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Listings von Markenprodukten sollen suspendiert werden

Verfasst: 5. Mär 2022 20:40
von bb-schraube
Wir vertreiben u.A. auf amazon diverse Markenprodukte, alles Originalware mit Hersteller- EAN in Hersteller Verpackung.

In den letzten 2 Wochen erhalte ich von amazon Meldungen, dass ich mich für den Verkauf Derselben freischalten lassen muß und dazu Rechnungen , die nicht älter als 6 Monate sind, vorlegen soll.

Das geht aber nicht, weil ich kein Kunde des Herstellers oder seiner Distributoren bin, da ich diese Artikel als Überhangware gekauft habe. --> Verkaufsverbot von Originalware auf amazon.
Das in D geltende Markenrecht ist durch Inverkehrbringen des Herstellers in der EU ( D ) jedoch bereits erschöpft, oder irre ich mich da ?

Fristsetzung jeweils am Tage der Benachrichtigung, ansonsten Delisting.

Waas erlauben amazon, isss wie Flasche läär...!

Re: Listings von Markenprodukten sollen suspendiert werden

Verfasst: 5. Mär 2022 22:53
von roman
Da muß man ein paar Sachen auseinanderhalten:

Das Amazon-Verkaufsverbot, dass der Hersteller seinen Abnehmern/Distrubutoren vertraglich auferlegt hat, ist für Dich im Regelfall nicht relevant. Das ist bloß ein Vertrag zwischen X und Y, daher für Z nicht maßgeblich.
Solange Du die Ware im EWR gekauft hast, kannst Du sie auch legal verkaufen.
Egal ob im Geschäft, bei Amazon oder am Wühltisch.
Soweit der gesetzliche Aspekt.

Jetzt zum amazonspezifischen Aspekt Amazon verlangt für manche Marken Freischaltungen.

Teils sind diese Freischaltungen sehr einfach und nur ein paar Klicks.
Teils werden für die Freischaltungen aber Rechnungen angefordert (offiziell um Besitzverhältnisse, Originalität etc. zu prüfen; es wird aber auch gemutmaßt dass Amazon hier Eigeninteressen bzgl. Lieferantenwege etc. verfolgt).
Manchmal werden für Freischaltungen aber noch weitere Dokumente angefordert (quasi "Bestätigungen" dass der Markeninhaber damit einverstanden ist dass DU dieses Teil bei Amazon verkaufst).

Wenn letzteres der Fall, denn wählt Amazon offensichtlich den Weg des geringeren Widerstands:
Auch wenn es von gesetzlicher Seite nicht notwendig wäre, ist es Amz natürlich lieber sie haben mit der "Schraubenhersteller AG" kein Problem, daher verärgern sie lieber den "Schraubenhändler e.U.".

Dass Amz von Dir Rechnung möchte, ist jetzt nicht so ungewöhnlich und bedeutet noch nicht automatisch dass man Dir die Verkaufsberechnung entziehen wird.
Wenn Du halbwegs brauchbare Rechnungen hast, könnte es durchaus sein dass Du für den Verkauf zugelassen wirst.

Oder sind Deine EK-Rechnungen, Rechnungen von Abverkäufern auf denen gar keine einzelnen Positionen aufgeführt sind? Also so Pauschrechnungen über komplette Sonderposten?
Da steht bei Amazon irgendwo in den Bedingungen dass Restpostenware auf der Plattform nicht verkauft werden darf. Mit solchen nichtssagenden Rechnungen wird man daher wohl nicht weit kommen.