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Zurück geschickte Ware

Verfasst: 25. Mai 2023 14:21
von ronalda
Hallo Leute,

ich brauche etwas Hilfe von euch.

Ich verkaufe selbst bei Amazon, unter anderem auch Kosmetikprodukte.

Ab und zu schicken Kunden das geöffnete und gebrauchte Produkt zurück. Das ist natürlich manchmal ein großer Verlust. Erst kürzlich hat jemand im Wert von 80 Euro eingekauft und alle Produkte zurück geschickt. Natürlich kann ich die Produkte nicht mehr als Neu verkaufen.

Was würdet ihr mir empfehlen? Wie kann ich die Produkte dennoch loswerden?

Kann ich die Produkte jetzt auch privat verkaufen ohne Probleme zu bekommen?

Danke euch
LG Rolanda

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 25. Mai 2023 14:26
von Woody-HH
Geöffnete Kosmetikprodukte haben für mich den gleichen Wert wie benutzte Kondome. Wegwerfen, abschreiben.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 25. Mai 2023 14:29
von roman
ronalda hat geschrieben: 25. Mai 2023 14:21 Kann ich die Produkte jetzt auch privat verkaufen ohne Probleme zu bekommen?
Wenn Du Firmenvermögen privat verscherbelst (also steuerfrei in die eigene Tasche wirtschaftest), ist das eigentlich Steuerverkürzung.
Sollte ja bekannt sein.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 25. Mai 2023 14:36
von ronalda
Bei neuen Produkten ist es klar aber bei den zurück geschickten (gebrauchten) war mir das nicht klar, deswegen auch die Frage

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 25. Mai 2023 14:37
von ronalda
Woody-HH hat geschrieben: 25. Mai 2023 14:26 Geöffnete Kosmetikprodukte haben für mich den gleichen Wert wie benutzte Kondome. Wegwerfen, abschreiben.
Das Problem ist, es sind manchmal auch Düfte für 50 bis 80 Euro dabei und der Einkauf ist sehr teuer und wenn ich die wegwerfe habe ich einen großen Verlust.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 25. Mai 2023 14:45
von roman
Wenn Du einen Absatzmarkt dafür siehst der noch einigermaßen Erlös bringt, warum nicht?

Falls Du das bloß als "privat" verkaufen möchtest, weil Du als gewerblicher Anbieter nicht mit Gebrauchtware in Verbindung gebracht werden möchtest, kann man das natürlich auch lösen ohne dass man mit der Steuer in Konflikt gerät.-

Also nach außen hin privat verkaufen, aber tatsächlich dann schon steuerlich korrekte Abrechnung (Rechnung etc ... diese aber nicht dem Kunden aushändigen).

Löst das Steuerthema. Lediglich gegen diverse Informationspflichten würdest Du damit möglicherweise verstoßen.
Aber wennst da jetzt fallweise den einen oder anderen "gebrauchten" Duft bei Ebay mittels Privataccount ohne Widerrufsbelehrung anbietest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering dass Dir deswegen jemand ans Bein pinkelt.
Übertreiben darf man es halt nicht.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 26. Mai 2023 13:19
von b3sts3ller
kein Anwalt und ich handle auch nicht mit Kosmetika, aber ist es nicht so dass Hygiene Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen werden können? (Wenn ich was falsches sage, gerne korrigieren).

Ein Duft der nur ein-zwei Sprüher hinter sich hat, lässt sich sicherlich noch weiterverkaufen, aber eine geöffnete Creme o.ä. ist ja für die Tonne, daher gab es doch vor etlichen Jahren (vielleicht so 2012-2015) ein Update des Widerrufsrechts bei Hygieneprodukten.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 26. Mai 2023 13:31
von hkhk
wir befinden uns hier im Amazon Thread.
Da spielen Widerrufsbedingungen / Ausschlüsse doch keine Rolle.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 26. Mai 2023 15:15
von Roemer
....

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 26. Mai 2023 15:30
von Wollomo
b3sts3ller hat geschrieben: 26. Mai 2023 13:19 kein Anwalt und ich handle auch nicht mit Kosmetika, aber ist es nicht so dass Hygiene Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen werden können? (Wenn ich was falsches sage, gerne korrigieren).

Ein Duft der nur ein-zwei Sprüher hinter sich hat, lässt sich sicherlich noch weiterverkaufen, aber eine geöffnete Creme o.ä. ist ja für die Tonne, daher gab es doch vor etlichen Jahren (vielleicht so 2012-2015) ein Update des Widerrufsrechts bei Hygieneprodukten.
Halte ich aber auch für etwas fraglich. Was wenn der Kunde 1/3 - 1/2 Flasche vom Duft versprüht und anschließend das Fläschchen mit Wasser wieder auffüllt? Bei einer klaren Flasche wird das sicherlich auffallen aber bei einer farbigen?

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 26. Mai 2023 15:31
von roman
Wollomo hat geschrieben: 26. Mai 2023 15:30Bei einer klaren Flasche wird das sicherlich auffallen aber bei einer farbigen?
Bei Amazon, gerade wens FBA ist, braucht er nichtmal auffüllen. Eigentlich nichtmal die Flasche schicken.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 26. Mai 2023 17:09
von b3sts3ller
Wollomo hat geschrieben: 26. Mai 2023 15:30
b3sts3ller hat geschrieben: 26. Mai 2023 13:19 kein Anwalt und ich handle auch nicht mit Kosmetika, aber ist es nicht so dass Hygiene Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen werden können? (Wenn ich was falsches sage, gerne korrigieren).

Ein Duft der nur ein-zwei Sprüher hinter sich hat, lässt sich sicherlich noch weiterverkaufen, aber eine geöffnete Creme o.ä. ist ja für die Tonne, daher gab es doch vor etlichen Jahren (vielleicht so 2012-2015) ein Update des Widerrufsrechts bei Hygieneprodukten.
Halte ich aber auch für etwas fraglich. Was wenn der Kunde 1/3 - 1/2 Flasche vom Duft versprüht und anschließend das Fläschchen mit Wasser wieder auffüllt? Bei einer klaren Flasche wird das sicherlich auffallen aber bei einer farbigen?
Kann natürlich immer passieren. Ich würde aber sagen, wer die halbe Flasche für eine Retoure auffüllt, der macht das sicher schon gezielt und ist nicht der 0815 Kunde.

Mein Einwand hat sich aber eh erledigt, bin grade über den Artikel gestoßen: https://www.amazon-watchblog.de/marktpl ... dukte.html. Wenn das aktuell wirklich so gehandhabt wird bei Hygiene Produkten auf Amazon, dann hat man als Händler ja eh schlechte Karten.

@ronalda, was du noch probieren kannst sind Plattformen für gebrauchte Düfte. Schnelle Google Suche hat da einige Plattformen gefunden die sich speziell darauf spezialisiert haben. Möglicherweise bekommst du die Sachen dort einfach los.

Re: Zurück geschickte Ware

Verfasst: 28. Mai 2023 19:30
von bauti
Um das Problem zu minimieren würde ich vielleicht eine Produkttestprobe beilegen und einen Hinweis das geöffnete Produkte nicht zurückgenommen werden.

Hab aber keine Ahnung was so eine Produkttestprobe kostet...