UWG-Reform 2004 und Entwicklung am Abmahnmarkt bis 2007

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kohagie

UWG-Reform 2004 und Entwicklung am Abmahnmarkt bis 2007

UWG-Reform 2004 und Entwicklung am "Abmahnmarkt" bis 2007

Mit der Reform des UWG wollte der Gesetzgeber das UWG nicht nur fit für das 21. Jahrhundert machen,
sondern auch mal wieder das Abmahnunwesen eindämmen.

Schaut man sich die hier ausgewerteten Abmahnungen an, muss man feststellen,
dass es bei der Eindämmung des Abmahnunwesens - wie in der Vergangenheit - nicht gereicht hat.

Die Intensität der Verfolgung hat - bedingt durch das Medium Internet - stark zugenommen.

Es finden sich immer mehr selbst ernannte "Wettbewerbshüter".
Allerdings sind dies weniger Vereine wie früher, sondern es sind "Mitbewerber"
mit teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen.
Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- � aber hunderten von Abmahnungen.

Besonders beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist die Verkaufsplattform Ebay.
Hier finden sich - bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung - genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und
den einen oder anderen Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen.
Auch die starke Zunahme der Anwaltszahlen dürfte eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.

P2P-Abmahnungen, Filesharing (meist Rasch) und Porno (meist KuW) sind weitestgehend nicht erfasst.

Einen Chart können Sie unter http://www.abmahnwarner.de/archiv/Statistik2007.pdf" target="_blank" target="_blank" target="_blank abrufen.

Quelle: Abmahnwelle e.V. vom 01.05.08

Anmerkung: Der Chart ist wirklich empfehlenswert und aufschlußreich.


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user-gelöscht

Re: UWG-Reform 2004 und Entwicklung am Abmahnmarkt bis 2007

Also 50 % aller Abmahnungen sind in 2007 wegen einer fehlerhaften Email-Signatur gemeldet worden!? Das sind wirklich sensationelle Erkenntnisse. Dieses Ausmaß war mir in keinster Weise bewußt.

Und das weit über die Hälfte aller Abmahnungen von nur 2 Wettbewerbern stammen. Zwei Wettbewerber produzieren die Hälfte aller Abmahnungen in Deutschland. Ich komme ja aus dem Staunen gar nicht mehr raus.

Und die Anzahl der Abmahnungen wegen Markenrechtsverstößen hat ja ganz dramatisch nachgelassen. Hört, hört. Das sollten Sie mal ans ZDF weitergeben. Das sind ja schon mal Teilerfolge, werden also endlich die armen Studentinnen mit ihren Ed-Hardy-Hosen in Ruhe gelassen.

Scheint ja wirklich eine Untersuchung mit ganz breiter Datenbasis zu sein.

Frage mich nur, wie man aus der Statistik diese Aussage ableiten kann?
Es finden sich immer mehr selbst ernannte "Wettbewerbshüter".
Allerdings sind dies weniger Vereine wie früher, sondern es sind "Mitbewerber"
mit teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen.
Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- � aber hunderten von Abmahnungen.
Woher hat man z.B. die Umsatzzahlen der Kleinstgewerbetreibenden (unter 10.000 €)? Wie kommt man zur Aussage (bei nur knapnp 1750 auszuwertenden Abmahnungen), dass diese hunderte von Abmahnungen versendet haben?
Seb

Re: UWG-Reform 2004 und Entwicklung am Abmahnmarkt bis 2007

Also 50 % aller Abmahnungen sind in 2007 wegen einer fehlerhaften Email-Signatur gemeldet worden!? Das sind wirklich sensationelle Erkenntnisse. Dieses Ausmaß war mir in keinster Weise bewußt.
Darf man fragen, woraus Du das nun wieder schließt?
In der Statistik sind die Abmahnungen wegen Mail-Signaturen doch gar nicht seperat aufgeschlüsselt?!
Und das Verstöße gegen die Impressumspflicht die Hälfte der Abmahnungen betrifft kann ich mir schon sehr gut vorstellen. Gerade auch, weil das falsche Impressum in einer Abmahnung immer noch mal mit angeführt werden kann.

-Seb
user-gelöscht

Re: UWG-Reform 2004 und Entwicklung am Abmahnmarkt bis 2007

Ach so, ja das kann ich mir auch sehr gut vorstellen: Bei jedem "Privatverkäufer" fehlt schließlich das Impressum... Und gerade die Impressumspflicht stellt jeden Online-Händler ("bedingt durch die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung") vor schier unüberwindliche Probleme, da komme ich ohne Jura-Studium wirklich nicht zu potte. Hier ist es natürlich dringend geboten, auf den Gesetzgeber einfluss zu nehmen und die Gesetze zu vereinfachen. Konkret würde ich vorschlagen, dass alle die, die ihren Vornamen nicht schreiben können, diesen auch abkürzen oder alternativ drei Kreuze machen dürfen. Vielleicht sollte man auch die Ust.Id.-Nr. etwas kürzer halten, damit weniger Zahlendreher vorkommen. Auch fehlerhafte Kommasetzung im Impressum sollte nicht mehr abgemahnt werden dürfen, auch das liest man ja immer wieder in diesem Zusammenhang. Das wären wirksame Maßnahmen, dem Abmahnunwesen endlich den Hahn abzudrehen.

Erfreulich ist aber doch auch, dass die Abmahnungen wegen AGB und PAnGV (trotz der vermeintlichen Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtssprechung) zum Teil dramatisch rückläufig sind. Wenn man auch noch mal guckt, wie stark der Internethandel im letzten Jahr gewachsen ist, dann finde ich auch das Wachstum der Abmahnungen nicht unbedingt dramatisch.

Wenn man mal die Abmahnungen, die durch die 2 Großabmahner verursacht wurden als "statistische Ausreißer" rausnimmt (Hier liegt ja wohl tatsächlich ein Mißbrauch vor und das ist Sache für den Staatsanwalt), dann ist die Zahl der Abmahnungen sogar rückläufig (und zwar dramatisch) gewesen. (und das trotz Zunahme der Anwaltszahlen)

Ja, der Chart ist wirklich aufschlußreich...
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