Das ist schon eine sehr harte Nuss!Betreff: Bevorstehende Änderungen der Programmrichtlinien
Die folgenden Änderungen treten zum 30. September 2020 in Kraft:
• Programmrichtlinie für Paneuropäischen Versand durch Amazon: Um der erwarteten Kundennachfrage besser gerecht zu werden, werden wir automatisch die Platzierung von "Versand durch Amazon"-Lagerbestand in Ländern aktivieren, für die "Versand durch Amazon"-Verkäufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in ihrem "Verkaufen bei Amazon"-Konto angegeben haben. Außerdem nehmen wir Änderungen vor, die Verkäufern mehr Flexibilität bei der Auswahl der Länder für die Platzierung von Lagerbestand im Rahmen des paneuropäischen Versands durch Amazon ermöglichen. Im Zusammenhang mit dieser Aktualisierung entfernen wir die Geschäftsbedingungen für Lagerbestand im Marktplatz-Land aus der Liste der Programmrichtlinien. [...]
Amazon aktiviert mal wieder klammheimlich etwas, was sich kein anderes Unternehmen dieser Welt erlauben würde! In jeder anderen B2B-Geschäftsbeziehung würde mal sagen: "so etwas können wir unseren (Business-)Kunden nicht zumuten und klammheimlich durchziehen".
Ich als Registrierter in bspw. FR, der aber keinerlei PAN-EU-Pupes mitmacht, sondern nur in DE lagert, kann schauen, wie er diesen Käse bewältigt bekommt. Das ist mal wieder ein harter Eingriff in die hoheitlichen Steuerangelegenheiten eines Unternehmers. Einfach erst mal aktivieren und dann schauen was passiert. In einigen Jahren kommt dann der Betriebsprüfer.
Also Leute: Obacht!