Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

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cmweb
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Hi,

richtig so!

Das Urheberrecht ist ein hohes Gut. Und nur weil ziemlich viele Leute keine Ahnung davon haben und glauben, Bilder, Texte, Musik etc, könne man ja nach Lust und Laune kopieren wie man will, sollten hoffentlich keine Politiker dieser Welt etwas in Sachen Urheberschutz verwässern.

Solche Debatten wie diese hier sind aber müßig. Leute, die nichts von Kunst, Musik, Autorentätigkeit oder Fotografie verstehen, werden immer ihre Stammtischparolen ("Abzockerei", "Wegelagerei", "Abmahnwahnsinn", etc...) auf den Tisch hauen. Insofern ist nahezu jede Diskussion zu diesem Thema völlig sinnlos.

Herzliche Grüße

Carsten


3 Monate gratis Händlerbund
JeanHenry

Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

cmweb hat geschrieben:Hi,

richtig so!

Das Urheberrecht ist ein hohes Gut. Und nur weil ziemlich viele Leute keine Ahnung davon haben und glauben, Bilder, Texte, Musik etc, könne man ja nach Lust und Laune kopieren wie man will, sollten hoffentlich keine Politiker dieser Welt etwas in Sachen Urheberschutz verwässern.

Solche Debatten wie diese hier sind aber müßig. Leute, die nichts von Kunst, Musik, Autorentätigkeit oder Fotografie verstehen, werden immer ihre Stammtischparolen ("Abzockerei", "Wegelagerei", "Abmahnwahnsinn", etc...) auf den Tisch hauen. Insofern ist nahezu jede Diskussion zu diesem Thema völlig sinnlos.

Herzliche Grüße

Carsten
Hallo Carsten
jeder hat von "irgendwas" keine Ahnung, und nicht wenige strafbewehrte Unterlassungserklärungen sind
wenn du ehrlich bist...........schwamm drüber

Nimm alleine schon den Widerruf..
du nimmst ein amtliches Muster, und sollst dann zahlen ?
Kann doch nicht wirklich sein.

Seine Rechte durchzusetzen ist selbstredend OK.
Klasse fand ich von Ducky
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Wenn diese Typen sich gar noch weigern Anfragen per Email mit der Bitte um Löschung zu bearbeiten, dann bleibt nicht mehr viel über.
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Bevor er den Klageweg beschreitet nimmt er Kontakt auf, sowas find ich Toll.
Wenn dann jemand nicht hören möchte.....

Erinnert mich an eine angebliche Abmahnwelle die Heise mal losgetreten haben soll, dabei haben sie wohl vorher angschrieben und um löschung gebeten, wer nicht hören will muss halt fühlen.

Bin ich froh, das dieser Kelch bis jetzt an mir vorbeigegangen ist
einen schönen Abend noch
J.
user-gelöscht

Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Bevor er den Klageweg beschreitet nimmt er Kontakt auf, sowas find ich Toll.
Nö, ich habe nicht vorher Kontakt aufgenommen - ich habe sofort abgemahnt. Der hatte es schon in seinen Nutzungsbedingungen stehen, dass er entsprechende Anfragen per Email nicht beantworten wird.
Leicos
Beiträge: 5081
Registriert: 5. Okt 2007 23:40
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Re: Schönes Beispiel für das angebeliche Abmahnunwesen

Der hatte es schon in seinen Nutzungsbedingungen stehen, dass er entsprechende Anfragen per Email nicht beantworten wird.
Eigentor-AGB.
Gesperrt

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