Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

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diver
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Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

Der Kunde hat über FBA eine Sendung erhalten und mein Produkt war nicht im Versandkarton.
Weder das Produkt noch die Umverpackung.
Er kontaktiert Amazon und reklamiert.
Amazon verlangt eine eidesstattliche Versicherung, dass er die 'Ware nicht erhalten hat und er wird zur Erstattung einer Anzeige aufgefordert.
Ich werde nun von der Polizei kontaktiert und soll mich zu dieser "Strafanzeige wegen Warenbetrugs" äußern.

Hatte schon einmal jemand so einen Fall?


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fossi
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

Ich hatte in den letzten 20 Jahren schon mehrere so Anzeigen, allerdings i.d.R. wegen Paketrückläufern durch Adressfehler, nicht angetroffen usw.
Man erklärt, woran es gehangen hat und dann wird der Käse eingestellt.

Rechtlich ist die Sache aber auch klar.
"Der Verkäufer haftet für den Versand", also entweder musst du dem Kunden entsprechende Ware liefern, oder aber den Betrag zurück erstatten.
Alles Andere ist nicht zulässig, bzw ein internes Problem zwischen dir und Amazon, aber nicht das Problem des Kunden.
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hkhk
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

Bei FBA sehe ich die Verantwortung aber bei Amazon.
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fossi
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Verkäufer, nicht mit Amazon.

Der Verkäufer haftet für den Versand, egal wie und wer den Versand ausführt.
Das zwischen Verkäufer und Amazon ist somit ein internes Problem...
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hkhk
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

ok... aber Amazon hat sich ja schon den Schuh angezogen.
Der Käufer steht in Kontakt direkt mit Amazon.
Und nachdem Ama mit FBA Verpackung und Versand abwickelt, sich dafür bezahlen lässt, geht die Verantwortung hier imho auch an Ama über.
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fossi
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

hkhk hat geschrieben: 23. Feb 2021 13:16 ok... aber Amazon hat sich ja schon den Schuh angezogen.
Was bei der vorliegenden Anzeige rein garnichts hilft, da rechtlich irrelevant.
Der Kunde hat nunmal einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht Amazon, dem Logistiker, dem Kartonhersteller, der Zahnfee oder Sonstwas.

Um die Kuh vom Eis zu bekommen, muss diver als Verkäufer der Ware reagieren. Der Rest sind interne Geschichten.
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Eat The Rich
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

hkhk hat geschrieben: 23. Feb 2021 13:16
Und nachdem Ama mit FBA Verpackung und Versand abwickelt, sich dafür bezahlen lässt, geht die Verantwortung hier imho auch an Ama über.
Und wenn man selber versendet ist natürlich die Packkraft schuld. Der lässt sich ja auch dafür bezahlen.

Dem Kunden kann es scheißegal sein, wer alles Erfüllungsgehilfe ist und an wen was versubt ist. Der Vertrag besteht zwischen Kunden und Händler. Ob sich der Händler dann an amazon oder sonstwem schadlos halten kann ist für den Fall nicht entscheidend.
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

Das erstattet Amazon problemlos dem Verkäufer (und eigentlich auch dem Käufer). Dass Amazon vom Kunden eine Strafanzeige fordert ist mir aber noch nie passiert. Vermutlich kommt das bei diesem Kunden nicht das erste mal vor.

Was man der Polizei nun schreibt ist aber eine gute Frage. Ich würde schreiben, dass der Versandauftrag an Amazon erteilt wurde. Amazon mit der Tracking-Id xyz das Paket mit Paketdienst zyx am tt.mm.jjjj versendet hat und die Polizei sich für weitere Fragen an Amazon wenden soll. Vermutlich wissen die nicht, dass das ein Amazon-FBA-Paket war. Das wird der Kunde nicht dazu geschrieben haben.

... und noch etwas: Nicht selbst an den Kunden erstatten oder Ersatz schicken. Das hebelt den Erstattungsanspruch des Händlers gegen Amazon aus. Sobald man bei FBA selbst erstattet, hat man keinen Erstattungsanspruch mehr.
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Re: Ware nicht im Paket/ Strafanzeige / wer haftet?

Hallo,

zivilrechtlich dürfte es relativ klar sein. Da wurde ja auch schon einiges geschrieben.

Es geht aber jetzt um ein Strafverfahren. Gegen wen richtet sich die Strafanzeige? Ist der Verkäufer der Beschuldigte, oder soll er sich als Zeuge äußern?

Einfach ausgedrückt ist von der Polizei zu ermitteln ob mit Betrugsabsicht absichtlich zu wenig geliefert wurde.

Da ich nicht auf amazon verkaufe kenne ich die Abläufe da nicht, aber ich würde fast davon ausgehen, das der Verkäufer bei FBA technisch / organisatorisch garnicht in der Lage ist weniger als bestellt liefern zu lassen? Somit ist es schon relativ schwer da eine Betrugsabsicht aufrecht zu erhalten.

Sehrwohl sehe ich hier bei der Strafsache amazon als ausführendes Unternehmen mit im Boot. Auch wenn es wahrscheinlich ein einfacher Unfall war.

Wenn man annimmt, das der Kunde tatsächlich zu wenig gekriegt hat, hast du einen unzufriedenen Kunden der jetzt noch Laufereien hat für eine Sache wo er garnichts für kann. Wahrscheinlich wird die Polizei eine ehr unvollständige und einseitige Darstellung haben. Ob der Polizist die Verfahrensweise von amazon kennt ist unklar.

Ich würde in einem ersten Schritt einfach mal ohne irgendwelche Gegenvorwürfe sachlich den Verfahrensablauf beschreiben, so das die erstmal verstehen wie das ganze organisatorisch abläuft. Wenn sie dann noch Fragen haben, werden sie die konkret stellen.

Vielleicht erledigt es sich damit aber auch schon...

Guß aus Berlin
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