Zeit und damit auch einiges an Geld.
Da sind solche Urteile traurig.
Randshop
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Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
Aus dem zweiten Urteil geht eigentlich schon hervor, dass Gegenabmahnungen in vielen Fällen unproblematisch sind. Gerade unter im Wettbewerb stehenden Unternehmen, die sich gegenseitig beobachten, kann einer Abmahnung der einen Seite durchaus unmittelbar eine Gegenabmahnung folgen, ohne das diese missbräuchlich ist.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
Beim 2. Urteil ist im 2. Punkt formuliert, dass der Verstoss erheblicher sein muss als der ursprünglich abgemahnte. Also von daher muss schon etwas aufpassen mit der Gegenabmahnung. Wenn man dann wirklich nur noch Peanuts findet (jeder Shop ist bekanntlich latent abmahngefährdet), dann kann das zum Bumerang werden. Dicke Klöpse wird man auch zukünftig problemlos "gegenabmahnen" können.
Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
Das lese ich anders:Beim 2. Urteil ist im 2. Punkt formuliert, dass der Verstoss erheblicher sein muss als der ursprünglich abgemahnte.
Von erheblicher ist nicht die Rede.Insbesondere soll nach dem LG München in der Regel kein missbräuchliches Abmahnen vorliegen, wenn
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2. die Gegenabmahnung ein gleichartiges oder gleichwertiges Verhalten wie die ursprüngliche Abmahnung zum Gegenstand hat.
Das könnte wohl sein.Wenn man dann wirklich nur noch Peanuts findet (jeder Shop ist bekanntlich latent abmahngefährdet), dann kann das zum Bumerang werden.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
OK, "erheblicher" war natürlich falsch ausgedrückt - aber ich glaube du hast verstanden worauf ich hinaus wollte.
- schwedenhoerbi
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Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
In der Regel findet man bei uns Forenlesern nur Peanuts. Und wenn ich das hier so verfolge findet man bei vielen Abmahnern erheblichere Verstöße.
Sollte also eigentlich kein Problem sein. Dass man u.U. erst durch die Abmahnung auf den Mitbewerber aufmerksam geworden ist dürfte nachvollziehbar sein.
Sollte also eigentlich kein Problem sein. Dass man u.U. erst durch die Abmahnung auf den Mitbewerber aufmerksam geworden ist dürfte nachvollziehbar sein.
Zuletzt geändert von schwedenhoerbi am 6. Mai 2008 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
Ja ne is klar. Unpräzises Geschrei von den üblichen Webseiten muss man ja immer kritisch würdigen.
Wer den Fall näher betrachtet stellt fest, dass dort 2 Konzernverbundene Unternehmen gegen 1 geboxt haben, die eigene Rechtsabteilung den Fall geklärt hatte und trotzdem eine externe Kanzlei eingeschaltet wurde und der Spielchen mehr. Interne Schreiben der eigenen Rechtsabteilung wurden aktenkundig.
Und das ganze natürlich "nur" von einem Landgericht.
Mit einem normalen Fall ist das schlecht zu vergleichen. Wenn ich heute von X wegen einer falschen WRB Belehrung abgemahnt werde, dann kann ich dadurch trotzdem auf sein Verhalten aufmerksam werden und ihn daraufhin auch abmahnen.
Man sollte natürlich in der ersten Hitze des Gefechtes selber etwas schreiben wie "Nimm die Abmahnung zurück, sonst verpass ich Dir auch eine". Aber sollte man wissen.
http://www.kanzlei.biz/cms/Urteil.1117.0.html" target="_blank
Wer den Fall näher betrachtet stellt fest, dass dort 2 Konzernverbundene Unternehmen gegen 1 geboxt haben, die eigene Rechtsabteilung den Fall geklärt hatte und trotzdem eine externe Kanzlei eingeschaltet wurde und der Spielchen mehr. Interne Schreiben der eigenen Rechtsabteilung wurden aktenkundig.
Und das ganze natürlich "nur" von einem Landgericht.
Mit einem normalen Fall ist das schlecht zu vergleichen. Wenn ich heute von X wegen einer falschen WRB Belehrung abgemahnt werde, dann kann ich dadurch trotzdem auf sein Verhalten aufmerksam werden und ihn daraufhin auch abmahnen.
Man sollte natürlich in der ersten Hitze des Gefechtes selber etwas schreiben wie "Nimm die Abmahnung zurück, sonst verpass ich Dir auch eine". Aber sollte man wissen.
http://www.kanzlei.biz/cms/Urteil.1117.0.html" target="_blank
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
TumTiTum...Und wenn ich das hier so verfolge findet man bei vielen Abmahnern erheblichere Verstöße.
"Meiner" ist ja selber schuld. Wer die Heckkanone abfeuert und einem die Breitseite so anbietet, darf sich nicht wundern.Dass man u.U. erst durch die Abmahnung auf den Mitbewerber aufmerksam geworden ist dürfte nachvollziehbar sein.
Re: Gegenabmahnung ggfl. unlauter...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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